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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2000-12-06

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-06

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, die Fassung des Ständerates und des Bundesrates gutzuheissen.

Sie erinnern sich, dass beide Räte im März 1998 die Aufteilung des Mehrwertsteuerprozentes gutgeheissen haben. Die Verfassungsmässigkeit dieser Massnahme wurde damals geprüft und bestätigt. Es wäre unbegreiflich, wenn kaum drei Jahre später mit den gleichen Argumenten eine andere Zuteilung gemacht würde. Wir brauchen dieses eine Prozent voll und ganz für die AHV, und zwar so, wie es die Mehrwertsteuervorlage verlangt hatte. Aber wir brauchen es nicht nur zum Auffangen der demographischen Entwicklung für die vier Fünftel, die durch Lohnbeiträge zusammenkommen, sondern wir brauchen dieses eine Prozent in der Abspaltung zum Bund mit den 17 Prozent auch für den restlichen Fünftel, der von der öffentlichen Hand aufgebracht wird. Wenn Sie das der Bundeskasse vorenthalten, entziehen sie ihr 400 Millionen Franken. Wenn Sie das als Präjudiz nehmen - wir brauchen ja noch weitere Mehrwertsteuerprozente für die AHV -, dann würde das beim Inkrafttreten der 11. AHV-Revision, etwa im Jahre 2008, rund 2,5 Milliarden Franken ausmachen, die in der Bundeskasse fehlen.

Es ist mir völlig klar, weshalb hier der Ständerat der Minderheit der Kommission unseres Rates gefolgt ist. Denn die 400 Millionen Franken, die wir der Bundeskasse wegnehmen, entsprechen etwa dem Betrag, den die Kantone für das Sanierungspaket von 1998 beizusteuern hatten. Wenn wir das auf der einen Seite entnehmen, müssen wir es von irgendwoher wieder dazutun; das kann auf Kosten der versprochenen Erleichterung der Familienbesteuerung und der Sanierungsmassnahmen gehen, die damals die Kantone mitzutragen hatten. Es muss einfach an irgendeinem anderen Ort wieder eingespart werden.

Wir sollten hier den Bundesbeschluss, den wir vor drei Jahren bestätigt haben, nicht umstossen. Es gibt keine anderen Argumente als jene, die wir damals hatten.

Deshalb bitte ich Sie, dem Ständerat und der Kommissionsminderheit zu folgen und auf die Parlamentarische Initiative der SGK-NR nicht einzutreten.