Hofmann Hans · Ständerat · 2007-03-13
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-13
Wortprotokoll
Ich bin Kollege Lauri für diesen Einzelantrag dankbar. Wie der Kommissionspräsident bereits ausgeführt hat, führten wir in der UREK eine sehr vertiefte und intensive Diskussion zu Gaskraftwerken, kamen aber meines Erachtens, was die verbleibende Differenz betrifft, letztlich zu einem falschen Schluss.
Für mich geht es hier nicht um die Frage: Gaskraftwerke oder Kernkraftwerke? Es braucht beides, aber von beidem nur so viel und beides nur so lange als unbedingt nötig. Immerhin tragen wir hier letztlich eine Mitverantwortung für die sichere Stromversorgung unseres Landes, auch in der Zukunft. Spätestens ab dem Jahre 2020 entsteht für die Schweiz eine Versorgungslücke von mindestens 30 Prozent unseres Stromverbrauchs. In dieser Zeit gehen altershalber unsere ersten Kernkraftwerke, Beznau I und II sowie Mühleberg, vom Netz. Gleichzeitig laufen ab dem Jahre 2018 gestaffelt die Lieferverträge mit Frankreich über 20 000 Gigawattstunden elektrische Energie aus. Jetzt können Sie selber ausrechnen, welch grosse Menge an Strom unserem Lande dann fehlen wird.
Erneuerbare Energien und Effizienzmassnahmen sind wichtig, vermögen aber diese Lücke bis zu diesem Zeitpunkt bei Weitem nicht zu füllen. Auf die CO2-freie Kernenergie kann deshalb nicht verzichtet werden. Bis ein oder zwei neue Kernkraftwerke als Ersatz in Betrieb gehen können, dauert es infolge der zu langen Dauer unserer Verfahren leider aber deutlich länger, sodass, wohl als Überbrückung, Gaskombianlagen leider unabdingbar sein werden. Zudem könnte schon ab dem Jahre 2012 in den Wintermonaten eine Versorgungslücke entstehen. Im kalten Winter 2005/06, vor gut einem Jahr, mussten im Axpo-Versorgungsgebiet 15 Prozent des verbrauchten Stroms importiert werden; das ist eine sehr beträchtliche Menge. Da derzeit europaweit gesehen genügend Produktionskapazitäten vorhanden sind, war das kein Problem. Aber nicht nur in der Schweiz, auch in den meisten anderen Ländern mit Kernkraftwerken gehen die älteren Atomkraftwerke nach und nach vom Netz.
Der Stromverbrauch wird bei anhaltendem Wirtschaftswachstum europaweit weiter zunehmen, und alle Prognosen deuten darauf hin, dass es in etwa fünf, sechs Jahren in den kälteren Wintermonaten - und solche wird es wieder geben - mit der Stromversorgung in Europa knapp wird. Wer nun glaubt, die reiche Schweiz könne ja einen guten Preis bieten und werde dadurch schon zu Strom kommen, der irrt. Erstens sind die Übertragungsnetze bereits heute überlastet, und neue Leitungen zu bauen - das kann ich aus eigener Erfahrung sagen - dauert noch länger als die Realisierung eines Kernkraftwerkes. Es ist zweitens politisch undenkbar, dass ein anderes Land der Schweiz Strom liefert, wenn er selbst im eigenen Land kaum ausreicht.
Zur Not sollte deshalb ein Gaskraftwerk ab 2012 zur Verfügung stehen; mehr braucht es einstweilen meines Erachtens nicht. Wenn es uns gelingt, die Bewilligungsverfahren für Kernkraftwerke zu beschleunigen, und sollten die anderen vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gut und rasch greifen, reicht dieses eine Gaskraftwerk vielleicht sogar aus. Um zu verhindern, dass das heute geplante Gaskraftwerk statt in Chavalon im Ausland gebaut wird, ist, was die Kompensation des CO2-Ausstosses betrifft, eine flexible Lösung zu treffen. Die flexible Lösung des Nationalrates, der, statt eine fixe Aufteilung zwischen In- und Auslandkompensation festzuschreiben, diese Kompetenz dem Bundesrat erteilen will, hat mir eigentlich gefallen. Das wäre meines Erachtens eine sachgerechte Lösung, denn die wirtschaftliche Situation in Sachen Kompensationsanteile im In- oder Ausland kann sich doch im Laufe der Zeit immer wieder verändern. Die nationalrätliche Lösung hatte aber in unserer Kommission nicht den Hauch einer Chance.
Kollege Lauri schlägt nun einen Kompromiss vor, der in die richtige Richtung zielt und zur Entspannung beitragen kann. So oder so wird aber eine Differenz zwischen den Räten bleiben, und in der zweiten Runde kann sicher noch eine für alle Seiten tragfähige Lösung gefunden werden. Ein Gaskraftwerk emittiert - wir haben es gehört - über 700 000 Tonnen CO2 im Jahr. Eine so grosse Menge von einem einzigen Emittenten sollte jedoch zwingend kompensiert werden müssen. Die einfache Entrichtung der CO2-Abgabe, die ja lediglich umverteilt würde, nützt der Umwelt gar nichts. Auch diese Problematik gilt es in der zweiten Runde noch auszudiskutieren. Sollten später weitere Gaskombianlagen wirklich noch notwendig werden, sind bis dahin im [PAGE 117] CO2-Gesetz die notwendigen Rahmenbedingungen zu erlassen: Bewilligungspflicht, Bedürfnisnachweis, Kompensation der CO2-Emissionen, Abwärmenutzung usw. Der heute vorliegende Bundesbeschluss ist ohnehin bis zum Jahr 2012 befristet. Unsere Kommission wird sich auf dem schnellstmöglichen Verfahrensweg dieser Aufgabe annehmen müssen, sodass der heutige Beschluss als Ausnahmeregelung für das derzeit in Projektierung befindliche Gaskraftwerk betrachtet werden kann. Hier geht mir Absatz 3 gemäss Antrag Lauri zu weit. Aber auch er zielt in die richtige Richtung; das muss in der zweiten Runde noch überprüft werden. Vielleicht gelingt es auch den sehr guten Juristen in unserer Kommission, im Rahmen der Differenzbereinigung diesen Absatz gesetzestechnisch sauber als Übergangsregelung auszugestalten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Lauri zuzustimmen.