Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-05-28
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-05-28
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich noch einmal die Haltung des Bundesrates bekanntgebe. Zunächst einmal: Ob ein oder zwei Beschlüsse, darüber können wir im Rahmen einer Referendumsabstimmung, wenn diese dann stattfindet, entscheiden. Damit, denke ich, haben wir den direktdemokratischen Prozess im einen oder im anderen Fall umgesetzt oder können ihn realisieren. Was wir im Ständerat gemacht haben, was heute gemacht wird, das ist auch eine direktdemokratische Auseinandersetzung im Parlament: Sie entscheiden, wie die Frage dem Volk vorgelegt wird. So weit zum Verfahren und zur Frage, was richtig ist.
Wichtig ist doch allein, dass man aufzeigt, welches die Konsequenzen im einen oder im anderen Fall sind. Wichtig ist, dass man auch sagt, dass die beiden Fragen inhaltlich eben zusammengehören, auch wenn sie allenfalls separat vorgelegt werden.
Täuschung des Volkes: Es wurde beide Male, sowohl von den Befürwortern von zwei Beschlüssen als auch von den Gegnern von zwei Beschlüssen, das Volk angerufen. Es wurde gesagt, man würde das Volk täuschen, wenn man so oder anders entscheiden würde. Ich wehre mich dagegen: Es geht nicht darum, das Volk zu täuschen. Wichtig ist, dass man transparent macht, worum es geht, ob wir nun mit zwei Beschlüssen fahren oder mit einem; dass man klar und sachlich aufzeigt, welches die Konsequenzen im einen und im anderen Fall sind; dass man nicht nur den Bauch der Leute anspricht, sondern auch an den Kopf appelliert und erklärt, was in welchem Fall zu erwarten ist. Ein englischer Politiker hat einmal gesagt: Praktische Politik besteht im Nichtbeachten der Tatsachen. Ich bin froh, wenn wir das nicht so handhaben, hier im Parlament nicht und dann auch in der Diskussion nach aussen nicht.
Heute wurde gesagt, und es ist auch so: Rechtlich sind beide Varianten möglich. Es gibt ein Gutachten, und es stand nie zur Diskussion, dass rechtlich beides möglich ist. Warum hat sich der Bundesrat dafür entschieden, Sie zu ersuchen, zwei Beschlüsse vorzulegen bzw. zu fassen? Dies darum, weil die Folgen eines Neins nicht bei beiden Beschlüssen dieselben wären. Ich habe dies heute Morgen beim Eintreten bereits gesagt.
Bei einem Nein zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit würde automatisch die Guillotineklausel greifen, d. h., nach sechs Monaten würden die Bilateralen I wegfallen - automatisch, ohne weitere Handlungen seitens der EU. Das würde heissen, dass wir uns dann mit wirtschaftlichen Nachteilen konfrontiert sähen. Es geht nicht "nur" um ein Landverkehrsabkommen, das auch für die EU sehr interessant ist. Es geht auch um Abkommen, die für uns sehr wichtig und interessant sind. Es geht nicht nur um das Landwirtschaftsabkommen, es geht auch um die Frage der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, um das Abkommen im Bereich Wissenschaft, das für unsere Wissenschaft und Forschung in der Schweiz von eminenter Bedeutung ist. Es geht auch um die Frage der Bildung, die Anerkennung von Diplomen oder Berufsausbildungen im Ausland. Es geht um alle diese sechs bzw. sieben Abkommen, die dahinfallen würden, wenn wir zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit Nein sagen würden.
Wenn wir zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien Nein sagen würden, hätten wir damit auch erhebliche Probleme mit der EU in Kauf zu nehmen, auch wenn die Guillotineklausel nicht direkt spielen würde. Allerdings könnte, worauf heute Morgen schon hingewiesen worden ist, die EU diesen Vertrag, das Freizügigkeitsabkommen, dann auch kündigen. Es müsste allerdings ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedstaaten vorliegen, wie das heute Morgen zu Recht auch gesagt wurde. Das Verfahren wäre also ein anderes; die EU könnte kündigen, wobei aber sämtliche Mitgliedstaaten einer solchen Kündigung zustimmen müssten. Letztendlich würde, davon gehen wir aus, die EU nicht akzeptieren können, dass zwei - wohlgemerkt: gleichberechtigte - Mitgliedstaaten anders als die übrigen 25 behandelt würden. Mittelfristig sähen wir uns auch bei einem Nein wieder mit dieser Frage konfrontiert, einer Erweiterung zustimmen zu sollen, zu müssen. Ich sage noch einmal: Die Bereitschaft der EU, mit uns ein anderes Abkommen zu verhandeln, schätzen wir nicht als sehr hoch ein, zumal das Abkommen ja für uns wie auch für die EU sehr gut ist und dem entspricht, was wir mit anderen Ländern auch vereinbart haben.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, zwei Beschlüsse vorzulegen, weil man diese beiden Beschlüsse tatsächlich mit guten Gründen separat vorlegen kann. Er empfiehlt Ihnen aber auch, dann in der Diskussion aufzuzeigen, was das heisst, wie sie materiell verbunden sind und welches die Konsequenzen bei einem Nein zum einen oder zum anderen Beschluss sind.