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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen.

Gehen wir vom geltenden Recht aus: Im geltenden Recht - das entspricht auch dem Antrag der Mehrheit der Kommission - wird gesagt, der Bundesrat lege die Ausbildungsdienste sowie deren Dauer und Unterstellung fest und er bestimme auch, wer daran teilnehme. Es wird aber nichts Spezielles zu spezifischen und zu den auf gewisse Truppenteile beschränkten Auslandeinsätzen gesagt. Der Bundesrat hat deshalb, und zwar den Bedürfnissen der Armee folgend, diese gesetzliche Grundlage geschaffen und gesagt, dass diese Dienste eben ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt würden. Ausbildungsdienste im Truppenverband dürfen jedoch nur dann im Ausland durchgeführt werden, wenn das Ausbildungsziel nicht im Inland erreicht werden kann.

Da bin ich jetzt eigentlich erstaunt, dass man seitens der Vertreter der Mehrheit und insbesondere seitens von Herrn Borer sagt, dass man die Fassung des Bundesrates wolle, weil der Bundesrat dort, wo es zwingend notwendig sei, in einer Verordnung die entsprechende Ausnahme stipulieren könne. Wollen Sie denn dieses Recht aus dem Gesetz nehmen und es auf Verordnungsstufe delegieren? Der zweite Satz, der Ihnen so auf dem Magen liegt, ist eine Einschränkung dieser Möglichkeit. Denn das Beispiel der Infanterie, das Sie, Herr Borer, hier erwähnt haben, können Sie mir als Infanteristen meine Sorge sein lassen; es wäre naiv, so etwas anzunehmen.

Jetzt komme ich noch auf einen anderen Punkt zurück: Gehen Sie nicht davon aus, dass über diese Bestimmung die Dispensationspraxis geändert wird. Wir haben immer wieder Dispensationsgesuche. Diese werden nach festen Regeln bewilligt oder abgelehnt. Aber wir haben spezielle Funktionen innerhalb der Armee und der Kurse, und auf diese Funktionen kann nicht verzichtet werden. Deshalb brauchen wir [PAGE 693] den Zwang - nicht, um das Dispensationswesen aufzuheben.

Im vergangen Jahr haben wir auf Kreta unsere Rapier-Luftabwehrraketen getestet. Ja, was hätte ich gemacht, Herr Borer, wenn ich die entsprechenden Leute nicht zur Verfügung gehabt hätte? Hätte ich gewartet, bis die nötigen Spezialisten zur Verfügung gestanden hätten? In solchen Fällen muss die Armee sagen können: In Anrechnung an die Gesamtdienstzeit - das Gros dort waren im Übrigen Miliztruppen - brauchen wir diese und diese und jene Spezialisten, um diesen Kurs überhaupt durchführen zu können. Es dürfte niemand bestreiten, dass der Test der Rapier-Boden-Luft-Raketen nur auf Kreta durchgeführt werden konnte - im Übrigen auf einem Nato-Schiessplatz, weil es keinen anderen gibt. Und wir haben den Test erfolgreich durchgeführt, ja. Aber wir waren vom Zufall abhängig. Deshalb, sagt der Bundesrat, brauchen wir diese Ergänzung. Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit II (Engelberger) zu unterstützen.

Jetzt noch etwas zu den Übungsplätzen, Herr Borer. Natürlich können Sie keine Antwort auf die Frage von Herrn Büchler erhalten, wenn es diesen Platz in der Schweiz gar nicht gibt. Ich habe Ihnen beim Eintreten die Raumverhältnisse der Schweiz geschildert. Das ist leider eine Realität. Wir können noch so lange unsere Gelände analysieren und nach entsprechenden Übungsplätzen suchen: Es gibt sie nicht!

Zur Minderheit I (Widmer): Sie beschränkt Ausbildungsdienste im Ausland auf "Einsätze im Friedensförderungsdienst oder im Zusammenhang mit der Erfüllung luftpolizeilicher Aufgaben". Das Testprogramm, das ich soeben erwähnt habe, würde nicht darunter fallen. Deshalb hätte ich es nicht durchführen können. Im Übrigen profitieren die Friedensförderungsdienste ebenfalls von diesen allgemeinen Übungserfahrungen: gerade was den Einsatz von Material anbelangt, was den Einsatz von Übermittlungsmitteln anbelangt, was die Dauerbeanspruchung des Materials anbelangt. Das ist ein Profit, den auch die Friedensförderungstruppen für sich beanspruchen können, der aber aus den allgemeinen Übungen kommt - und im Übrigen auch umgekehrt. Deshalb finde ich die Formulierung der Minderheit I, die im Übrigen sehr nahe an der heutigen Lösung des Bundesrates liegt, nicht glücklich.

Wenn Sie im Übrigen wirklich - was ich Ihren Voten entnommen habe - für die Friedensförderungstruppen Fortschritte erzielen wollen, dann bitte ich Sie, auch diese Kombination zuzulassen und der Fassung des Bundesrates, d. h. der Minderheit II, zuzustimmen.

Aus diesen Gründen halte ich dafür, dass die Fassung des Bundesrates die adäquateste ist, dass die Fassung des Bundesrates - verbunden mit der ohnehin bestehenden Dispensationsmöglichkeit - nicht so starr zur Anwendung kommen wird, wie das gelegentlich in der Diskussion geschildert wurde. Schliesslich soll für diese Verbände, die wir bereits definiert haben - Panzer- und Artillerieverbände, kaum Infanterieverbände, sondern Verbände, die nicht anderswo in der Schweiz geschult werden können -, das Engagement gelegentlich auch zur Pflicht gemacht werden können. Damit leisten wir dem Fortschritt und der Bereitschaft der Truppe einen wesentlichen Dienst.

Ich bitte Sie deshalb, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, damit die Minderheit II (Engelberger) zu unterstützen und die Fassung der Mehrheit abzulehnen.

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