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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-14

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich erwarte vom Kommissionspräsidenten nicht Verständnis; ich erwarte aber, dass mindestens die acht ressourcenstarken Kantone - und wir haben uns die Minderheitsanträge unter den verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern dieser Kantone aufgeteilt - auch angehört werden. Denn ich denke - ich habe versucht, das in den anderen Begründungen und Voten auch zu erklären -, [PAGE 157] dass es nicht so selbstverständlich ist, dass jetzt diese Annahmen getroffen worden sind und nicht von anderen Zahlen ausgegangen wird.

Mein Minderheitsantrag, im Bundesbeschluss über die Festlegung des Härteausgleichs für die ersten acht Jahre, anstelle des im Entwurf vorgesehenen Betrages von 430 454 000 Franken pro Jahr lediglich 257 550 000 festzuschreiben, entspricht der Stellungnahme aller acht - ich betone: aller acht! - finanzstarken Kantone, die ja bekanntlich bei der grossen Mehrheit der empfangenden Kantone, wie auch hier im Plenum des Ständerates, keine Chance haben, ihre Anträge durchzubringen.

Der Härteausgleich war ursprünglich vorgesehen - und das sind eigentlich meine Bedenken -, damit beim Übergang vom heutigen System zum neuen System für ressourcenschwache Kantone keine Schlechterstellung gegenüber der heutigen Situation erfolgt. Ich glaube, dieses Anliegen wird von allen anerkannt. Die im Bundesbeschluss jetzt vorgeschlagene Ausgestaltung und die Zahlen führen aber dazu, dass jeder ressourcenschwache Verliererkanton zum Gewinner wird; es wird nicht bloss ausgeglichen. Paradoxerweise erhalten nämlich auch mit Luzern, Bern und Schaffhausen Gewinnerkantone Härteausgleichszahlungen, Kantone, die ohnehin durch den NFA eine Entlastung erfahren. Ein Härteausgleich soll all denjenigen Kantonen gewährt werden, die vom Systemwechsel in starkem Masse betroffen sind, insbesondere - und hier stimme ich zu - den Gebirgskantonen, die den Ausgleich nicht mehr erhalten. Dieses Ziel und die gesetzlichen Vorgaben werden aber auch mit meinem Minderheitsantrag erreicht.

Mitzuberücksichtigen ist die Tatsache, dass die ressourcenschwachen Kantone bei der letztjährigen Ausschüttung der Erträge aus den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank profitiert haben, da diese Ausschüttung noch in Abhängigkeit zur Finanzkraft vorgenommen wurde. Damit hatten sie auch Gelegenheit, die NFA-bedingten finanziellen Auswirkungen abzufedern und notwendige Anpassungen in der Einnahmen- und Ausgabenstruktur vorzunehmen. Dies haben einige Kantone auch so gemacht.

Richtig ist, wie der Präsident ausgeführt hat, dass die Anfangshöhe nach acht Jahren nur nach unten korrigiert werden kann. Diese aber aus diesem Grund am Anfang möglichst hoch anzusetzen scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein. Im Anschluss an die Anhörung der Geberkantone äusserte sich Bundesrat Merz auch dahingehend, dass der Spielraum ausgelotet werden müsse. Das sei eine politische Frage, und diese müssen wir entscheiden.

Die Vorlage ist kein Fait accompli, sie ist ein austariertes Gesamtkunstwerk, das haben wir mehrmals gehört. Aber auch über den Preis eines Kunstwerkes muss diskutiert werden können, ohne dass gleich vorwurfsvoll von unsolidarischem Verhalten gesprochen wird. Die Grundzüge des austarierten Werkes lagen vor. Dessen Ziele müssen auch eingehalten werden. Immer aber wurde die Meinung vertreten, dass nach Feststellung der Ausgangszahlen - der Globalbilanz, die auf den Zahlen von 2004 und 2005 beruht - bei der finanziellen Ausgestaltung der Vorlage auf diese Ausgangslage Rücksicht genommen werde.

Alle Kantone müssen auf ein attraktives wirtschaftliches und steuerpolitisches Umfeld bedacht sein. Die finanzschwachen Kantone erhalten mit dem neuen Instrument endlich die notwendigen Anreize. Disparitäten werden, da sind wir uns wohl alle einig, nie vollständig beseitigt werden können. Ziel darf aber auch nicht sein, die Geberkantone so stark zu belasten, dass sich die von ihnen erarbeiteten guten Rahmenbedingungen, wie das auch von Herrn Frick geschildert wurde, verschlechtern. Primäres Ziel ist der Ressourcenausgleich. Der Härteausgleich muss als Ventil gehandhabt werden, dessen anfängliche Dotierung den effektiven Bedürfnissen Rechnung tragen muss.

Ich bitte Sie daher, auch unserem Minderheitsantrag Gehör zu schenken.