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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 23 Absatz 1 geht es um die Zutrittsberechtigung der Verwaltung in die Räumlichkeiten der entsprechenden Rechtsunterworfenen. Wir haben die Zutrittsberechtigung gestrichen, weil wir meinen, dass hiefür der Richter zuständig sei und es der Verwaltung zumutbar sei, den Richter anzurufen, wenn effektiv eine solche Untersuchungshandlung notwendig sei. Ist eine solche Untersuchungshandlung notwendig, wird der Richter sie auch bewilligen.

Das Hausrecht ist unverletzlich, hiess es früher!

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