Jenny This · Ständerat · 2008-04-28
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-04-28
Wortprotokoll
Eben weil ich ein bekennender Befürworter der Personenfreizügigkeit bin und auch immer war, setze ich mich für die klare Trennung der beiden Vorlagen ein. Ich weiss nun wirklich nicht, weshalb Herr Kollege Dick Marty auf die Idee kommt, es handle sich hier um ein und dieselbe Vorlage. Das ist gelinde gesagt ein Vortäuschen falscher Tatsachen - und das ist ansonsten den Juristen wirklich nicht eigen. Die Verlängerung der Personenfreizügigkeit ist das eine, die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien ist das andere; also müssen diese Vorlagen zwingend getrennt behandelt werden. Alles andere ist unlauter und nicht fair gegenüber dem Volk. Frau Sommaruga, auch wenn Sie das noch so nett und sympathisch dementieren: Es ist ein Betrug gegenüber der Bevölkerung, denn immerhin haben wir in der Vorlage zur Abstimmung vom 21. Mai 2000 zu den bilateralen Verträgen der Bevölkerung ganz klar und schwarz auf weiss versprochen, dass die Bundesversammlung oder das Volk nach sieben Jahren wieder entscheiden könne, ob die Personenfreizügigkeit weitergeführt werden solle oder eben nicht. Dannzumal - das steht im Abstimmungsbüchlein - könne ebenfalls entschieden werden, ob das Abkommen auch für Staaten gelten solle, die später der EU beitreten würden; auch darüber könne bei einem Referendum das Volk entscheiden. Das alles haben wir im Jahr 2000 der Bevölkerung versprochen.
Ich weiss also wirklich nicht, Herr Marty, was hier suizidär sein soll. Nun versucht man, quasi mit dem indischen Seiltrick den Volkswillen auszuhebeln, und dann wundert man sich, weshalb das Vertrauen gegenüber dem Parlament immer mehr abnimmt. Dieses Vorgehen hat das Parlament nicht nötig. Wir können doch mit offenen Karten spielen. Ein Nein zu Bulgarien und Rumänien hat auch nicht die gleichen Folgen wie ein Nein zur gesamten Personenfreizügigkeit, überhaupt nicht. Das ist pure Angstmacherei. Ich bin Unternehmer, ich bin auf die Personenfreizügigkeit angewiesen, ich beschäftige rund 140 Personen aus dem EU-Raum. Logisch, wir Unternehmer machen, wie die meisten Leute auf dieser Welt, das, was uns nützt. Und wir haben Zugang zu qualifizierteren Arbeitskräften. Wie sich das bei einer Rezession auswirken würde, sei dahingestellt, aber der Druck wird zunehmen. Wenn wir die Möglichkeit haben, qualifizierte Leute einzustellen, dann machen wir davon Gebrauch.
Die Mehrheit der Kommission setzt mit ihrem Vorgehen aber die gesamte Personenfreizügigkeit aufs Spiel, was Kollege Stadler eindrücklich dargelegt hat. Sie zwingen uns damit, gegen die gesamte Vorlage anzutreten. Lohnt sich das wirklich? Wollen wir das? Ich meine: nein. Alle Achtung, der Bundesrat hat das erkannt und hat sich gerade deshalb für eine Trennung dieser Vorlagen ausgesprochen. Er weiss, was wir dem Volk versprochen haben.
Ich weiss, hier im Saal gibt es Kolleginnen und Kollegen, die felsenfest davon überzeugt sind, dass bei einem Nein zu Bulgarien und Rumänien die gesamten bilateralen Verträge aufgekündigt werden. Auch wenn ich mich noch so intensiv mit diesem Szenario befasse, weiss ich nicht, wie man zu einem solchen Schluss kommen kann. Für einen solchen Entscheid braucht es die Zustimmung sämtlicher 25 Staaten. Glaubt hier im Saal wirklich jemand im Ernst, Italien, Deutschland, Österreich oder Frankreich würden wegen Bulgarien oder Rumänien das Verkehrsabkommen, die Personenfreizügigkeit oder das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen aufs Spiel setzen? Auch diese Staaten machen wie die Unternehmer das, was ihnen primär nützt. Das Gleiche gilt für den Luftverkehr und für die Personenfreizügigkeit.
Ich möchte Sie also bitten, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte Sie bitten, insbesondere auch Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1999 ernst zu nehmen, denn dort steht: "Die Bundesversammlung entscheidet mit einem Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht, über: a. die Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit; b. die Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit auf Staaten, die bei dessen Genehmigung nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörten." Nur schon die Trennung dieser beiden Geschäfte in die Buchstaben a und b lässt überhaupt keinen Interpretationsspielraum offen.