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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-05-28

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Die Motion, die Ihnen hier vorliegt, verlangt die Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Diese Beseitigung soll gemäss Motionstext "im Rahmen der anstehenden Unternehmenssteuerreform II" erfolgen. Bekanntlich ist diese Reform jetzt aber bereits verabschiedet und auch von der Bevölkerung angenommen worden. Ihre Kommission hat aber darauf verzichtet, deswegen den Motionstext jetzt zu ändern, weil sie mit der materiellen Forderung mehrheitlich einverstanden ist und keine Differenz zum Nationalrat schaffen wollte. Übrigens hat auch der Berichterstatter im Nationalrat bereits darauf hingewiesen, dass der Hinweis auf die Unternehmenssteuerreform II in dieser Motion keine Bedeutung mehr hat.

Jetzt aber zum Inhalt: Die Motion verlangt, dass die Emissionsabgabe auf Eigenkapital aufgehoben werde, und zwar bei der Begründung und der Erhöhung des Nennwertes von Beteiligungsrechten an inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Worum geht es bei dieser Emissionsabgabe? Heute sind in der Schweiz etwa 290 000 Kapitalgesellschaften grundsätzlich der Emissionsabgabe unterstellt. Tatsächlich betroffen waren im Jahr 2007 aber nur etwa 3000 Gesellschaften. Indem nämlich im Jahr 2006 die Freigrenze von 250 000 Franken auf 1 Million Franken erhöht wurde, ist eben der Kreis derer, die diese Abgabe überhaupt noch entrichten müssen, massiv eingeschränkt worden. Genauer gesagt, nur gerade 62 Gesellschaften haben in den letzten acht Jahren die Hälfte aller Gesamteinnahmen erbracht. Das sind vornehmlich Gesellschaften mit Aktienkapital von über 50 Millionen Franken. Damit ist klar: Es geht bei dieser Vorlage nicht um die KU, also die kleinen Unternehmen, es geht auch nicht um die MU, um die mittleren Unternehmen, sondern es geht ausschliesslich um die Grossen unter den Grossen.

Die Emissionsabgabe ist - das ist auch die Meinung des Bundesrates - eine ergiebige und effiziente Steuer. Die Einnahmen sind mit durchschnittlich 200 Millionen Franken pro Jahr beachtlich. Wenn die Mehrheit Ihrer Kommission jetzt zum Schluss gekommen ist, dass wir auf diese Einnahmen trotzdem verzichten können oder sollen, ist dies aus folgenden Gründen geschehen: Die Emissionsabgabe liegt steuersystematisch quer in der Landschaft, und zwar deshalb, weil sie zum falschen Zeitpunkt kommt, nämlich dann, wenn Investitionen getätigt werden. Der Staat sollte aber die Abgaben besser dann erheben, wenn tatsächlich Gewinne erzielt werden. Folgerichtig müssten dann die Einnahmenausfälle, die durch die Streichung dieser Emissionsabgabe entstehen, durch eine Erhöhung der Gewinnsteuer kompensiert werden. Ihre Kommission hat aber auch festgestellt, dass die Emissionsabgabe auf Eigenkapital im internationalen Kontext zunehmend ein Auslaufmodell ist. Die Emissionsabgabe wurde innerhalb der EU praktisch abgeschafft. Sie wird heute nur noch von sechs Ländern erhoben.

Zwar war man sich in der Kommission weitgehend einig, dass die Emissionsabgabe für den Standortentscheid von grossen und kapitalintensiven Unternehmen wenig relevant ist. Trotzdem kann sie im internationalen Kontext eine Rolle spielen. Deshalb ist Ihre Kommission mehrheitlich zum Schluss gelangt, dass sie diese Motion annehmen möchte, und zwar in dem Sinn, dass der Bundesrat sie in ein zukünftiges Unternehmensbesteuerungsprojekt einbezieht. Unser Rat hat ja bereits mit der Annahme der Motion 07.3309, "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform", den Bundesrat beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten, die dazu beitragen, den Standort Schweiz auch in Zukunft steuerlich attraktiv zu halten.

Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Sie begründet diesen Antrag damit, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe ausschliesslich die grössten Unternehmen entlastet, diese seien aber mit der Unternehmenssteuerreform I bereits beträchtlich entlastet worden. Schliesslich ist nach Ansicht der Minderheit auch ein Verzicht auf 200 Millionen Franken Steuereinnahmen angesichts der heutigen Konjunkturprognosen unvorsichtig. Steuerausfälle bedeuten ja schliesslich, dass entweder eine andere Gruppe von Steuerpflichtigen mehr bezahlen muss oder dass gewisse Aufgaben nicht erfüllt werden können. [PAGE 323] Schliesslich kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass jede Art von Verzicht auf Steuereinnahmen automatisch die Wettbewerbsfähigkeit verbessert.

Die Mehrheit und die Minderheit Ihrer Kommission sind sich aber darin einig, dass ein erneutes Unternehmenssteuerprojekt nicht oberste Priorität hat. An erster Stelle erwartet die Kommission vom Bundesrat, wie sie das schon mehrfach ausgedrückt hat, Vorschläge für eine steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern. Der Bundesrat hat der Kommission zugesichert, dass auch er diesem Anliegen oberste Priorität einräumt, und wir erwarten deshalb jetzt nach der Sommerpause konkrete Vorschläge des Bundesrates. An zweiter Stelle folgt die Revision des Mehrwertsteuergesetzes, und erst dann wird die Besteuerung der juristischen Personen wieder auf die Traktandenliste kommen. In ein solches Projekt wird dann auch die vorliegende Motion, zusammen mit einer ganzen Anzahl von weiteren Begehren, Eingang finden.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen, nachdem diese vom Nationalrat im März 2007 bereits mit 106 zu 66 Stimmen angenommen wurde.