Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-05-29
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-05-29
Wortprotokoll
Vielleicht zuerst zu Herrn Frick: Erstens einmal denke ich, dass allein die Tatsache, dass in den einen Staaten "unter Putz" gearbeitet wird und wieder in anderen "auf Putz", keine aussagekräftige Indikation für die Qualität der Ausbildung ist. Es gibt verschiedene Standards, und das allein hat noch nichts mit der Qualität der Ausbildung zu tun. Zweitens hoffe ich natürlich, dass Sie in England nicht nur in Fastfood-Restaurants gegessen haben; es gibt nämlich auch sehr gute Restaurants, vor allem indische.
Zur Frage von Herrn Schwaller, zur Ergänzung der Interpellation: Es ist so, dass diese zeitliche Verzögerung auch uns effektiv nicht gefällt, aber es ist eine Auswirkung der Situation bei den Kantonen, deren Vertreter Sie ja sind. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass wir im Februar 2006 die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der Übernahme dieser EG-Richtlinie etabliert haben. Im Oktober 2007 haben die Kantone in einer Stellungnahme dann eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren gefordert. Sie haben das vor allem mit den Umsetzungsproblemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und der Rechtssicherheit begründet. Die Kantone sind uns viel wert, und deshalb haben wir uns diesem vorgetragenen Wunsch angeschlossen.
Tatsache ist, dass die Kantone mit der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens Mühe haben, und das seit einigen Jahren; ihre Aufgaben sind auch bis heute nur teilweise erledigt. Bis heute fehlt z. B. von der KdK eine Liste mit den kantonalen Rechtsgrundlagen, die geändert werden müssten; diese Liste fehlt seit 2002. Auch hier kann ich nur auch Sie selber in die Pflicht nehmen, damit Sie die kantonalen Regierungen bei den Kontakten, die Sie mit ihnen haben, auf diese Pendenzen aufmerksam machen. Wir würden sehr gerne eine schnellere Umsetzung eben auch des Anliegens, das Herr Frick und Sie geäussert haben, wünschen, weil es schlussendlich auch ein Schutz für die Diplomanerkennungen in der Schweiz ist. Aber solange diese Richtlinie nicht umgesetzt und implementiert ist, haben wir hier mangelnde Rechtsgrundlagen.
Zur zweiten Frage, die Sie erwähnt haben, zu jener nach den Architekten: Das ist ein altes Thema. Der Bundesrat hat im November 2004 einen grossen Bericht zum Thema Architekten vorgelegt, in Erfüllung eines Postulates der WAK-NR (01.3208). Er hat dort auch darauf hingewiesen, dass es die Idee des europäischen Binnenmarktes und somit dieser Richtlinien ist, dass man Mindeststandards etabliert, die dann überall eingehalten werden müssen. Wie der Beruf aber landesintern reglementiert ist und ob er überhaupt reglementiert ist, das ist nationale Angelegenheit. Bei den Architekten ist es ein Faktum, dass der Zugang zum Architektenberuf in praktisch allen Ländern in Europa reglementiert ist und dass diese, mithin im Gegensatz zur Schweiz, für die Berufsausübung einen entsprechenden Abschluss verlangen. Bei uns - das wissen Sie - existiert diese Reglementierung nicht. Es ist deshalb natürlich unser Ziel, für die Architekten den Marktzugang in der EU zu verbessern, aber seit Jahren ermuntern wir die Kantone auch, namentlich das BBT tut es, Massnahmen für eine Vereinfachung des Marktzugangs zu etablieren, indem sie diese schweizerische Reglementierung anpacken.
Es ist in der Schweiz, wie Sie wissen, sehr schnell möglich, sich Architekt zu nennen. Man kann sich als Baupolier auch Architekt nennen. Man kann entsprechende Leistungen anbieten. Ein Hochbauzeichner kann ein Geschäft eröffnen. Es ist ein Malaise. Ich verstehe die Architekten, die eine ETH- oder eine Fachhochschulausbildung ausweisen und sich hier benachteiligt fühlen. Aber es ist nicht primär eine Frage des Marktzugangs im europäischen Raum, sondern eine der entsprechenden Reglementierung. Wir haben der Stiftung REG denn auch mehrfach angeboten, sie hinsichtlich der Erarbeitung eines Konzeptes zu unterstützen, in dem auch die Übernahme der Aufgaben, die Zielsetzungen geregelt werden könnten.
Sechs Kantone haben mittlerweile eine Reglementierung des Architektenberufs erreicht. Es sind die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Luzern und Tessin. Alle anderen Kantone haben keine Zulassungsregelungen, was sich letztlich natürlich auch auf die Bedeutung und den Stellenwert allfälliger Vorkehren auswirkt.
Um auf die Fragen oder Bemerkungen von Herrn Frick zu antworten, generell Folgendes: Die Diplomanerkennung gemäss Anhang III zum Freizügigkeitsabkommen hat das Ziel, den Zugang zum Arbeitsmarkt in den reglementierten Berufen im EU-Raum zu gewährleisten. Sieben sektorale Richtlinien ermöglichen folgenden Berufen die automatische Reglementierung: Apothekern, Ärzten, Krankenpflegern, Zahnärzten, Tierärzten, Hebammen, Architekten. Diese Berufe sind staatlich sanktioniert, weil ein öffentliches Interesse im Hintergrund steht. Es hängt deshalb auch vom Besitz eines Diploms ab, ob man diese Berufe ausüben kann. Diese Diplome sind im Anhang III festgeschrieben; damit haben wir also keine Probleme. Wir haben etwa - das wissen Sie vielleicht noch - gegenüber Rumänien und Bulgarien auch einen Vorbehalt für Hebammen und Pfleger zum Schutze respektive zum Erhalt unseres Niveaus angebracht, weil in Bezug auf diese Berufe das öffentliche Interesse gross ist und gewisse andere Staaten eine andere Ausbildung und eine andere Diplomanerkennung vorschreiben. Diese Vorbehalte wurden auch akzeptiert.
Wir haben aber innerhalb dieser Regulierung über das Freizügigkeitsabkommen auch die Möglichkeit, bei Unterschieden betreffend die Ausbildungsinhalte Ausgleichsmassnahmen zu verlangen. Das gilt z. B. für das System der Anerkennung der Berufserfahrung, und gerade im Bereich der handwerklichen Berufe haben wir das auch getan. So haben wir solche Vorbehalte respektive Ausgleichsmassnahmen für Elektroinstallateure und -kontrolleure, Kaminfeger, Eichmeister und Seilbahnfachleute etabliert. Es ist auch möglich, Sprachkenntnisse und Kenntnisse des nationalen Rechts zu verlangen, wenn es für die Ausübung des Berufes notwendig erscheint. Deshalb ist es so, dass wir in diesem Bereich auch mit diesen Instrumenten das Niveau schützen respektive den Zugang zum Markt einschränken können.
Grundsätzlich sieht das europäische System der Diplomanerkennung vor, dass jedes Land das Ausbildungsniveau frei selber bestimmen kann. Das scheint uns zentral zu sein. Im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses, den Sie vielleicht kennen und bei dem wir Beobachterstatus haben, geht es um die Gestaltung der Ausbildung. Das soll zu Transparenz führen, damit man die Anforderungen an die jeweiligen Berufsabschlüsse festlegen kann, aber auch weiss, was etwa die Kochlehre eines Italieners wert ist, ob sie unserer Ausbildung entspricht oder nicht. Das andere ist dann der Prozess der Diplomanerkennung, was sich auf den Zugang zum Arbeitsmarkt bezieht.
Wir sind hier in Verhandlungen. Es gibt laufend neue Berufe, bei denen wir erkennen, dass wir im Hinblick auf den Zutritt zum Markt und zum Schutze der Konsumenten unsere Diplome schützen müssen. Aber das betrifft natürlich vor allem die Bereiche, wo eben Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nach dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger verlangen. [PAGE 348]
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Fragen einigermassen beantwortet.