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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-06-05

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Wir stehen mit dem Entscheid zu Artikel 9a vor der wesentlichen Frage, welches System der Patenterschöpfung wir wollen. Wir haben nur noch zwischen zwei Lösungen zu entscheiden, da ja der Antrag der Minderheit I auf die internationale Erschöpfung zurückgezogen worden ist.

Die Kommissionsmehrheit will klar eine Änderung, will weg vom geltenden System der nationalen Erschöpfung und hat sich für die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung ausgesprochen. Dabei wird die Region so definiert, dass sie dem EWR entspricht. Das heisst, ein patentgeschütztes Produkt, das von der Patentinhaberin in der Schweiz oder im EWR in Verkehr gebracht worden ist, darf damit auch gegen ihren Willen in die Schweiz parallelimportiert werden.

Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit entspricht in etwa der Regelung, die mit dem Beitritt der Schweiz zum EWR 1992 gegolten hätte. Wir wollen - das wurde in der Kommission auch breit diskutiert - auch keine produktspezifischen Ausnahmen; wir werden dann bei den Einzelanträgen noch darauf zu sprechen kommen. Nicht weiter debattiert wurde die Einführung der regionalen Erschöpfung im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung, und zwar deshalb nicht, weil damit die Marktöffnung wieder um Jahre verschoben würde.

Wir schlagen Ihnen wie gesagt die einseitige Erschöpfung vor. Im Antrag der Mehrheit wird in den Absätzen 1 bis 3 festgehalten, dass dies für patentgeschützte Waren, Vorrichtungen oder biologisches Material gilt. Mit dem Vorbehalt in Absatz 4 werden Einfuhrbeschränkungen dann möglich, wenn sie nötig sind zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit und bei einer starken Störung bzw. Bedrohung inländischer Betriebe. Das sind aber nur Ausnahmen.

Bei der nationalen Erschöpfung, wie sie die Minderheit II (Wandfluh) vorschlägt - das ist das geltende System -, sind die Parallelimporte ohne Zustimmung der Patentinhaberin ausgeschlossen. Nur wenn der patentierte Teil eine untergeordnete Funktion innerhalb des Produktes einnimmt, sind Parallelimporte möglich. Diese Bestimmung haben wir bereits im geltenden Recht. Was neu ist, ist die Beweislastumkehr, indem hier zugunsten des Importeurs eine gesetzliche Vermutung zu seinen Gunsten stipuliert wird. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn es zu einem Gerichtsfall kommt. Ob eine entsprechende Regelung auch beim Antrag der Kommissionsmehrheit gilt, wurde nicht diskutiert.

Wenn sich die regionaleuropäische Erschöpfung durchsetzt, wird der Ständerat noch abklären müssen, ob er diese geltende Bestimmung, angepasst an den neuen Beschluss, aufnehmen will oder nicht. Wie gesagt, die WAK hat sich damit nicht auseinandergesetzt.

Es wurde eingewendet, kein anderes Land kenne die regionale Erschöpfung. Wenn man jetzt die EU als Gebilde nimmt, sieht man, dass die EU als EU zwar die nationale Erschöpfung hat, dass es aber faktisch eine regionale Erschöpfung ist. Wenn Sie, Herr Wandfluh, die USA als Beispiel nehmen, darf ich doch darauf hinweisen, dass es sich hier um wesentlich grössere Märkte handelt als in der Schweiz - das gilt für die EU wie auch für die USA.

Stellt sich noch die Frage der völkerrechtlichen Vereinbarkeit der von der Mehrheit vorgeschlagenen Lösung, der EWR-regionalen Erschöpfung. Ich muss sagen, ich war doch etwas erstaunt über die apodiktische Meinungsäusserung vonseiten des Bundesrates zu der Sache, und zwar aus folgenden Gründen: Ich glaube, die Juristinnen und Juristen hier im Saal teilen meine Ansicht: So viele Juristinnen und Juristen es gibt, so viele rechtliche Meinungen hat man. Am Schluss gilt es dann immer, noch mit politischer Klugheit abzuwägen, welches die wahrscheinlichste ist und welche sich durchsetzen wird. In der Kommission haben wir die verschiedenen Rechtsmeinungen zur Kenntnis genommen.

Es gab gemäss den Berichten die Ansicht von Professor Cottier, der die Vereinbarkeit mit dem Trips-Abkommen als Bestandteil des WTO-Rechtes und mit dem Gatt-Abkommen, das für die Auslegung der WTO-Kompatibilität wichtig ist, geprüft hat. Nach seiner Meinung könnte eine völkerrechtliche Verletzung vorliegen. Aber auch Professor Cottier schätzt das Risiko eines Prozesses bzw. einer Klage als gering ein. Daneben gibt es auch die andere Meinung. Die Gegenposition nehmen unter anderem die Professoren Zäch und Ziegler ein. Professor Ziegler hat ganz klar keine Verletzung des WTO-Rechtes festgestellt. Seines Erachtens sind wir - im Rahmen der eingegangenen internationalen Verpflichtungen - frei, unser Erschöpfungssystem zu wählen, wie wir es wollen.

Wenn wir dem Mehrheitsentscheid folgen sollten, bitte ich Sie, Frau Bundesrätin, deshalb die Frage der völkerrechtlichen Kompatibilität mit der nötigen Offenheit nochmals zu klären und allenfalls auch mit internationalen Abklärungen auf diplomatischem Weg die Frage zu sondieren, da die Rechtslage meines Erachtens nicht so klar ist, wie dies der Bundesrat darstellt.

Die Mehrheit kam zum Schluss, dass die regionaleuropäische Erschöpfung im EWR-Raum aufgrund der positiven Wettbewerbswirkungen die beste Lösung ist, da sie auf Länder mit vergleichbaren rechtlichen und ökonomischen Bedingungen beschränkt ist. Sie versprach sich einen positiven Preiswettbewerb. Zu den Fragen des Innovationsschutzes habe ich mich bereits beim Eintreten einlässlich geäussert. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass das Problem der Fälschungen nicht ein Problem der Erschöpfung ist; das sind illegale Handlungen, die mit anderen Mitteln zu bekämpfen sind.

Ich möchte eines noch einmal festhalten: Es wurde hier der einen von der anderen Seite vorgeworfen, sie stelle Arbeitsplätze in der Schweiz infrage. Alle in diesem Saal können für sich beanspruchen, für unser Land das Beste zu wollen und sich für die Arbeitplätze in diesem Land einzusetzen. Es gibt vielleicht eine unterschiedliche Einschätzung der Branchen, die wichtig sind. Bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Folgen ist auch zu beachten, dass die Schweiz nicht nur aus der Pharmabranche besteht; es gibt noch ganz andere wichtige Branchen: Ich denke an zahlreiche KMU in anderen Branchen, an den Detailhandel, an den Tourismus. Sehr viele Branchen und die Konsumenten profitieren von tieferen Preisen, wenn wir endlich mehr Wettbewerb zulassen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen, die sich mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für einen Wechsel des Systems und für die regionaleuropäische Erschöpfung ausgesprochen hat.