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Müller Philipp · Nationalrat · 2008-06-12

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich stütze mich bei diesem Kommissionsreferat auf die Unterlagen, Angaben und Aussagen des Bundesrates, die uns am 22. Januar dieses Jahres vorgelegen haben, und nicht auf Ergänzungen und Nachträge, die später noch in den Raum gestellt worden sind, wie Sie sie jetzt von der Sprecherin der Minderheit gehört haben.

Zur Ausgangslage: Die parlamentarische Initiative Rey verlangt, dass der Bund Kontrollinstrumente schafft, um die Anwendung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wurde im September 2003 eine Kontrolllücke entdeckt. In Fällen, wo der kantonale Gesetzgeber eine mit dem Steuerharmonisierungsgesetz nicht kompatible gesetzliche Regelung zugunsten eines Steuerpflichtigen trifft, kann dies nicht mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde überprüft werden.

Darauf setzte die Finanzdirektorenkonferenz im Jahre 2004 eine Expertenkommission ein. Diese schlug eine Kontrollkommission vor, um die formelle Steuerharmonisierung zu kontrollieren. Im Anschluss daran führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch, mit dem Ergebnis, dass eine Kontrolle der formellen Harmonisierung mehrheitlich befürwortet wird, die Schaffung einer Kontrollkommission aber weniger Zustimmung erhielt. In der Vernehmlassung wurden verschiedene Gründe gegen eine solche Kontrollkommission genannt. Es handle sich um einen Eingriff in die kantonale Finanz- und Steuerautonomie. Man habe diese Steuerlücke bewusst in Kauf genommen. Es drohe ein Schritt in Richtung einer materiellen Steuerharmonisierung. Der Vollzug der materiellen Steuerharmonisierung sei Sache der Kantone - Sache der Kantone, das ist entscheidend; die vorhandenen Kontrollmittel seien ausreichend. Der Wettbewerb solle nicht durch eine Kommission behindert werden.

Der Bundesrat fasste in der Folge im Juni 2006 den Beschluss, auf weitere Schritte zur Einführung einer solchen Kontrollkommission zu verzichten. Die Finanzdirektorenkonferenz hat in der Zwischenzeit erneut eine Expertenkommission eingesetzt. Diese wird nun Varianten für eine andere Kontrollkommission ausarbeiten. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, empfiehlt das Eidgenössische Finanzdepartement, der parlamentarischen Initiative Rey, wie sie hier vorliegt, keine Folge zu geben. [PAGE 988]

Die Kommissionsmehrheit, welche ebenfalls beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben, hat folgende wichtigen Gründen für ihren Entscheid geltend gemacht: Es wird befürchtet, dass eine eigentliche Bundessteuerpolizei ins Leben gerufen werden solle, mit dem Ziel, renitente Kantone willfährig zu machen. Es wird auf die kantonale Steuerhoheit verwiesen. Das Bundesgericht kann kantonale Regelungen, die dem Steuerharmonisierungsgesetz widersprechen, im Anwendungsfall überprüfen, weshalb es keine zusätzliche Kontrollinstanz braucht. Im Zentrum der Argumentation steht zudem die Befürchtung, dass sich eine neue Kontrollinstanz nicht auf formelle Aspekte beschränkt, sondern auch in den materiellen Bereich eingreifen könnte.

Eine Kommissionsminderheit stellt hingegen die Gefahr einer Vermischung zwischen formeller und materieller Harmonisierung durch eine neue Kontrollkommission in Abrede. Die Minderheit betont, dass es sich um einen Bundesverfassungsauftrag handle und sich daher auch der Bund an der Kontrolle zu beteiligen habe.

Die Kommissionsmehrheit hat beschlossen - der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative Rey keine Folge zu geben, und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.