Lexipedia

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-06-12

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12

Wortprotokoll

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 31. Januar 2008 die am 20. Dezember 2006 von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, das Asyl- und Ausländerrecht so abzuändern, dass die Bestimmungen über die Zwangsmassnahmen nicht gegen die entsprechenden Artikel aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes verstossen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - das Resultat betrug 16 zu 8 Stimmen -, der Initiative keine Folge zu geben. Die Diskussion über die Konformität der Zwangsmassnahmen mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde im Rahmen der Beratungen zum neuen Asyl- und Ausländerrecht bereits geführt. National- und Ständerat kamen dabei zum Schluss, dass sowohl das neue Ausländergesetz als auch das teilrevidierte Asylgesetz dem internationalen Recht entsprechen und die betreffenden Bestimmungen zu den Zwangsmassnahmen die Uno-Kinderrechtskonvention nicht verletzen.

Der von der Initiantin und Herrn Tschümperlin erwähnte Bericht "Kinderschutz im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht", ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 7. November 2007, bezieht sich auf den Vollzug der im alten Recht vorgesehenen Zwangsmassnahmen. Nachdem die revidierten Zwangsmassnahmen im Ausländer- und Asylrecht teilweise am 1. Januar 2006, die beiden neuen Gesetze aber erst am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft getreten sind, ist es noch nicht möglich, die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesrevision zu beurteilen.

Die Argumente der Kommissionsminderheit haben Sie von den beiden Vorrednern gehört. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommissionsmehrheit nicht gegen die Kinderrechtskonvention verstossen will, auch wenn sie den Argumenten der Minderheit nicht folgen kann. Sie ist der Meinung, dass der Vollzug des kürzlich in Kraft getretenen Rechtes aufmerksam verfolgt werden muss, zumal die Kantone die Zwangsmassnahmen unter dem alten Recht unterschiedlich gehandhabt haben.

Jetzt gilt es zu beobachten, wie der Vollzug vereinheitlicht und wie dem Kinderschutz Rechnung getragen wird. Die Kommission hat deshalb dem Postulat der SPK-NR 08.3002, "Überprüfung der Massnahmen im Ausländer- und Asylrecht gemäss Übereinkommen über die Rechte des Kindes", zugestimmt. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, "über die Kinderrechtskonformität der Zwangsmassnahmen gemäss neuem Asyl- und Ausländerrecht einen Bericht zu [PAGE 984] verfassen. Dabei sind die Empfehlungen 2 bis 5 des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 7. November 2006, 'Kinderschutz im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht', einzubeziehen." Die Kommission hat dem Postulat mit 13 zu 11 Stimmen zugestimmt. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und einen entsprechenden Bericht in Auftrag zu geben, sobald verlässliche statistische Daten aus allen Kantonen vorliegen. Und diese Daten werden, wie bereits erwähnt, voraussichtlich ab Frühjahr 2009 zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.