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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-06-11

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-11

Wortprotokoll

Die beiden Kommissionssprecher haben die Vorlage vorgestellt; ich habe ihren Ausführungen nichts beizufügen ausser zwei, drei Bemerkungen aus der Sicht des Bundesrates.

1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz bewusst - der Bedeutung eines Finanzplatzes, der 14 Prozent der Wertschöpfung dieses Landes erbringt, der mindestens 10 Prozent des Steueraufkommens erbringt, der mehr als 180 000 Mitarbeitende beschäftigt und der vor allem von sehr hoher Qualität ist.

2. Weil das so ist, ist sich der Finanzplatz Schweiz bewusst, dass er eine Reputation, einen guten Ruf haben muss. Es ist ein Anliegen des Bundesrates, die Integrität des Standortes Schweiz und seines Finanzplatzes zu pflegen. Dazu gehört, dass man gewisse Dinge regulieren muss, obwohl der Markt natürlich das primäre Funktionieren des Finanzplatzes garantiert.

3. Zu diesen Regulierungen gehören unter anderem auch die Geldwäschereibestimmungen. In diesem Bereich ist die Schweiz von Anfang an immer an der Spitze mit dabei gewesen. Schon als es darum ging, im Rahmen der Gafi erste Bemühungen internationaler, grenzüberschreitender Regeln und Empfehlungen einzuführen, war die Schweiz stets führend mit dabei. Diese Position wollen wir verbessern und den Entwicklungen anpassen. Dazu dienen die Empfehlungen, die Ihnen heute vorliegen.

4. Meine letzte Vorbemerkung: Der Bundesrat legt Wert auf eine Vorlage mit Augenmass. Sie soll nämlich erstens dem Prinzip der Verhältnismässigkeit gehorchen; sie soll zweitens die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken; sie soll drittens für die Wirtschaft und die Finanzintermediäre verträglich sein, sodass der administrative Aufwand, der getrieben werden muss, um diese Bestimmungen und verschiedenen Gesetze einzuhalten, vernünftig ist. Das heisst, dass der Bundesrat eine Gesetzgebung will, die sich auf das Notwendige beschränkt, aber dort klare und griffige Regeln schafft. Wenn wir das Ergebnis der Beratungen im Ständerat und anschliessend in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen zusammenfassen, glauben wir feststellen zu dürfen, dass es dem Bundesrat gelungen ist, eine solche Vorlage zu präsentieren.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Die Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates scheinen mir ausräumbar zu sein. Zwei Anträge, welche heute vorliegen, werden wir in der Detailberatung behandeln. Ich kündige schon jetzt an, dass ich beide Anträge bekämpfen werde.

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