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Binder Max · Nationalrat · 2008-05-27

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-27

Wortprotokoll

Diese Motion geht auf die parlamentarische Initiative Hegetschweiler 00.414, "Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen", aus dem Jahre 2000 zurück. Nach intensiven Beratungen in einer Subkommission und in der KVF sah die Subkommission vor allem drei Handlungsbereiche, die in einem direkten oder einem engen Zusammenhang mit dem Luftverkehr stehen:

1. Die Verwendung der Erträge aus der Kerosinbesteuerung für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr: In diesem Punkt haben wir einer Lösung zugestimmt, nämlich mit der Ergänzung in Artikel 86 der Bundesverfassung. Wir stehen bei diesem Geschäft in dieser Session in der Differenzbereinigung.

2. Die Bundeslösung für die Lärmfonds der Landesflughäfen: Zu diesem Punkt hat die KVF an ihrer Sitzung vom 11. September 2006 einstimmig diese Motion beschlossen. Zum Anliegen der Motion: Was ist entschädigungspflichtig? Entschädigungspflichtig ist gemäss der schweizerischen Umweltgesetzgebung der Verursacher des Lärms, das heisst der Betreiber der Flughafenanlage. In Zürich ist dies seit Mitte 2001 die privatrechtlich organisierte Unique (Flughafen Zürich AG). Die Aktien sind zurzeit etwa zur Hälfte in privatem Besitz; der Kanton Zürich als vormaliger Flughafenhalter hält ein Aktienpaket von etwa einem Drittel. Der Bund als solcher ist nicht am Eigentum der Flughafen Zürich AG beteiligt. Dies ist einer der wichtigen Unterschiede zu anderen Trägern des öffentlichen Verkehrs, wie z. B. Schiene oder Strasse, die ganz oder teilweise in Bundesbesitz sind.

3. Die Frage der Lärmsanierung bzw. der formellen Enteignung der nachbarrechtlichen Abwehransprüche wird sich indessen bei allen Verkehrsträgern gemäss den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen mittel- oder langfristig immer wieder stellen.

Der Flughafen Zürich hat für die Finanzierung von Massnahmen zum Lärmschutz und zur Abgeltung der Entschädigungsforderungen einen Lärmfonds geäufnet. Der Flughafen erhebt eine Lärmgebühr von 5 Franken pro Passagier sowie lärmabhängige Zuschläge auf den Landetaxen, welche in diesen Fonds fliessen. Dieser Fonds verzeichnet damit jährliche Einnahmen von etwa 50 Millionen Franken. Ende 2005 verfügte er über ein nominales Vermögen von 161 Millionen Franken. Langfristig liessen sich damit sämtliche Kosten für Lärmschutzmassnahmen und für die Entschädigungen wegen formeller Enteignung decken.

Der Flughafen Genf hat zur Finanzierung von Massnahmen zum Lärmschutz einen Umweltfonds eingerichtet. Auch er erhebt lärm- und emissionsabhängige Zuschläge auf den Landetaxen, im Gegensatz zum Flughafen Zürich aber keine Lärmgebühr pro Passagier. Dieser Fonds verfügte Ende 2005 über ein Vermögen von rund 47 Millionen Franken. Auch beim Euroairport Basel existiert ein Umweltfonds, der auf der Basis von lärmabhängigen Zuschlägen auf den Landetaxen beruht. Der erst seit 2005 bestehende Umweltfonds verfügte damals über ein Vermögen von rund einer Million Franken.

Es geht jetzt darum, diese Lärmfonds zu einem Lärmfonds für das ganze Land zusammenzufügen. Der Bundesrat hat im luftfahrtpolitischen Bericht die Übernahme der Lärmfonds der Landesflughäfen durch den Bund aus rein finanziellen Überlegungen abgelehnt. Die KVF Ihres Rates teilt die Einschätzung des Bundesrates in dieser Sache in zweifacher Hinsicht nicht: Erstens erachtet sie es verkehrspolitisch als richtig, dass eine Bundeslösung für alle Landesflughäfen getroffen wird, da insbesondere der Flughafen Zürich für das ganze Land von zentraler Bedeutung ist, was auch der Bundesrat im luftfahrtpolitischen Bericht bekräftigt. Zweitens bewertet sie das finanzielle Risiko als gering, da es sich lediglich um eine Überbrückungsfinanzierung handelt und die Mittel langfristig zurückerstattet werden. Dem Bund erwachsen hier also eigentlich keine Kosten. Es scheint uns richtig zu sein, dass wir, wenn Luftfahrt schon Bundessache ist, auch hier eine Bundeslösung anstreben. Die Kommission ist dieser Überlegung ihrer Subkommission, wie gesagt, einstimmig gefolgt. Es ist auch wichtig, dass diese Gelder zum Teil auch ausgetauscht werden können, wenn es um einen schweizerischen Fonds geht.

Ich bitte Sie also hier, entgegen der Empfehlung des Bundesrates, diese Motion anzunehmen. Ich glaube, hier geht es im Wesentlichen um rein finanzielle Aspekte, die beim Bundesrat zur Ablehnung führen. Ich denke, dass der Verkehrsminister als der Hüter des Verkehrs persönlich sicher eine etwas andere Meinung hat. Ich bitte auch ihn, hier verkehrspolitisch zu entscheiden.

Wenn Sie verkehrspolitisch richtig entscheiden wollen, dann müssen Sie hier eine sachgerechte Lösung finden, und die sachgerechte Lösung heisst: Übernahme der Lärmfonds durch den Bund.