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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2000-12-04

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Es scheint, dass der Umsatzstempel ein beliebtes Revisionsobjekt ist: Nicht zum ersten und vermutlich auch nicht zum letzten Mal liegt uns eine Botschaft vor, die das Ziel hat, ein weiteres, wesentliches Stück aus dieser Abgabe herauszubrechen. Ich erinnere daran, dass der Umsatzstempel die viertgrösste Steuerquelle des Bundes ist mit letztmals rund 2 Milliarden Franken Einnahmen - eine indirekte Steuer notabene, geschätzte Damen und Herren der bürgerlichen Seite. Die Reaktion auf das Geschäft in unserer WAK fiel aus, wie es zu erwarten war: Die "Bankenfraktion" war Feuer und Flamme für den bundesrätlichen Entwurf - kein Wunder, stand sie diesem doch tatkräftig Pate - und wollte partout keine Gegenargumente hören, auch keine ständerätlichen. Die "soziale" Fraktion und ich mit ihr wollte sich nicht mit den namhaften Steuerreduktionen anfreunden - es geht immerhin um 500 Millionen Franken -, dies in Übereinstimmung mit der im Zusammenhang mit dem Budget vertretenen Haltung, lieber in die Zukunft, in nachhaltige Projekte zu investieren, als unmotiviert auf Steuereinnahmen zu verzichten. Die SP forderte daher zum wiederholten Mal Kompensationsangebote aus dem Bankensektor, um überhaupt auf die Revision einzugehen. Bundesrat Villiger blieb leider seiner zweitneusten Haltung treu, die Massnahmen seien dringend notwendig, und es gebe keine sinnvollen Kompensationen. Das ist eine Haltung, die er schrittweise von der Forderung nach voller Kompensation über die Forderung nach teilweiser bis hin zu gar keiner Kompensation modifiziert hat. Zweitneuste Haltung nenne ich sie deshalb, weil ich nach seinem Votum vom letzten Dienstag zum Budget eine neue Position bezüglich Steuersenkungswünschen generell gehört habe. Die SP-Fraktion unterstützt übrigens den bundesrätlichen "Boxenstopp" in Sachen Steuerreduktion.

Zum Problem der Familienbesteuerung: Dass hier vielleicht gestoppt wird, ist nicht so schlimm. Die SP-Fraktion hat bereits diverse gute, andere Massnahmen angeregt und deren Wichtigkeit durch Vorstösse unterstrichen. Herr Bührer, nicht wir haben das merkwürdige Steuerpaket geschnürt, deshalb darf man hier ruhig zu diesem Thema sprechen. Es war die Idee des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Mit dem Zückerchen der Familienbesteuerung sollte die Medizin des Stempelabbaus "schluckbar" gemacht werden. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Schnüre um ein unregelmässig gezurrtes Paket von der Säure der Zeit aufgelöst werden können. In dieser unerquicklichen Lage wollte die WAK des Nationalrates die von Gian-Reto Plattner in der ständerätlichen WAK in verdankenswerter Weise initiierte intellektuelle Weiterentwicklung nicht mitmachen, zumal der Bundesrat noch nicht auf die ständerätliche Linie eingeschwenkt war.

Heute haben wir im Plenum die Chance, diesen Schritt doch noch zu tun. Die drei gleichwertigen Ziele dieser Vorlage müssen meines Erachtens folgende sein: erstens die Bundesfinanzen schonen; zweitens den Finanzplatz Schweiz stärken; drittens die Wettbewerbsprobleme im Bereich Umsatzstempel lösen, und dies möglichst längerfristig.[PAGE 1362]

Es gilt dabei drei verschiedene Problemkreise unterschiedlich zu behandeln:

1. Zur Herstellung der Wettbewerbsneutralität für die inländischen Händler an ausländischen Börsen habe ich schon in meinem Minderheitsantrag gesprochen. Diesbezüglich herrscht wohl Einigkeit, auch über die Dringlichkeit.

2. Dass die Anlagefonds abwandern können und werden, wenn wir nicht handeln, müssen wir wohl oder übel eingestehen. Dies wird aber nicht so schnell geschehen wie beim Aktienhandel. Wenn wir hier den Stempel eliminieren, erhält die Schweiz die Chance, verloren gegangene Geschäfte - z. B. an Luxemburg - wieder zurückzugewinnen.

Obwohl mir das Prinzip Hoffnung in Geldgeschäften eher ungeheuer ist, lasse ich es für einmal gelten. Diese Massnahme, inländische Anlagefonds zu befreien, ist teuer; sie kostet über 100 Millionen Franken. Sie eilt nicht und ist daher nicht am Volk vorbeizuschmuggeln; das Volk soll die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.

3. Bezüglich der institutionellen Anleger und Anlegerinnen hat Herr Plattner im Ständerat ein schönes Bild gebraucht: Gleich lange Spiesse brauchen nur jene, welche im gleichen Turnier spielen. In verschiedenen Turnieren dürfen die Spiesse getrost verschieden lang sein. Etwas profaner ausgedrückt heisst dies: Nur wer im selben Markt tätig ist, braucht Wettbewerbsneutralität. Dies ist insbesondere bei in- und ausländischen Pensionskassen nicht der Fall. Es gibt keinen plausiblen Grund, unsere Pensionskassen vom Stempel auszunehmen, sie arbeiten aufgrund unseres schweizerischen Rechts. Dies als Antwort an Herrn Bührer, der nicht weiss, wieso man sie hier belegen sollte; auch nicht aus rechtlicher Sicht. Sie arbeiten aufgrund schweizerischen Rechts und sind durch ausländische Pensionskassen nicht konkurrenziert. Pensionskassen sind keine Gewinnmaximiererinnen, sie sind keine Anlegerinnen mit schnell wechselnden Anlagen. Den Pensionskassen geht es gut. Niemand hat bisher die steuerliche Entlastung der zweiten Säule gefordert. Der Umsatzstempel passt hier wie die Mehrwertsteuer ins Steuersystem.

Der Warenhandel kennt die Mehrwertsteuer, der Wertpapierhandel die Umsatzabgabe. Den Umsatzstempel nun abzuschaffen, wäre eine Streusubvention - um das elegantere Wort für Giesskanne zu verwenden. Kurz: Der Ständerat hat einen durchaus vernünftigen Schritt gewagt, indem er die Pensionskassen zu Effektenhändlerinnen erklärt hat. Damit tut er auch etwas für den Finanzplatz Schweiz. Die Pensionskassen werden keine Umwege über das Ausland mehr machen, falls sie das bisher überhaupt getan haben. Sie werden ihre Geschäfte im Inland abwickeln.

Zu den drei Problemkreisen lässt sich Folgendes sagen: Punkt 1 ist unbestritten, auch bezüglich seiner Dringlichkeit. Punkt 2 eilt nicht, muss aber gelöst werden. Bei Punkt 3 besteht kein Handlungsbedarf, höchstens in Richtung des ständerätlichen Beschlusses.

Zur Haltung der SP-Fraktion zu den verschiedenen Anträgen: Die SP-Fraktion ist mehrheitlich für Eintreten. Sie unterstützt den Rückweisungsantrag der Minderheit Rennwald. Sie hat auf die Frage der Kompensation der Steuerausfälle lange und häufig genug hingewiesen. Die SP-Fraktion sagt Ja zur Minderheit II (Fässler). Bei einem allfälligen Nein zur Minderheit II unterstützt sie die Minderheit I (Raggenbass), also den Beschluss des Ständerates. Sollten die Anträge der Minderheiten I und II und der Rückweisungsantrag abgelehnt werden, lehnt die SP-Fraktion das ganze Geschäft ab. Die Anträge der Minderheit III (Kaufmann) sind dermassen unverfroren, eigennützig und "visionslastig" - und nicht etwa visionär -, dass sie selbstverständlich abzulehnen sind.