Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-03-13
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-13
Wortprotokoll
Ich melde mich als Nichtkommissionsmitglied zu Wort. Wenn man die Absätze 1 und 2 liest, dann stellt man mindestens als Laie, als Nichtkommissionsmitglied, einen Widerspruch fest. In Absatz 1 wird festgehalten: Der Bundesrat "ist befugt", die Kreditsperren bei einer schweren Rezession aufzuheben. In Absatz 2 heisst [PAGE 124] es hingegen, er sei nur insofern befugt, als die Aufhebung der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf. Ich meine, da sollte man mindestens redaktionell über den Text gehen. Inhaltlich verstehen wir ihn wahrscheinlich schon richtig, aber die Ausformulierung finde ich nicht glücklich. Vielleicht findet der Zweitrat da noch eine bessere Formulierung.