Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-05-28
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die Zielsetzung der Motion, den schweizerischen Finanzmarkt zu stärken und ihn gegenüber den Mitbewerbern aus der EU konkurrenzfähig zu machen, ist löblich und verlangt unsere Unterstützung. Erstaunt hat mich allerdings die Forderung, dass dazu ein Gesetzentwurf unter Einbezug der Richtlinie Mifid vorzulegen sei.
Die "Wohlverhaltensregeln" gemäss Mifid, die in der Antwort des Bundesrates genannt werden, verpflichten Wertpapierfirmen, bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen "ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden" zu handeln. Dem kann ich so zustimmen. Die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes hängt aber unter anderem auch weitgehend vom Kosten-Nutzen-Verhältnis der Regulierungen ab. Die europäische "Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente" ist ein komplexes aufsichtsrechtliches Regelwerk, das allein auf EU-Ebene über 170 Artikel mit Hunderten von Absätzen und detaillierten Vorschriften beinhaltet. Aus meiner Sicht wird das Verhältnis der Bank zum Kunden unter Mifid deshalb durch starre Regeln und Dokumentationspflichten stark bürokratisiert.
Ich habe nichts gegen Transparenz. Transparenz ist wichtig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bürokratisierung im Interesse der Bankkunden und Anleger ist. Viele Kunden bevorzugen gerade den geringen administrativen Aufwand, und ich bin überzeugt, dass sie nicht schlechtergestellt sind als die Kunden im europäischen Raum.
Noch ein Zweites: Wir haben uns in der WAK immer wieder mit den Fragen des Aufsichtsrechts auseinandergesetzt. Wir konnten uns dabei überzeugen, dass die Aufsicht geregelt ist: in den Gesetzen - wie Bankengesetz, Börsengesetz, Kollektivanlagengesetz, ab 2009 dann auch noch im Finmag -, in den Richtlinien und Rundschreiben der Aufsichtsorgane, den Selbstregulierungen der Banken, Börsen usw. Ich kenne die Mifid-Richtlinie nicht aus dem Effeff, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass all diese Regulierungen den Regelungen anderer Länder hinterherhinken. Wichtig scheint mir vor allem, dass ein Vergleich von Mifid mit den Schweizer Regulierungen eine Gleichwertigkeit ergibt. Dies hält ja auch der Bundesrat in seiner Antwort fest, indem er schreibt, dass die in der Motion skizzierten Fragestellungen in der Schweiz bereits heute geregelt sind und dass sich auch eine Gerichtspraxis zu den Bestimmungen über Sorgfalts-, Treue-, Aufklärungs-, Offenlegungs- und Abrechnungspflichten etabliert hat.
Mit der Motion wird offenbar - das haben Sie gesagt, Frau Kollegin Sommaruga - nicht beabsichtigt, das in sich abgeschlossene komplexe Regelwerk Mifid ins schweizerische Recht zu übertragen. Das würde unbestrittenermassen zu einer gewaltigen regulatorischen Lawine mit entsprechenden Kosten führen. Vielmehr soll unter Einbezug der Mifid-Richtlinie ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem Ziel, den Finanzmarkt zu stärken. Zentral ist für mich deshalb die Frage, ob, wie in der Motion vorausgesetzt wird, mit der Übernahme von Teilen der Mifid-Richtlinie der Finanzplatz Schweiz gestärkt werden kann. Ich stimme dem Bundesrat zu, wenn er festhält, dass dies zumindest aus Sicht des Anlegers fraglich ist. Damit möchte ich nicht sagen - ich möchte das betonen -, dass unser Aufsichtssystem nicht noch verbessert werden könnte, dass die Transparenz nicht noch verbessert werden kann. Die Verstärkung des Anlegerschutzes kann aber, meine ich, mit der strikten Anwendung [PAGE 336] bestehender Gesetze, allenfalls mit dem Schliessen der Lücken, die vielleicht noch bestehen, erreicht werden. In meinen Augen braucht es dazu kein zusätzliches und komplexes aufsichtsrechtliches Regelwerk.
Deshalb bitte ich Sie, bei allem Verständnis für die Anliegen der Motion, die Motion abzulehnen.