Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-03-07
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Es ist ein Irrtum zu meinen, es würden hier Sondervorschriften festgehalten, die von dem abweichen, was in unserem Staat sonst üblich ist. Für die Erfüllung öffentlicher Zwecke sind in den einschlägigen Bundesgesetzen, bei denen es um die Erfüllung öffentlicher Interessen geht, analoge Vorschriften enthalten.
1. Ich erwähne das Beispiel der Erstellung von Gleisanlagen, ich erwähne ähnliche Bereiche, die Rechtsgeschäfte erfordern, um einen öffentlichen Zweck zu erfüllen. Es wird hier nicht ein Spezialgesetz erlassen. Das Gesetz ist aber insofern speziell, als wir hier ein neues öffentliches Interesse festlegen, nämlich die Verpflichtung, eine nationale Netzgesellschaft zu schaffen. Wir machen somit etwas Ähnliches wie damals, als wir festgelegt haben, wir müssten das Land mit Eisenbahnen und Ähnlichem erschliessen.
2. Bezüglich der Handänderungssteuern bei den Umstrukturierungen verhält es sich so, dass diese so oder so steuerfrei sein werden. Die Frage ist nun, ob das öffentliche Interesse, relativ schnell eine nationale Netzgesellschaft zu schaffen, damit die Verpflichteten relativ schnell handeln können, die Spezialregelung ebenfalls im öffentlichen Interesse liegend macht. Wenn wir das nämlich nicht täten und Unsicherheiten bestünden, ob Handänderungsgebühren zu erheben sind, geschähe ganz einfach Folgendes: Vor dem 1. September 2008 wird noch nicht gehandelt; dann machen wir durch eine von uns fabrizierte Regelung etwas schwierig, was wir zuvor als Verpflichtung stipuliert haben. Hier, glaube ich, sollte uns doch ein Akt der Vernunft dazu veranlassen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass etwas, was wir als richtig erachten, nämlich die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft, auch wirklich entstehen kann.