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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2008-06-03

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-03

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu Ziel 4 in Artikel 5, "Leistungsfähigkeit und Nutzung der Infrastruktur optimieren", unter welchem insgesamt sechs Massnahmen definiert werden, um die Ziele im Bereich der Infrastruktur zu erreichen.

Lassen Sie mich zuerst mit der Post beginnen: Der Bundesrat will die Marktöffnung der schweizerischen Postdienste vorantreiben und hat deshalb bekannterweise die Totalrevision des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das Briefmonopol soll in zwei Schritten fallen: Bis 2009 soll die Limite für das Briefmonopol als erster Schritt von heute 100 Gramm auf 50 Gramm gesenkt werden, und ab 2012 soll es in einem zweiten Schritt dann gänzlich wegfallen. Sie müssen sich nun einmal genau vorstellen, was 50 Gramm beim Briefmonopol genau bedeuten. Der Versand von acht A4-Seiten, natürlich beidseitig beschriftet, in einem C5-Couvert hätte beim 50-Gramm-Monopol zur Folge, dass dieses Couvert immer noch nur dem Monopolisten, der Post, gebracht werden könnte. Diese Marktöffnung in den geplanten zwei Schritten zu vollziehen ist sinnvoll. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen unter Ziffer 32bis, die erste Massnahme der Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm ab 2009 auch konkret in die Legislaturplanung aufzunehmen. [PAGE 730]

Gerade die Post bietet mir eine gute Möglichkeit, den Übergang zum Verkehr zu machen, weil der Brief mit dem Einwurf in den Briefkasten noch lange nicht beim Empfänger ist. Die Post benötigt täglich und rund um die Uhr die Strasse, die Schiene und den Luftweg, um die Briefe via Sortierzentrum dem Empfänger zu bringen. Es ist deshalb unbestritten, dass ein funktionierender Verkehr die Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft ist und damit auch eine Grundlage unseres Wohlstandes bildet. Die freie Wahl des Verkehrsmittels muss deshalb - gerade in der heutigen mobilen Welt - für die wirtschaftliche Tätigkeit, die Freizeit und den Tourismus gegeben bleiben und darf nicht aus ideologischen Gründen oder durch diskriminierende Massnahmen behindert werden.

Unsere Mobilität benötigt alle Verkehrsträger: Strasse, Schiene, Wasser und Luft. Aber wenn ich unsere heutige Verkehrslandschaft betrachte, dann muss ich Folgendes festhalten: Der Anspruch an die Mobilität ist sehr hoch, und er steigt sowohl beim öffentlichen Verkehr als auch beim Individualverkehr laufend. Auf unseren Strassen müssen leider täglich Staus in Kauf genommen werden, welche unsere Volkswirtschaft viel Geld und Zeit kosten. Die Politik der Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene hat die gesetzten Ziele nicht erreicht, sie ist gescheitert. Die Eisenbahn-Grossprojekte in der Schweiz übersteigen die geplanten Kosten massiv, was zur Folge hat, dass andere wichtige Projekte in verschiedenen Regionen der Schweiz aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden können und weit nach hinten verschoben werden müssen. Aus der Sicht unserer Mobilität und unseres Wirtschaftsstandortes Schweiz ist es deshalb enorm wichtig, dass in den nächsten Jahren die Verkehrsprobleme an den Engpässen in unserem Nationalstrassennetz beseitigt und die notwendigen Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen ausgebaut und optimiert werden. Ich bitte Sie, bei Ziffer 26 dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Road-Pricing ist da keine Lösung. Der Bundesrat will die Voraussetzungen für Versuche von Road-Pricing in städtischen Gebieten schaffen, obwohl gemäss Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung die Benützung der öffentlichen Strassen gebührenfrei ist. Mit Road-Pricing - oder auf Deutsch deutlicher: Strassen- oder Wegzoll - soll die Verkehrszunahme in den Städten gemindert werden. Tatsache ist aber, dass der Individualverkehr aus den Städten verbannt werden soll und die Strassenbenützer ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden sollen. Weiter werden vor allem die betroffenen Zentren wirtschaftlich benachteiligt, weil die zusätzlichen Kosten von Road-Pricing logischerweise auf die Produkte und Dienstleistungen übertragen werden müssen. Dass Road-Pricing auch noch asozial ist, brauche ich nicht weiter auszuführen. Wer sich diese zusätzliche Gebühr leisten kann, wird nämlich die gebührenpflichtigen Gebiete nach wie vor befahren.

Road-Pricing ist eine weitere neue Einnahmequelle für die Staatskasse - als ob die Autofahrer mit der Mineralölsteuer, der Fahrzeugsteuer und der Vignette nicht schon genügend an Steuern, Gebühren und Abgaben leisten würden, um die Infrastruktur zu benutzen, welche sie schon lange selber finanziert haben.

Zu beachten ist auch, dass die Investitions- und Betriebskosten eines solchen Road-Pricing-Systems in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen. Trotz der Kosten ein Pilotsystem zum Testen zu installieren ist doch sehr fragwürdig. Dass die Investitions- und Betriebskosten dann vor allem noch von Benützern abbezahlt werden müssen, welche man mit diesem System ja gar nicht mehr in der Stadt haben will, macht das System noch fragwürdiger. Nicht zu vergessen ist, dass bei der Einführung eines solchen Systems auch eine alternative Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen müsste, wenn der Strassenverkehr mit Gebühren vermindert wird. London und Stockholm, welche Road-Pricing eingeführt haben, können mit der kleinräumigen Schweiz nicht verglichen, die dortigen Beweggründe für das System nicht auf die Schweiz übertragen werden.

Ich bitte Sie aus den dargelegten Gründen, dem Ständerat zu folgen und den Versuch, Road-Pricing in der Schweiz einzuführen, aus der Legislaturplanung zu streichen, damit die "Milchkuh" Automobilist mit Road-Pricing nicht noch mehr gemolken wird.