Widmer Hans · Nationalrat · 2008-06-02
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Wir unterstützen die Mehrheit. Tatsächlich, auch wenn wir damit die Grünen ein bisschen schockieren - das tut ja gut, wenn man sich ein bisschen Profil schafft. Wir gehen einfach davon aus, dass wir in der vernetzten Welt sind; die Grünen wollen nun einmal keine Armee, und wir wollen eine, aber wir wollen ein kleine und eine moderne; das muss hier einmal klar und deutlich gesagt werden. Also: Wir unterstützen die Mehrheit im Zusammenhang mit Ausbildungsdiensten und Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst.
Weshalb findet die Forderung des Bundesrates unsere Unterstützung? Halten wir uns doch zunächst einmal vor Augen, was das Gesetz unter militärischem Personal versteht. Es handelt sich um Angehörige der Armee, die entweder durch ein unbefristetes oder durch ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Armee verbunden sind. Bei ihnen ist in ganz besonderem Masse das ganze Know-how der Armee sozusagen angesiedelt. Und dieses militärische Know-how ist nur dann auf der Höhe, wenn es auch einsatznahe ist, gerade für qualitativ hochstehende Einsätze. Gerade im Friedensförderungs- und Assistenzdienst genügt es nicht, im Inland theoretische Trockenübungen zu machen. Daher kann von militärischem Personal verlangt werden, dass es Ablösungen im Friedenförderungsdienst absolviert oder dass es sogar Einsätze im Militärbeobachtungsbereich - sei es bei der Uno, sei es bei der OSZE - leistet. Eine solche Forderung an Berufsleute des inneren Kreises der Institution Armee ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wie sie in jeder Firma mit Auslandbeziehungen jahraus, jahrein gelebt wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.
Herr Präsident, erlauben Sie mir, damit ich dann nachher nicht mehr sprechen muss, noch folgende Bemerkung zum Antrag Engelberger zu Artikel 24 Absatz 3 des Bundespersonalgesetzes, der später behandelt wird. Diesen Antrag werden wir nicht unterstützen, weil wir einen Unterschied zwischen dem zivilen Personal und den eigentlichen Angehörigen der Armee machen.
In diesem Sinne möchte ich Sie jetzt schon bitten, die Mehrheit bei Artikel 47 Absatz 4 zu unterstützen und den Antrag Engelberger zu Artikel 24 Absatz 3 des Bundespersonalgesetzes abzulehnen.