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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Minderheit befürchtet, dass Artikel 130 Absatz 3 ZPO das rechtliche Gehör verletze. Diese Befürchtung ist unbegründet, denn die Parteien sind ja nicht schutzlos; gemäss Artikel 316 Buchstabe c ZPO steht ihnen die Rechtsverzögerungsbeschwerde zu Verfügung. Das genügt; das ist ja ein Rechtsmittel, das sie jederzeit ergreifen können.

Wenn wir der Minderheit folgten, müsste das Gericht bei querulatorischen oder rechtsmissbräuchlichen Eingaben jeweils einen förmlichen Nichteintretensentscheid fällen. Dieser würde je nach Streitwert sogar der Berufung unterliegen. Mit einer solchen Lösung würde für die Gerichte ein absolut unnötiger Mehraufwand geschaffen. Ich denke, das wollen wir nicht.