Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Als Mitglied der Kommissionsminderheit verzichte ich am Ende der Debatte darauf, hier einzugreifen, und möchte meine Überlegungen jetzt kurz darlegen.
Herr Lombardi hat im Kern eine betriebswirtschaftliche Rechnung aufgetan, die von jedem Ökonomen und Ingenieur so nachvollziehbar ist. Bei einem Volumen der verteilbaren Zuschläge von 300 bis 350 Millionen Schweizerfranken im Jahr und einer möglichen Zuteilung im Moment von rund 5 Prozent dieser Summe an die Fotovoltaik geht Herr Lombardi von einer verteilbaren Unterstützungssumme zwischen 15 und 18 Millionen Franken aus - je nachdem, wie gross die Ergebnisse der 0,6 Rappen tatsächlich sein werden. Geht man von einer Einspeisevergütung von 75 Rappen pro Kilowattstunde aus, so kann man mit den 15 bis 18 Millionen Franken im Jahr, das ist Herrn Lombardis Überlegung, gerade mal eine Produktion von 20 bis 24 Gigawattstunden provozieren. Das Ziel, das wir verfolgen, sind aber 5400 Gigawattstunden. Er sagt nun, mit einem Förderaufwand von 5 Prozent erhalte man gerade ein knappes halbes Prozent der Sollmenge erneuerbarer Energien. Das ist ein Missverhältnis im Mitteleinsatz. Dann sagt er weiter, bei der heutigen Situation erzielten wir sogar noch mehr. Aber schon die Logik per se geht hier nicht ganz auf.
Eines jedoch ist sicher: Sie unterschlagen - nicht willentlich -, dass es nicht nur Artikel 7a gibt, sondern auch Artikel 7b. Wer nicht über Artikel 7a in die Einspeisevergütung einsteigen will, kann noch auf andere Art und Weise versuchen, sich am Markt zu behaupten. Das ist aber genau das, was Sie für sich behaupten, um auf die 100 Gigawattstunden pro Jahr zu kommen. Das ist auch bei unserem System, das die Kommissionsminderheit vorschlägt, nicht ausgeschlossen. Kommt noch ein Weiteres dazu: Klar kann man die Milchbüchleinrechnung durchziehen, klar haben Sie Recht, Herr Lombardi: Es ist primär ein Gesetz, das einen vernünftigen, zweckmässigen Mitteleinsatz für eine möglichst grosse Erzeugung erneuerbarer Energien bereitstellen soll. Aber - und das ist das, was ich Ihnen zum Vorwurf mache - Sie können das nicht einfach "more mathematico" durchziehen. Wenn Sie eine Unternehmung führen, wenn Sie strategisch Politik betreiben, geht es auch um Schwerpunktsetzung. Schwerpunktsetzungen sind hie und da nicht einfach betriebswirtschaftlich, ökonomisch durchziehbare und am Schluss begründbare Entscheide, sondern sie haben auch mit Signalwirkung zu tun.
Ich meine, es geht hier im Jahr um 15 bis 18 Millionen Schweizerfranken im Verhältnis zu 2 bis 3 Millionen Schweizerfranken. Das sind keine Beträge, die uns am Ende den Bundeshaushalt über den Haufen werfen, zumal sie ja durch die Konsumenten und nicht durch den Bundeshaushalt bezahlt werden. Und es ist kein Betrag - Herr Jenny hat darauf hingewiesen -, der den Konsumenten am Ende tatsächlich irgendwo schmerzt. Wenn Sie in dieser Grössenordnung die Gelegenheit haben, ein Zeichen, ein bewusstseinsbildendes Zeichen zugunsten einer erneuerbaren Energie zu tun, ist es ein Fehler, es nicht zu tun.
Ich war - ich muss Ihnen das sagen - am Anfang, in Flims, auch auf der anderen Seite, und zwar deswegen, weil ich genau diese betriebswirtschaftlichen Überlegungen nachvollzogen habe und gesagt habe: Dieser Mitteleinsatz ist an sich falsch. Aber ich habe eines unterschlagen, eines nicht gesehen: die psychologische Wirkung dieses Mitteleinsatzes. Es geht hier um Bewusstseinsbildung. Das ist für mich entscheidend.
Ein zweites Argument: Wir haben im Nationalrat eine Mehrheit, die wir nicht einfach überstimmen können. Diese Lösung, welcher sich die Kommissionsminderheit nun anschliessen will, ist im Nationalrat mit 126 zu 49 Stimmen angenommen worden. Das ist eine alle Parteien übergreifende, satte Mehrheit.
Deswegen kommt für mich als Kommissionspräsidenten, den etwas Interesse mit diesem Geschäft verbindet, noch Folgendes dazu: Ich bin der Auffassung, dass wir irgendwo in einem wichtigeren Punkt dem Nationalrat noch entgegenkommen müssen. Wir sollten dieses Geschäft jetzt rasch über die Runden bringen. Es ist nicht sachgerecht, weder ökonomisch noch staatspolitisch, wenn wir die Strommarktliberalisierung dem Bundesgericht und dem Kartellgesetz überlassen. Wir müssen gute und vernünftige Regeln aufstellen, die den Masterplan, den Übergang von dieser jetzigen Situation zur künftigen Situation einer liberalisierten Stromlandschaft, begleiten. Dafür ist das Kartellgesetz nicht geeignet, und dafür ist das Bundesgericht nicht geeignet. Wenn wir nicht endlich vorwärtsmachen, dann wird die Wirtschaft irgendeines Tages wieder mit dem Bundesgericht operieren, und das wäre ein Fehler.
Daher bitte ich Sie, diese Differenz zu bereinigen.