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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-14

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Die vom Bundesrat jetzt vorgeschlagene und von der Kommissionsmehrheit akzeptierte hälftige Aufteilung der beiden Töpfe wird vom Schweizerischen Städteverband und vom Schweizerischen Gemeindeverband ebenso heftig kritisiert wie von den sogenannten Geberkantonen. Es ist also eine breitere Gegnerschaft. Warum?

Mangels einschlägiger Untersuchungen über das Verhältnis zwischen den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lasten ging man in den alten Globalbilanzen von gleich gross dotierten Töpfen aus. Dies wurde in der Diskussion vor der Abstimmung aber immer als vorläufige Lösung hingestellt. Unterdessen liegt bekanntlich die fundierte Untersuchung von Ecoplan zur Kostenrelevanz und Gewichtung von Indikatoren im Lastenausgleich vor. Ihr klares Ergebnis - ich möchte es nochmals betonen -: Das Verhältnis zwischen soziodemografischem und geografisch-topografischem Lastenausgleich sollte rund 73 zu 27 Prozent sein. Zudem sollte die Gewichtung innerhalb des soziodemografischen Lastenausgleichs aufgrund der Kernstadtproblematik nicht 2 zu 1, sondern 3 zu 5 sein. Zu diesem Schluss gelangte auch die "Projektgruppe 12". In einem Antrag ihres Schlussberichtes heisst es: "Das Leitorgan nimmt das Resultat des Gutachtens zur Kenntnis, wonach von den gesamten Sonderlasten 45 bis 47 Prozent aufgrund der Kernstadtproblematik, 26 bis 28 Prozent wegen geografisch-topografischer Lasten und 27 Prozent aufgrund soziodemografischer Lasten im engeren Sinne (Armut, Altersstruktur oder Ausländerintegration) anfallen. Diesen Anteilen ist bei der Dotation der Ausgleichsgefässe .... Rechnung zu tragen."

Vom geografisch-topografischen Lastenausgleich profitieren vor allem die ressourcenschwachen Kantone, vom soziodemografischen aber überwiegend die ressourcenstarken Kantone. Wird die bestehende Überdotierung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs beibehalten, bedeutet dies einen versteckten vertikalen Ressourcenausgleich, zusätzlich zum beabsichtigten Ausgleich der Sonderlasten. Dies wäre ein meiner Meinung nach politisch motivierter Sündenfall im Rahmen des NFA.

Im Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft zu den Verfassungsbestimmungen galt die hälftige Aufteilung - ich betone es noch einmal - auf geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleich als Modellannahme und nicht als feststehende Tatsache. Die Haushaltneutralität kann auch mit der Verteilung von 60 zu 40 Prozent gewahrt werden. Das FiLaG kennt keine quantitativen Vorgaben. Der Entscheid für eine Verteilung von 50 zu 50 Prozent war ein rein politischer; er entspricht in keiner Weise den fundierten Grundlagen des vom Bund selber in Auftrag gegebenen Gutachtens. Diese Verteilung trägt den heutigen Erfordernissen - ich möchte noch einmal auf die Lasten der Städte verweisen - nicht genügend Rechnung.

Ich beantrage Ihnen daher, den Anträgen der Minderheit Saudan zuzustimmen und die Anträge der Mehrheit abzulehnen.