Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-04-28
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-04-28
Wortprotokoll
Die Erweiterung der bestehenden Verträge der Schweiz mit der EU betreffend Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zwei neuen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien ist für den Fortbestand des Bilateralismus zentral. Deshalb kommt dieser Debatte auch eine grosse Bedeutung zu, und ich finde es ausgezeichnet, wenn sich die Mitglieder unseres Rates hier in grosser Zahl zu Wort melden.
Heute kann sicher auf guter Grundlage festgestellt werden, dass die Personenfreizügigkeit wie auch die anderen Marktöffnungsabkommen der Bilateralen I und II treibende Kräfte für das Schweizer Wirtschaftswachstum sind. Die Erfahrungen der letzten sechs Jahre machen deutlich, dass die Zuwanderung kontrolliert erfolgt ist und sich nach den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt hat. Seit der Aufhebung der Kontingente für die 15 alten EU-Staaten im Juni 2007 war eine starke Zunahme der Aufenthaltsbewilligungsanträge zu beobachten. In mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich aber um Personen, die bereits in der Schweiz tätig waren - also Grenzgänger oder Kurzaufenthalter - und lediglich den Aufenthaltsstatus wechselten. Zudem geht die verstärkte Einwanderung aus der EU auf Kosten der Immigration aus Drittstaaten. Die ganze Entwicklung ist wie von uns gewünscht verlaufen. Kurz: Es darf aufgrund der Erfahrungen festgestellt werden, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Mitgliedstaaten keine nennenswerten Schwierigkeiten gemacht hat.
Eine weitere Erfahrung sollte uns grundsätzlich positiv stimmen: Die von den Kritikern befürchteten Szenarien sind dank den flankierenden Massnahmen nicht eingetreten. Die Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen von den Zugewanderten grossmehrheitlich eingehalten werden.
Ich bin nun dezidiert der Ansicht, dass sich an dieser Tatsache - und deshalb habe ich mich auch zu Wort gemeldet - auch mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die Länder Rumänien und Bulgarien nichts ändern wird. Die Verhältnisse in Rumänien kenne ich aus unserem Familienbetrieb in Lugoj persönlich. Es herrscht Vollbeschäftigung, die Löhne und der Lebensstandard steigen in atemberaubendem Tempo. Der nach dem Sturz des kommunistischen Regimes während Jahren beobachtete Braindrain ist, wie auch der Bevölkerungsschwund, gestoppt. Die Regierung bemüht sich erfolgreich um die Rückführung der Ausgewanderten. Die mitteleuropäischen Investoren klagen seit einiger Zeit über Arbeitskräftemangel. Die Übernahme des EU-Rechts in Rumänien erfolgt zügig. Wir beobachten in unserem Betrieb, dass im Gegensatz zur Situation vor fünf Jahren ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz, etwa um in Westeuropa Erdbeeren zu pflücken, nur noch vereinzelt stattfindet. Wir haben auch keinerlei Anfragen für Arbeitsstellen im Mutterhaus in der Schweiz, obwohl die Löhne in der Schweiz höher sind als in Rumänien. Es sind diese gemachten, eigenen Erfahrungen, welche für meine Beurteilung wichtig sind. Sie zeigen, dass in Rumänien grosse Fortschritte gemacht worden sind.
Es ist deshalb in meinen Augen unverantwortlich, Ängste vor osteuropäischen Billigarbeitern zu schüren. Die Erfahrung lehrt mich das Gegenteil. Denken wir daran: Auch dieses Abkommen kennt Übergangsfristen von sieben plus drei Jahren; dies ist eine lange Zeit, in der sich Rumänien und Bulgarien rasant entwickeln und zu immer interessanteren Partnern für uns avancieren werden. Die Öffnung ist zudem ebenso behutsam ausgestaltet worden wie für die anderen osteuropäischen Länder und gibt der Schweiz Spielraum zu allenfalls notwendigen Anpassungen. Es gibt deshalb keine Gründe, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden Staaten abzulehnen.
Es bleibt die Frage, ob die Vorlage gemäss Bundesrat zweigeteilt bleiben oder zusammengeführt werden soll, wie dies eine Mehrheit der APK vorschlägt. Da geht es um Abstimmungstaktik. Beide Seiten können gute Gründe geltend machen. Nach meiner Meinung ist die Botschaft an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass es um alles oder nichts geht, eindeutiger und hat mit Betrug am Volk, Herr Kollege Jenny, nichts zu tun. Es gibt nur eine Personenfreizügigkeit und kein Rosinenpicken à la carte. Wenn wir nur eine Vorlage unterbreiten und also beide Beschlüsse im Sinne der Mehrheit der APK zusammenfassen, ist das eine erneute Ratifizierung des bewährten bilateralen Weges, aber auch ein vertrauensbildendes Vorgehen im Hinblick auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien.
In diesem Sinne bitte auch ich Sie einzutreten und im Sinne der Mehrheit der APK um Zustimmung zur Vorlage.