Leuthard Doris · Nationalrat · 2000-12-05
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
In Absatz 2 ist die Vergleichsmiete so konzipiert, dass sie für Wohnräume gilt, währenddem bei Geschäftsräumen weiterhin der Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit durch drei vergleichbare Objekte erbracht werden soll. Die Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen und mit den Fachleuten hat ergeben, dass sich das System der Vergleichsmiete nicht einfach auf Geschäftsräume übertragen lässt. Für diese gelten Besonderheiten punkto Standort und Eigenschaften, sodass die Vergleichsmiete hier eben nicht funktioniert. Konsequenterweise wird jetzt beim Wegfallen des "Systems Thanei" die Streichung beantragt, was die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen beschlossen hat.
Der Antrag Schwaab verlangt nun bei Geschäftsräumen fünf vergleichbare Objekte. Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor und wurde entsprechend auch nicht diskutiert.
Der Eventualantrag Thanei will neu auch die Vergleichsmiete für Geschäftsräume einführen. Auch dieser Antrag wurde in der Kommission nicht behandelt. Es gelten jedoch dieselben Vorbehalte wie bei der statistischen Miete, wo für beide - Wohn- und Geschäftsräume - das gleiche System gelten soll.