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Lauri Hans · Ständerat · 2007-03-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-13

Wortprotokoll

Sie können sich vielleicht noch erinnern, dass ich in der Wintersession in der gleichen Sache ebenfalls einen Einzelantrag eingereicht habe und dass dieser Antrag dann mit 12 zu 20 Stimmen unterlegen ist. Selbstverständlich habe ich diesen Entscheid des Rates akzeptiert - ich hatte damit keine Probleme -, und ich hätte mich deshalb heute nicht mehr gemeldet, wenn mich nicht besondere Umstände zu diesem neuerlichen Antrag gebracht hätten. Es sind drei Gründe:

1. Ich stelle fest: Es besteht eine wesentliche Differenz zwischen dem, was wir schon beschlossen haben und was uns jetzt die Kommission wiederum beantragt, und dem Beschluss des Nationalrates. Dieser hat sich mit einem Stimmenverhältnis von 95 zu 81 und 96 zu 82 und am Schluss mit 126 zu 18 Stimmen zu seiner Lösung bekannt. Ich bin zum Schluss gekommen, dass wir Gefahr laufen, in dieser Session überhaupt kein einigermassen befriedigendes Ergebnis zu erzielen, wenn wir einfach tel quel festhalten.

2. Ich habe seit dem letzten Dezember persönlich grosse Zweifel bekommen, ob unsere Lösung wirklich rechtens ist. Jetzt höre ich die Ausführungen des Kommissionspräsidenten, der offenbar diese rechtlichen Zweifel teilt.

3. Ich habe in den letzten Tagen Stimmen aus der UREK gehört, die mir von einer gewissen Ratlosigkeit berichteten, von der wir soeben auch gehört haben, und die mir damit signalisierten, dass wir diese Debatte irgendwie noch etwas verfeinern müssen.

Das ist die Ausgangslage. Wenn ich nun als Nächstes erläutern darf, worin sich mein Antrag vom vorliegenden Kommissionsantrag unterscheidet: Zunächst übernehme ich auch den Begriff der Gaskombikraftwerke - da es, wie jetzt durch den Kommissionspräsidenten überzeugend begründet wurde, so sein muss. Dann übernehme ich aus dem Nationalratsbeschluss die Formulierung "die sich von der Abgabe befreien möchten", und zwar aus rechtlichen Gründen - ich komme darauf zurück. Dann wähle ich zwischen der Lösung des Nationalrates, nämlich umfassender Kompetenz des Bundesrates darüber, wie viel im Ausland kompensiert werden soll, und unserer bisherigen Fassung, nämlich 30 Prozent, einen Mittelweg: 60 Prozent können mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abgedeckt werden. Schliesslich füge ich einen neuen Absatz 3 mit einer Befristung ein. Ich will damit zeigen, dass wir hier für eine Übergangszeit legiferieren und dass nun rasch und grundsätzlich, einmal mehr, in Bezug auf Grossanlagen über die CO2-Gesetzgebung gegangen werden muss.

Zur inhaltlichen Begründung: Mit dem Vorredner teile ich - und teilen wir wahrscheinlich alle - die Auffassung, dass wir von der Alternative Gaskombikraftwerke (GUD) nicht begeistert sind. Wir wollen diese technische Lösung, wenn überhaupt, nur mit Beschränkungen umsetzen. Denn es ist unbestritten, dass auf diese Weise massive CO2-Emissionen in die Welt gebracht werden.

Gestützt auf die heutige CO2-Gesetzgebung können - das ist nun ganz entscheidend - die GUD-Betreiber wählen, ob sie CO2-Abgaben bezahlen oder ob sie freiwillige Zielvereinbarungen zwecks Kompensation der Emissionen eingehen wollen. Dies bedeutet im Klartext: Sofern die Bedingungen für Kompensationsmassnahmen die GUD-Betreiber teurer zu stehen kommen als das Bezahlen der Abgaben, bezahlen sie die Abgaben, und die anfallenden Emissionen belasten unsere CO2-Bilanz trotzdem, und zwar vollständig, oder aber es wird im Ausland gebaut. Das Ziel, dass in jedem Fall kompensiert werden sollte, ist unbestritten. Aber die Version des Ständerates - an der jetzt offenbar festgehalten werden soll - mit dem Zwang zur Kompensation und dem Verunmöglichen der Abgabebezahlung über einen Bundesbeschluss ist rechtlich unhaltbar, weil dieser [PAGE 116] Bundesbeschluss einen Widerspruch zum geltenden Gesetz darstellt und als solcher rechtlich auch nicht durchsetzbar ist.

Wir können also mit der Lösung unseres Rates das Problem nicht lösen. Ich muss Ihnen gestehen, dass ich mir die begeisternde Perspektive ersparen möchte, dass die Gerichte eines Tages die Lösung dieses Rates - sofern sie sich durchsetzen würde - als widerrechtlich bezeichnen könnten und dass ein entsprechendes Verfahren verloren gehen könnte. Das wäre noch einmal eine Potenzierung unserer aktuellen Schwierigkeiten in der Klimapolitik. Wer also will, dass durch GUD-Betreiber überhaupt Kompensationsmassnahmen ergriffen werden, muss die Bedingungen für diese Kompensationsmassnahmen so ausrichten, dass die GUD-Betreiber mitmachen können. Andernfalls wird, mit den obengeschilderten Konsequenzen, trotzdem gebaut oder die Produktion ins Ausland verlagert. Das wäre ein Eigentor der besonderen Art für unsere Klimapolitik.

Eine hundertprozentige Kompensation der Gesamtmenge an Emissionen ist unbestritten, hingegen sollen mit einem erhöhten Anteil an Auslandzertifikaten die Bedingungen gegenüber der Lösung unseres Rates etwas flexibler ausgestaltet werden; dies immer als Vorgabe für den Bund im Hinblick auf auszuhandelnde Zielvereinbarungen. Der Nationalrat will einen Blankoscheck geben, was meines Erachtens in der Sache nicht gerechtfertigt ist. Deshalb lehne ich diese Lösung ab. Der von mir beantragte maximale Satz von 60 Prozent erscheint als Mittelweg zweckmässig. Ich habe mir von den Experten des Bundes sagen lassen, dass etwa ab dieser Grössenordnung der Break-even im Vergleich zur Abgabe von 36 Franken pro Tonne erreicht werden kann; dies gestützt auf die heutigen Rahmenbedingungen, die sich - das ist zuzugeben - im internationalen Kontext allerdings in der Zukunft ändern können.

Mit dem Zusatz der Befristung der Kompensationsauflagen signalisieren wir das klare Ziel, dass gleichzeitig eine neue Gesetzesgrundlage mit klarer Regelung zu erarbeiten sei; dies mit Blick auf die Zeit nach Kyoto. Diese klare gesetzliche Regelung könnte Auflagen wie die direkte Verpflichtung zur Kompensation, maximale Emissionsmengen und weitere Restriktionen beinhalten.

Mir ist auch klar, dass mein Antrag immer noch einen Pferdefuss beinhaltet, nämlich durch die vom Nationalrat eingefügte Formulierung ".... die sich von der Abgabe befreien möchten". Wir postulieren also mit meinem Antrag keinen vollständigen Zwang zur Kompensation. Aber ich habe in der kurzen Zeit zwischen der letzten Woche und heute keine Möglichkeit gefunden, das zu ändern. Wenn man es jetzt tel quel ändern würde, hätten wir eben diese Widerrechtlichkeit. Es gäbe offenbar einen Ausweg, nämlich dass man diesen Bundesbeschluss allenfalls dem Referendum unterstellen würde. Ob das geht, entzieht sich meiner Kenntnis, und ich habe das deshalb hier auch nicht eingebracht. Ob es sinnvoll ist, weiss ich auch nicht; deshalb mache ich dazu auch keine Ausführungen. Ich würde es aber begrüssen, wenn andere diesen Fall aufnehmen und noch etwas vertiefen würden.

Zusammengefasst erlaubt es mein Antrag, eine einigermassen restriktive Lösung einzuführen. Sie eröffnet den GUD-Betreibern den Weg für Kompensationsmassnahmen, gibt dem Bund für die Zielvereinbarungen Spielraum, aber keinen Blankoscheck und signalisiert mit dem neuen Absatz 3 klar den Willen, dass bis 2012 eine saubere, restriktive Lösung für neue Gasemittenten geschaffen werden muss.

Deshalb bitte ich Sie, jetzt diesen Weg einzuschlagen, im Wissen darum, dass wir damit immer noch nicht die vollständig befriedigende und abschliessende Formulierung gefunden haben.