Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-05
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.
Die regionale Erschöpfung ist mit dem Trips-Abkommen und mit dem Gatt 1994 rechtlich nicht vereinbar, wenn sie einseitig eingeführt wird. Obschon ein Privatgutachten einen anderen Standpunkt eingenommen hat, bestehen für den Bundesrat ganz erhebliche Zweifel, ob diese Option mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Der Bundesrat ist nicht bereit, sich über diese ernsthaften Bedenken hinwegzusetzen. Für ihn kommt nicht infrage, dass die Schweiz gegen das Recht der Welthandelsorganisation verstösst. Damit würde die Schweiz ihren Ruf als verlässliche Partnerin internationaler Verträge gefährden und ihre Position in internationalen Verhandlungen schwächen. Die Schweiz würde sich damit einem Handelsstreit aussetzen oder sich zumindest eine Blösse geben, was als Druckmittel gegen die Schweiz ausgespielt werden kann.
Der Bundesrat hat aus diesen Überlegungen eine einseitig eingeführte regionale Erschöpfung klar verworfen. Zur [PAGE 787] Frage, wie hoch das Risiko einer Klage gegen die Schweiz wegen der Verletzung des WTO-Rechts ist, ist festzuhalten, dass eine solche Klage wegen Verletzung des Gatt 1994 wahrscheinlich ist. Denn dies bietet allen WTO-Vertragsstaaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes die Gelegenheit zur Diskreditierung der Schweiz in der WTO. Dass sämtliche der über hundert klageberechtigten Staaten diese Gelegenheit auslassen würden, ist sicher unwahrscheinlich, dies auch deswegen, weil ein Unterliegen der Schweiz bei einer solchen Klage absehbar ist. Abgesehen von den aussenpolitischen Gründen verspricht sich der Bundesrat von einer einseitigen regionalen Erschöpfung auch gesamtwirtschaftlich keine Vorteile. Ein einseitiger Wechsel zur regionalen Erschöpfung würde insbesondere die Lebenshaltungs- und Beschaffungskosten in der Schweiz nicht spürbar nachhaltig senken. Dieses berechtigte Anliegen der Schweizer Wirtschaft ist daher nicht über die Schwächung des Patentschutzes, sondern mit gezielten und effizienten Massnahmen zu erreichen.
Ich möchte Sie daher nochmals bitten, den Mehrheitsantrag abzulehnen und die Minderheit II zu unterstützen.
Ich verzichte darauf, noch einmal die Ausführungen zu machen, die ich beim Eintreten bereits gemacht habe. Ich möchte nur noch auf zwei Voten eingehen, und zwar eines von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, die auf Artikel 9a des Patentgesetzes hingewiesen hat und gesagt hat, diese Regelung hätten wir bereits im Patentgesetz. Aber Artikel 9a in der Ihnen vorliegenden Form ist etwas anderes als die Regelung gemäss geltendem Patentgesetz. Der Entwurf des Bundesrates zu Artikel 9a Absatz 4 bringt klar zum Ausdruck, dass dann - bei Vermutung der untergeordneten Bedeutung und zur Erleichterung von Parallelimporten - die internationale Erschöpfung gilt. Dieser Vorschlag des Bundesrates erfolgt in Umsetzung der Motion Müller Thomas 07.3752 vom 5. Oktober 2007.
Dann noch zur Bemerkung von Nationalrätin Meier-Schatz, Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit würden sich hier gegenüberstehen. Das ist richtig. Beide Verfassungsprinzipien gelten sowohl für Hersteller als auch für Käufer patentierter Güter. In dem Fall, der hier zur Diskussion steht, geht es um eine Interessenabwägung. Es geht also um die Frage von Innovation versus Handel. Hier gibt der Bundesrat dem Innovationsschutz und damit dem Innovationsplatz Schweiz den Vorrang.
Ich möchte Sie bitten, das auch zu tun.