Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-12-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-04
Wortprotokoll
Die Fragen betreffen die Pläne der Post für das nächste Jahr.
Zur ersten Frage: Die Post hat eine Adressdatenbank aufgebaut, in welcher Adressänderungen nachgeführt werden. Die Betreuung dieser Datenbank hat sie ihrer Tochtergesellschaft, dem Data Center Luzern (DCL), übertragen. Die Daten werden nicht allgemein zugänglich gemacht, und es wird kein Datenhandel betrieben. Nur jene Unternehmen können die neue Anschrift ihrer Kunden beim DCL beziehen, die bereits die alten Adressen dieser Personen in ihrer Datenbank geführt haben.
Zur zweiten Frage: Nach Artikel 12 der Verordnung zum Postgesetz kann die Post Adressen von Kundinnen und Kunden Dritten für das Nachführen ihrer eigenen Adressdatensammlung zur Verfügung stellen, sofern die betroffene Person die Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat. [PAGE 1347] Dazu braucht es gemäss Gesetz keine ausdrückliche Einwilligung, sofern die betroffenen Daten allgemein zugänglich gemacht worden sind. Obwohl die Post gesetzlich nicht verpflichtet wäre, fragt sie zukünftig bei den Kunden ausdrücklich nach, ob sie eine Weitergabe wünschen oder nicht.
Untersagt ein Kunde die Weitergabe der neuen Adresse, wünscht aber trotzdem die Nachsendung seiner Briefe und Pakete, so verlangt die Post ein Entgelt für diesen Nachsendeauftrag. Weil die Post bei einem unvollständigen Nachsendeauftrag den Absendern die neuen Adressen nicht mitteilen darf, perpetuieren sich Sendungen an die alte Adresse. Diese Sendungen müssen von der Post stets wieder an die neue Adresse nachgesandt werden, was einen erheblichen Zusatzaufwand verursacht. Die Post verlangt nicht eine Gebühr für den Datenschutz, sondern ein Entgelt für die Mehrbelastung des Postnetzes, denn falsch adressierte Briefe müssen täglich von Hand sortiert und umgeleitet werden. Das ist im Vergleich zur maschinellen Sortierung, die nur bei richtig adressierten Sendungen möglich ist, sehr viel teurer. Aus diesen Gründen wird das Datenschutzgesetz nicht tangiert.