Cathomas Sep · Nationalrat · 2008-05-27
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27
Wortprotokoll
Mit der zur Diskussion stehenden Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 8 des Energiegesetzes so anzupassen, dass die Energieeffizienz wirksam gefördert werden kann. Dabei ist sowohl die Energieeffizienz bei Anlagen, Fahrzeugen und Geräten im Betriebsmodus als auch das Vermeiden von unnötigen Verlusten in Stand-by-Modi und Ruhezuständen zu berücksichtigen. Aufgrund der parlamentarischen Initiative Recordon 06.469, welche ein grundsätzliches Verbot von Stand-by-Modi bei Elektrogeräten fordert, und aufgrund von mehreren Anträgen in Form von Kommissionsmotionen betreffend das System der Energieetiketten bei Haushaltgeräten respektive die Einschränkung der Marktzulassung von Elektrogeräten mit schlechter Energieeffizienz hat die UREK das Thema Erhöhung der Energieeffizienz an den Sitzungen vom 12./13. Februar 2007 und vom 3./4. September 2007 behandelt.
Als Grundlage für die Behandlung dieses Geschäftes diente ein von der UREK beim Bundesamt für Energie in Auftrag gegebener Bericht vom 5. April 2007. Der Bericht gibt einerseits eine Übersicht über die aktuelle Praxis des Bundesrates und des Bundesamtes für Energie bei der Handhabung der Energieeffizienzdeklaration und enthält andererseits Massnahmenvorschläge und Instrumente zur Effizienzsteigerung bei den verschiedenen Gerätekategorien. Der Bericht gibt auch einen Einblick in die heute bereits bestehenden technischen Möglichkeiten im Bereich der Energieeffizienz. Zum Beispiel ist es bereits heute im Bereich der Elektrogeräte ohne Weiteres möglich, 20 bis 30 Prozent der Energie mit der Anwendung der besten Technik einzusparen. Bekanntlich steht die technische Entwicklung nicht still, und somit dürfen im Verlauf der nächsten zwei Jahrzehnte Verbesserungen der Effizienz und Einsparungen von 30 bis 70 Prozent erwartet werden.
Zurzeit werden aber gewisse Hemmnisse festgestellt, wegen denen das bereits bestehende Potenzial nicht voll genutzt werden kann. Zum Beispiel ist der Energieverbrauch beim Kauf eines Gerätes kein Entscheidungskriterium, weil die Energie relativ kostengünstig ist. Oftmals fehlt beim Kauf eines Gerätes ein einfacher Zugang zu den Energieverbrauchsdaten, sodass der Käufer gar keinen Vergleich anstellen kann. Dazu kommt die Tatsache, dass auf der Angebotsseite von der Energiewirtschaft nur geringe Anreize zum Ergreifen von Effizienzmassnahmen geschaffen werden.
Schlussfolgerung: Diese Fakten bestätigen, dass im Bereich der Energieeffizienzsteigerung ein Bedürfnis nach einer besseren Information und einer stärkeren Sensibilisierung der Wirtschaft und der Konsumenten besteht. Die in der UREK geführte Diskussion hat gezeigt, dass angesichts der aktuellen Situation im gesamten Energiebereich die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht genügen. Die Kommission kam zum Schluss, dass nicht nur mit Blick auf den Stand-by-Modus ein Problem besteht, sondern ganz generell bei serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten konkrete Regelungen notwendig sind. Der Markt allein kann das Problem nicht lösen. Neben hervorragenden Geräten in bestimmten Branchen gibt es auch eine Menge von sogenannten exotischen Geräten, die sehr billig sind, beim Verbrauch jedoch sehr schlecht abschneiden. Das ist ein Problem, das in der Schweiz auch von der Branche so beurteilt wird. Die Branche denkt heute an die Einführung von freiwilligen Massnahmen. Die Hersteller wollen sich nämlich mit der Deklarationsmöglichkeit selber vor Billigstgeräten schützen und damit für sich eine bessere Positionierung auf dem Markt erreichen. Auch international, insbesondere in der EU, wird zurzeit eine starke Entwicklung mit Blick auf energieeffiziente Geräte festgestellt.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat die UREK die nun zur Diskussion stehende Motion eingereicht, mit dem Ziel, eine generelle Verbrauchssenkung bei Anlagen, Fahrzeugen und Geräten im Betriebsmodus und speziell bei Elektrogeräten die Festlegung von maximal zulässigen Stand-by-Verlusten je Gerätekategorie zu erreichen.
Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme vom 21. September 2007 fest, dass die Bundesverwaltung mit einigen Branchen bzw. deren Unternehmungen freiwillige Vereinbarungen zur Reduktion der Stand-by-Leistungen habe abschliessen können. Gleichzeitig weist er auf die Grenzen solcher Vereinbarungen hin, insbesondere dann, wenn einzelne Marktführer nicht mitmachen. Im Hinblick auf die rasante Marktausweitung mit ineffizienten Geräten sieht auch der Bundesrat einen direkten Erlass von Vorschriften als zielführenden Weg an. Abschliessend lehnt der Bundesrat jedoch die Motion aus formellen Gründen ab und begründet diesen Entscheid mit den zur damaligen Zeit in der Vernehmlassung stehenden Aktionsplänen zur Energieeffizienz. Inzwischen hat der Bundesrat diese Aktionspläne am 20. Februar 2008 genehmigt und die einzelnen Massnahmen festgelegt. Auch wenn einzelne Anliegen durch die bundesrätlichen Beschlüsse abgedeckt werden können, widerspricht die Motion mit der Zielrichtung einer Ergänzung von Artikel 8 des Energiegesetzes den Aktionsplänen des Bundesrates in keiner Art und Weise.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen.