Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-03-18
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-18
Wortprotokoll
Sie haben den entsprechenden Bericht zu diesem Thema erhalten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Bonhôte keine Folge zu geben. Warum kommen wir in diesem Zusammenhang zu diesem Beschluss?
Man würde die Realität ja verneinen, wenn man sagte, es sei in diesem Bereich alles bestens, es sei alles in Ordnung, es sei alles so, wie man das in einem perfekten Staat mit einer direkten Demokratie feststellen können wolle. In diesem Sinne ist gegenüber der Minderheit auch zuzugeben, dass es auch in der Schweiz bei Abstimmungs- und Wahlkampffinanzierungen zum Teil, würde ich sagen, unschöne Dinge, staatspolitisch bedenkliche Eiterbeulen gibt und auch gegeben hat. Viele sagen natürlich, wenn sie diese Dinge sehen, dass es auch Feuer gibt, wo es Rauch hat.
Die Schweiz ist mit diesem Problem zweifellos nicht alleine, auch nicht damit, das Problem erkannt und dann doch nicht gelöst zu haben. Es gibt ja Länder, die Lösungen gefunden haben. Aber Sie sehen, in der Praxis sind diese Lösungen dann jeweils nicht sehr viel mehr wert als das Papier, auf dem sie stehen. Gesucht wäre in dieser Situation eine allseits praktikable, durchsetzbare, kontrollierbare, sanktionsfähige Lösung.
Wenn man nun die Formulierung der parlamentarischen Initiative Bonhôte anschaut, stellt man fest, dass sie diesen Anforderungen überhaupt nicht gerecht wird. Sie ist überhaupt etwas seltsam formuliert, hat auch einen sehr begrenzten und einengenden Sinn und wird eben den Problemen, die wir ja auch zum Teil zugeben, nicht gerecht.
1. Mich und auch die Kommission hat etwas erstaunt, dass die ganze Sache nur die eidgenössischen Wahlen beschlägt, dass also die ganzen Problematiken bei den eidgenössischen Abstimmungen ausgeblendet wären.
2. Auch die Majorzwahlen bei den eidgenössischen Wahlen, also die Ständeratswahlen, die kantonale Wahlen und in Bezug auf die Finanzierung auch nicht ganz unproblematisch sind, sind nicht beschlagen.
3. Die Initiative erwähnt "eine politische Partei und die sie unterstützenden Gruppierungen". Da kann man natürlich die Frage stellen, was das heisst, wie das definiert und abgegrenzt und vor allem wie das kontrolliert wird. Das System mit dieser Obergrenze, das Herr Bonhôte vorschlägt, muss ja noch zwischen dem Bund, den Kantonen und Gemeinden koordiniert werden. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass der Kandidat oder die Kandidatin oft auch noch etwas aus dem eigenen Sack beisteuert. Wie wird das dann in Bezug auf diese Obergrenze kumuliert und abgegrenzt, und wer entscheidet im Zweifelsfall, wie das sein soll?
Die Frage der Sanktionen wird natürlich in der parlamentarischen Initiative überhaupt nicht gestellt. Wie wird sanktioniert, wenn es zu Übertretungen der sogenannten Obergrenze kommt? Im Übrigen war man sich auch in der Kommission einig: Wenn man die Praxis in unserem Lande anschaut, sieht man, dass es Grenzen des Mitteleinsatzes in dem Sinne gibt, dass es auch einen abnehmenden Grenznutzen gibt. Ab einer gewissen Höhe und einem gewissen Einsatz findet ein sogenannter Overkill statt, der gerade auch bei Wahlen festzustellen ist und bei welchem das Ganze dann kontraproduktiv wird.
Fazit: Mit der Formulierung der Initiative werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten auf die zugegebenermassen bestehenden Probleme gegeben.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Bonhôte keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.