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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2008-06-11

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-06-11

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Fraktion beantragt Ihnen die Minderheit, Absatz 2bis von Artikel 4 zu streichen. Dieser Absatz ist unnötig und in der Vorlage fremd; es braucht ihn nicht.

Bei der Diskussion um die Revision des Zivildienstgesetzes war immer klar, dass es keine umfassende Gesetzesrevision ist, sondern die Umsetzung der Motion Studer Heiner. Im Wesentlichen geht es also um die Einführung des Tatbeweises respektive um die Abschaffung der Gewissensprüfung. Es wurde auch mehrmals darauf hingewiesen, wie sorgfältig der Einsatz auf die einsatzleistende Person abgestimmt werde.

Bei Artikel 4 Absatz 2bis hat sich nun erstmals im Rahmen des Zivildienstgesetzes ein Strafmechanismus eingeschlichen. Die Bestimmung besagt im Wesentlichen, dass jemand, der bei der Planung von Einsätzen oder der Suche nach Einsatzmöglichkeiten nicht genügend Hand geboten hat, in der produktiven Landwirtschaft solle eingesetzt werden können. Wir sind klar der Meinung, dass dies überflüssig und falsch ist. Überflüssig ist diese Bestimmung, weil es sie bisher nicht gab bzw. nicht brauchte und sie darum den Gesetzesartikel bzw. die ganze Vorlage nur verlängern würde. Die Bestimmung ist in mehrerer Hinsicht falsch: Wer sich aus Gewissensgründen für den Zivildienst entscheidet, erbringt mit dem Tatbeweis eben den Beweis für einen motivierten Einsatz. Da braucht es keinen Strafmechanismus für renitente "Zivis", wie dies in der Kommission sowohl von Mitgliedern der Kommission als auch von der Bundesrätin formuliert wurde. Für die, die den Dienst nicht leisten wollen, gibt es eben den "blauen Weg", der auch zunehmend gewählt wird.

Sollte jemand irrtümlicherweise dem Zivildienst zugewiesen worden sein, so braucht es den Mut, diese Person auszumustern und die Wehrpflichtersatzabgabe einzufordern. Wenn schon, müsste so ein Artikel im Rahmen einer gesamthaften Gesetzesrevision in ein entsprechendes Gesetz aufgenommen werden. Das wäre wesentlich effizienter als ein Strafmechanismus, bei dem es immer auch noch Begleitpersonal - hier z. B. den Landwirt - als Aufpasser und Betreuer brauchen würde, plus entsprechende Verordnungen, die dann das Vorgehen festlegen.

Es kann nicht sein, dass Zivildienstleistende in der produktiven - ich wiederhole: in der produktiven - Landwirtschaft eingesetzt werden. Zivildienst wird im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit geleistet und nicht in der Produktion, weder in der Landwirtschaft noch, wie vielleicht im Stillen geplant, in einem anderen produktiven Betrieb. Ausserdem gibt es gerade in der Landwirtschaft ein ausgeklügeltes Subventionssystem, in das nicht eingegriffen werden sollte. Sollte es mit der Revision zusätzliche Zivildienstleistende geben, so bräuchte es zusätzliche Zivildiensteinsatzplätze. Der Zivildienst ist nicht zur Unterstützung der Landwirtschaft gedacht.

Die Kommission hat in der Beratung die Landwirtschaft noch mit der Forstwirtschaft angereichert, einem der unfallträchtigsten Bereiche überhaupt. Das halten wir Grünen für unverantwortlich und für höchst konfliktträchtig. Wir bitten Sie, falls Sie nicht bereit sind, den Absatz mit uns zusammen zu streichen, wenigstens dem Bundesrat zu folgen und nicht noch die unfallträchtige Forstwirtschaft einzubeziehen. Bei den heute zulässigen Einsätzen ist das Forstwesen explizit genannt; dies im Sinne der Verbesserungsarbeit im Rahmen von Umweltschutzprojekten, sicherlich aber nicht im Sinne der Forstwirtschaft.

In diesem Sinne bitte ich Sie, Absatz 2bis abzulehnen; dies im Sinne einer schlanken Vorlage und in Übereinstimmung mit der ursprünglichen Absicht, die Motion Studer Heiner umzusetzen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Antrag Bortoluzzi: Dieser Antrag, der heute eingereicht und verteilt wurde, kommt ja aus den Kreisen des holzverarbeitenden Gewerbes. Offenbar gibt es für die Waldarbeiten einen Bedarf an zusätzlichen günstigen Arbeitnehmenden. Wir erachten es nicht als den richtigen Weg, im Rahmen der Zivildienstvorlage nach eventuellen zusätzlichen Waldarbeitern zu suchen. Wir halten es nicht für sinnvoll, aus diesen Gründen diese Gesetzesvorlage mit zusätzlichen Bestimmungen anzureichern. Wir sind Verfechter und Verfechterinnen von schlanken Gesetzen und wollen all diese Details, die dann nach zusätzlichen Verordnungen rufen, nicht aufnehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Bortoluzzi abzulehnen.