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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 18 Absatz 3 ist der Nationalrat der Auffassung, man könne die Eigentümer der Netzgesellschaft dazu zwingen, dafür zu sorgen, dass ihr Kapital und die damit verbundenen Stimmrechte direkt oder indirekt mehrheitlich Kantonen und Gemeinden gehören. Wir halten diese Auffassung für falsch, weil das etwas ist, was die Gesellschaft sicherstellen muss. Das führt dazu, dass wir hier an unserer Fassung festhalten. Ausserdem ist der Begriff "Eigner" nicht ZGB-konform.

Wir beantragen, an unserem Beschluss festzuhalten.

Die Differenz bei Artikel 18 Absatz 7 ist nur redaktioneller Natur und betrifft nur den französischen Text. Es geht materiell noch um die Absätze 8 und 9 von Artikel 18 und um Artikel 21 Absatz 3 StromVG. Die Beschlüsse des Nationalrates zu diesen drei Absätzen gehen auf einen Antrag Rime zurück. Sie bezwecken die Wahrung der Interessen der Suisse Romande und sollen den Befürchtungen Rechnung tragen, dass nicht zuletzt auch aufgrund der personellen Zusammensetzung und des daraus folgenden Defizites der französischen Sprache in jenen Gremien, welche für den Bau und den Unterhalt der Netze in der Schweiz verantwortlich sind, die Romandie zu wenig berücksichtigt werden könnte.

Wir empfehlen Ihnen daher, bei diesen drei Absätzen dem Nationalrat zu folgen, wobei wir bei Artikel 21 eine redaktionelle Änderung vorschlagen, in der Sache aber das Anliegen des Nationalrates vollständig unterstützen. Das hat zur Konsequenz, dass wir uns bei Artikel 18 Absätze 8 und 9 dem Nationalrat anschliessen und dass wir das bei Artikel 21 Absatz 3 zwar in der Sache tun, nicht aber in der Form.