Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-03-07
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Es geht um die menschenmöglich höchste Langzeitsicherheit, gerade auch aus der Sicht der Standortbevölkerung. Warum kam es zu den wenigen, zu den zwei gewichtigen Anträgen zur Änderung des Entwurfes des Bundesrates? Ich erlaube mir, Ihnen das jetzt zusammenfassend darzustellen, um dann in der Detailberatung das Wort nicht mehr ergreifen zu müssen.
Sicherheit hat Priorität - gleichgültig, was wir über die Kernanlagen denken. Das steht im Vordergrund. Massstab kann nur die menschenmöglich höchste Langzeitsicherheit sein. Das ist zuerst ein technisches Problem, es ist aber auch ein politisches Problem der Akzeptanz durch die Standortbevölkerung. Diese Standortbevölkerung verdient von der Sache her besondere Rücksicht; das sind die Leute, die in der Nähe dieser Anlagen wohnen oder arbeiten. Sie verdienen auch vom Verfahren her optimale Sicherheit; nämlich die Sicherheit, dass alles unternommen wird, dass alle Kräfte eingespannt werden, um Sicherheit herzustellen. Darum hat die Kommission die Vorlage in zwei Richtungen verstärkt: erstens Qualitätssicherung, zweitens Gewährleistung einer Zweitmeinung.
Bei der Qualitätssicherung ist das Ziel des Antrages, den an sich intern bestehenden Prozess der Qualitätssicherung - weil wichtig - auf die Gesetzesebene anzuheben, ihn personenunabhängig festzuschreiben und ihn zur dauernden Verantwortung der Politik, des Bundesrates, zu machen. Vorbilder sind etwa die Sicherheitsvorschriften im Bereich der Luftfahrt und für den Regelungsbereich die Vorschriften für die ETH. Massstab sind mindestens die internationalen Anforderungen. Es wird Aufgabe des Ensi-Rates, mit der Qualitätssicherung zu führen. Dazu dienen in erster Linie die Reglemente.
Zur Zweitmeinung: Das war der Punkt, der einigermassen diskutiert wurde. Wir dürfen zunächst festhalten, dass das Kernenergiegesetz von 2003, also das Gesetz, das wir vor wenigen Jahren auch hier im Ständerat beschlossen haben, die Zweitmeinung bestätigt hat. Wir dürfen weiter festhalten, dass sie in vielen Ländern, die mit dem unsrigen durchaus vergleichbar sind, ebenfalls besteht. Wir haben schliesslich zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bundesrat bei der heutigen KSA gewisse Probleme sieht. Wir müssen also mit dem Antrag der Kommission versuchen, diese Probleme zu beseitigen, ohne die Zweitmeinung abzuschaffen.
Das hat die Kommission versucht. Sie geht davon aus, dass es auch bei Entscheiden über Fragen der nuklearen Sicherheit nicht immer nur eine einzig richtige Antwort gibt. Es braucht einen Dialog und eine Auseinandersetzung mit der Politik und eine Abgrenzung zu ihr. Das ist oft unvermeidbar. Darum sind solche Prozesse der Transparenz und der Kontrollen aufzubauen. Trotz dieser Zweitmeinung sind aber Effizienz und Kompetenz sicherzustellen - darauf wurde in der Kommission hingewiesen. Darum sind vier Elemente hervorzuheben:
1. Die neue Kommission für nukleare Sicherheit äussert sich sicherheitsmässig breit zu Gutachten, also zu allen Gutachten, zu Gutachten zu allen Arten von Bewilligungen.
2. Die Kommission äussert sich aber nur zu den Gutachten und nicht auch zu anderen Fragen des Bewilligungsverfahrens - nur zu den Sicherheitsaspekten.
3. Die Kommission verfolgt den Betrieb der Kernanlagen nicht mehr generell; sie beschränkt sich auf grundsätzliche Fragen, aber auch auf grundsätzliche Fragen des Betriebes.
4. Schliesslich erlangt die Kommission nur eine "Kann-Zuständigkeit": Sie kann, muss sich aber nicht äussern. Allerdings darf die Behörde in jedem Fall von ihr eine Stellungnahme verlangen. Diese Neuregelung soll Doppelspurigkeiten und Aufwand reduzieren. Dass Zweitmeinungen gelegentlich unbequem, ja lästig sind, ist gewollt. Die Kommission muss sich durch die Qualität ihrer Arbeit die Anerkennung natürlich erst verdienen. Sie ist schliesslich als kleines Organ konzipiert, das im Plenum entscheiden soll. Der Bundesrat hat bei der Verordnung die schwierige Aufgabe zu lösen, die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz in dieser Organisation zusammenzuführen; er wird zumindest mit Ausstandsvorschriften operieren müssen.
Ich bitte Sie, einzutreten und dann zusätzlich den Anträgen der Kommission zuzustimmen.