preparatory:AB 85690
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12
Wortprotokoll
Der Antrag Müller Thomas lag der Kommission nicht vor. Ich versuche jetzt aber ein bisschen so zu denken, wie unsere Kommission denkt. Der Antragsteller hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in Artikel 307 bereits eine dreissigtägige Frist aufgenommen haben; er verweist auch zu Recht auf die Fristen betreffend Weiterzug ans Bundesgericht. Da die Mehrheit unserer Kommission aus Anwältinnen und Anwälten besteht, sind wir im Allgemeinen mit längeren Fristen glücklicher.
Ich glaube, dass ich Ihnen deshalb im Namen der Kommission empfehlen kann, dem Einzelantrag Müller Thomas zuzustimmen.