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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

In Artikel 71 haben wir diese Kommission für nukleare Sicherheit, die KNS. Ich habe auch im Eintretensvotum auf diese KNS hingewiesen. Die Kommission schlägt Ihnen mit diesem Artikel 71 des Kernenergiegesetzes vor, anstelle der ehemaligen KSA eine neue Kommission, die Kommission für nukleare Sicherheit, die KNS, vorzusehen.

Es gibt in dieser Sache zwei mögliche Ansatzpunkte: Der eine Ansatzpunkt besteht darin, rein sachlich zu beurteilen, überall dort, wo es nicht unbedingt notwendig ist, auf die Einführung neuer Amtsstellen oder - nicht zuletzt auch mit Blick auf den kritischen Bericht der GPK in dieser Sache - auf die Einsetzung neuer Kommissionen zu verzichten. Diesen Ansatz hat der Bundesrat mit seinem Antrag verfolgt, die KSA ersatzlos aufzulösen. Tatsächlich gibt es keine Gutachten, Meinungsäusserungen und Ratschläge, die das neue Ensi, das BFE, das Departement oder der Bundesrat nicht auch ohne institutionalisierte Kommission ad hoc bei Experten und akademischen Institutionen beschaffen könnten.

Es gibt aber auch den anderen Ansatzpunkt, und dieser ist ein politischer. Nennen Sie ihn konkordanz- oder konsenspolitisch, nennen Sie ihn einen Ansatzpunkt, der in einer direkten Demokratie beachtet werden muss, wenn man zu Mehrheiten kommen will: den Ansatz des institutionalisierten Einbezuges der relevanten Kreise in unserem Lande. Und dazu gehören in dieser Frage auch die nuklearenergiekritischen Kreise.

Nun ist in der Vernehmlassung nicht zuletzt von gerade diesen Kreisen bedauert worden, dass die KSA aufgehoben werden soll. Diese Stimmen sind ernst zu nehmen. Eines der Hauptziele dieses Gesetzes ist ja gerade die Schaffung des Vertrauens der Bevölkerung in die Organisation der Aufsicht über die nukleare Sicherheit. Unter diesem Gesichtspunkt dürfen wir jene Kreise, die der Nuklearenergie ohnehin schon kritisch gegenüberstehen, nicht vor den Kopf stossen. Daher sind wir zum Schluss gekommen, es sei eine neue Kommission zu bestellen. Diese ist allerdings personell und von den Aufgaben her anders zu konstituieren als die heutige KSA: Sie muss kleiner sein als die dreizehnköpfige KSA, und ihre Aufgaben sind auf grundsätzliche Aufgaben zu beschränken.

Heute nimmt die Kommission Stellung zu Bewilligungsgesuchen, und sie überwacht den Betrieb. Hier hat es Schwierigkeiten gegeben, weil eine operativ zuständige Hauptabteilung des Bundesamtes für Energie, die HSK, in die Lage kam, in einer ebenfalls operativen Kommission, nämlich in der KSA, die in diesen Bereichen tatsächlich etwas zu sagen hatte, unterschiedliche Meinungen vertreten zu müssen. Unterschiedliche Meinungen bei Einzelfragen des Betriebs von Kernanlagen sind auf dieser Stufe nicht sachgerecht. Es muss im Operativen eine einzige Verantwortung geben.

Die Kommission möchte hier die Aufgabe der neuen Kommission auf das Nichtoperative beschränken. Die Kommission nimmt sozusagen als Zweitmeinungsorgan Beratungsaufgaben wahr, insbesondere im Bereich der Prüfung grundsätzlicher Fragen der Sicherheit, und sie wirkt an Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit mit. Ausserdem kann sie zuhanden des Bundesrates und des Departementes Stellung zu Gutachten der Ensi-Geschäftsleitung nehmen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und eine Kommission für nukleare Sicherheit - im Sinne auch eines Second-Opinion-Organs - zu schaffen.