Reimann Maximilian · Ständerat · 2008-04-28
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-04-28
Wortprotokoll
Die Grundsatzfrage ist hier: Sollen die beiden Bundesbeschlüsse miteinander verkoppelt werden oder nicht? Eintreten war nie bestritten, deshalb bin ich ein bisschen erstaunt, dass der Sprecher der Minderheit zu dieser Grundsatzfrage nicht gleich nach dem Kommissionssprecher das Wort bekam. Doch wie dem auch sei: Ich werde nur einmal sprechen und Ihnen zunächst folgenden Hinweis zur Information geben: Die Minderheit, die sich in der Kommission gegen eine Verkoppelung der beiden Vorlagen gewehrt hatte, ist mit 10 zu 2 Stimmen unterlegen. Auf die Fahne gebracht hat es allerdings nur einer von uns wegen einer Verzögerung aus antragsredaktionellem Grund. Der andere war Kollege Peter Briner. Er hat mich gebeten, hier schon darauf hinzuweisen, aber wahrscheinlich wird er Ihnen seine Beweggründe noch selber schildern.
Ich selber befürworte die Weiterführung der Personenfreizügigkeit. Auch eine klare Mehrheit meiner Fraktion tut es, und zwar im Verhältnis 3 zu 1, wie wir am 19. April 2008, an unserer Fraktionssitzung in Zürich, beschlossen haben. Ich betone das hier, weil immer wieder, und zwar wider besseres Wissen, herumgeboten wird, meine Fraktion wolle diese Weiterführung nicht und nehme damit den Bruch des bilateralen Vertragswerkes I mit der EU in Kauf. Dem ist nicht so.
Warum aber halten wir und halte ich an der Trennung der beiden Beschlüsse fest, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird? An sich würde es ja niemanden erstaunen, wenn Angehörige der SVP hier in Opposition zum Bundesrat gehen würden. Doch es ist das pure Gegenteil der Fall. Wir unterstützen den Bundesrat ausdrücklich, und zwar hauptsächlich aus Gründen unseres Demokratieverständnisses und unseres Respekts den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegenüber, die möglicherweise das letzte Wort erhalten werden.
Es liegt ja auf der Hand, dass primär abstimmungstaktische Gründe die Mehrheit unserer Kommission bewogen, aus zwei Vorlagen eine einzige zu machen. Zugeben will man das so offen natürlich nicht. Man findet schon ein paar Argumente dafür, dass man die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien mit der Weiterführung verkoppeln kann oder gar muss. Aber zwingend sind diese Gründe nicht. Das konnte man am letzten Samstag selbst in der unverdächtigen "Neuen Zürcher Zeitung" so zur Kenntnis nehmen. Ich persönlich halte es für eine undemokratische Machenschaft, die Stimmbürger nicht differenziert über die beiden Geschäfte abstimmen zu lassen. Das grenzt an Bevormundung des Volkes, und das will ich verhindern.
Schon im Jahre 2005 trickste man das Volk insofern abstimmungstaktisch aus, als man zwei Vorlagen über unser Verhältnis zur EU zeitlich getrennt zur Abstimmung brachte, obwohl beide - die Schengen/Dublin-Assoziierung wie die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten - bei uns gleichzeitig Abstimmungsreife erlangt hatten. Man machte damals aber das pure Gegenteil von heute, aus reiner Angst, dass es ein paar Prozent Neinstimmen mehr geben könnte, wenn beide Vorlagen am gleichen Tag zur Abstimmung kämen. Also "rupfte" man sie zeitlich drei Monate auseinander. Heute nun hat man Angst, die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien könnte durchfallen, wenn man das Volk diese Frage gesondert beurteilen liesse. Angst ist in der Politik aber ein schlechter Ratgeber, denn das Volk durchschaut solche Tricks alleweil und reagiert auf seine Art bei den nächsten Wahlen - so gehabt am 21. Oktober 2007!
Entsprechend plädiere ich ganz klar für die Beibehaltung von zwei Bundesbeschlüssen, selbst wenn das Bundesamt für Justiz mit einigem Ächzen und Würgen die Meinung vertritt, die Einheit der Materie lasse auch eine Vereinigung zu. Denn es geht hier meines Erachtens in erster Linie um eine politische, staatspolitische wie auch demokratiepolitische Frage und nicht so sehr um eine juristische Frage. Wir sind es unseren Stimmbürgern schuldig - ich wiederhole es -, sie differenziert abstimmen zu lassen. Sie konnten schon vor drei Jahren gesondert über die Ausdehnung entscheiden, als sich die Zahl der EU-Mitgliedländer von 15 auf 25 erhöhte; sie werden es wiederum tun können, wenn es um die nächste EU-Erweiterung geht, mit Kandidaten wie Kroatien zum Beispiel. Und sie sollen es auch im Fall von Rumänien und Bulgarien tun können. Dass am kommenden 1. Juni gleichzeitig auch die Frage der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens ansteht, ist an sich reiner Zufall.
Zudem sei nicht übersehen, dass die Folgen eines differenzierten Abstimmungsergebnisses unterschiedlich sind. Ein Ja zur Verlängerung sowie ein Nein zur Ausdehnung führen nicht, wie immer wieder behauptet wird, zur Anwendung der Guillotineklausel, also zu einer Aufkündigung sämtlicher Verträge der Bilateralen I. Die Schweiz hätte in diesem Falle ja die Fortführung gutgeheissen. Mit der Guillotineklausel wird uns überhaupt ein Teufel an die Wand gemalt; dies wird so kaum eintreffen. Glaubt denn jemand hier im Saal oder in unserem Land allen Ernstes, die EU würde das für sie äusserst vorteilhafte Landverkehrsabkommen aufkündigen? Ich möchte die Industrie und die Transporteure beispielsweise in Holland, Deutschland oder Italien sehen, wie sie ohne bilaterales LKW-Transitrecht durch die Schweiz dastehen würden. Eine Sistierung der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien hätte kaum unmittelbare negative Folgen für die Schweiz; im Gegenteil, die EU könnte wieder einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Schweiz nicht bloss ein williger Vasall oder, in der Terminologie der EU-Beitritt-süchtigen Nebs-Bewegung, ein passives EU-Mitglied ist. Im Gegenteil, die EU könnte zur Kenntnis nehmen, dass die Schweiz ein souveräner und unabhängiger Vertragspartner ist, der nicht nur gibt, sondern auch wieder einmal etwas verlangen darf und soll.
Ich gehe ja wohl nicht fehl in der Annahme, dass die Personenfreizügigkeit hauptsächlich einen Weg in Richtung Schweiz darstellt, dass die Vorteile zugunsten der EU also klar überwiegen. Natürlich ist unsere Wirtschaft, vor allem in Zeiten guter Konjunktur, auf die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland angewiesen. Aber nicht ganz von der Hand gewiesen werden könnte oder dürfte die Feststellung, dass wir diese Arbeitskräfte auch ohne besagtes bilaterales Abkommen über die Freizügigkeit hätten im Ausland rekrutieren können.
Schliesslich noch eine Bemerkung zum Interesse von Rumänien an der neuen Personenfreizügigkeit in Richtung Schweiz - ob die Dinge im Verhältnis zu Bulgarien ähnlich stehen, entzieht sich meiner genauen Kenntnis, aber was ich in Bezug auf Rumänien ausführen werde, ist das Resultat der Informationsreise unserer APK vom letzten Oktober/November in dieses Land. Wir machen solche Reisen ja nicht zum Vergnügen, wie uns ab und zu von der Boulevardpresse unterstellt wird, sondern wir machen sie mit dem Ziel, neue Erkenntnisse über ein bestimmtes Land und seine Beziehungen zur Schweiz zu gewinnen. In Rumänien haben wir feststellen können, sowohl bei der Aussprache mit unseren Kollegen von der aussenpolitischen und der wirtschaftspolitischen Kommission in Bukarest als auch beim Besuch in den beiden Gesundheitszentren in der Provinzstadt Iasi, dass eine der grössten Sorgen Rumäniens derzeit in der Abwanderung von spezialisierten Arbeitskräften besteht. Das schwächt das Land bzw. behindert es in seinem wirtschaftlichen Aufschwung. Mit der Schweiz kommt nun jenes westeuropäische Land hinzu, das die höchsten Löhne bezahlt. Ein neuer und besonders starker Magnet für die Auswanderung wird installiert.
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Deshalb würde Rumänien wohl nicht gleich auf Sanktionen der EU gegenüber der Schweiz drängen, wenn es mit der Realisierung der Freizügigkeit noch etwas dauern sollte. Davon bin ich überzeugt, und das ist ein weiterer Grund dafür, die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht miteinander zu verkoppeln. Die zeitlichen Horizonte sind alles andere als deckungsgleich, und ich frage mich, ob man im Bundesamt für Justiz in Sachen Einheit der Materie auch an diese zeitliche Komponente gedacht hat. In diesem Sinn schloss auch die eben zitierte "NZZ" - wie gesagt ein unvoreingenommener Zeuge in dieser Kontroverse - ihre Betrachtungen zu den beiden Vorlagen in der letzten Samstagsausgabe wie folgt ab: "Mit Blick auf die unterschiedlichen Folgen eines Nein lassen sich zwei getrennte Beschlüsse rechtfertigen. Damit würde zusätzlich der Anspruch des Stimmbürgers auf eine unverfälschte Willenskundgebung besonders hochgehalten." Eine letzte Bemerkung meinerseits: Die Möglichkeit zu einer unverfälschten Willenskundgebung ist das, was wir als Parlamentarier unseren Stimmbürgern niemals vorenthalten dürfen.
Ich bitte Sie daher: Folgen Sie dem Bundesrat, und erteilen Sie der Vereinigung der beiden Vorlagen zu einer einzigen eine klare Absage!