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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-03-15

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einleitend noch einen Satz zum Gesamtprojekt "AP 2011". Wir haben dieses Projekt zwar aufgetrennt und zwei Vorlagen daraus gemacht, aber die Revision bleibt natürlich ein Gesamtprojekt. Während es bei der Vorlage 1, also vorwiegend bei der Revision des Landwirtschaftsgesetzes, nicht nur um die Bauern ging, sondern ebenso stark um die vor- und nachgelagerten Stufen, um die Verarbeitungsindustrie und den Handel, geht es hier, beim bäuerlichen Bodenrecht, ausschliesslich um die Bauern und die Bäuerinnen und die Bauernbetriebe. Beim Landwirtschaftsgesetz, bei der Vorlage 1, haben wir für meinen Geschmack zu viel Rücksicht auf vor- und nachgelagerte Stufen in der Landwirtschaft genommen, was sich nicht unbedingt zugunsten der Bauern auswirken wird. Kurzfristig haben die Bauern zwar vielleicht das Gefühl, dass die Preise oben bleiben, weil man die Preise ja weiterhin stützen will, und zwar massiv. Mittelfristig führt das aber dazu, dass die Produzentenpreise trotzdem sinken werden, die Konsumentenpreise aber hoch bleiben oder sogar noch steigen. Das ist für die Bauern alles andere als positiv.

Beim bäuerlichen Bodenrecht geht es nun ausschliesslich um Bauernbetriebe. Es geht darum, dass die Grundlage jeglicher landwirtschaftlichen Tätigkeit, nämlich der Boden, möglichst günstig bleibt. Hierzu scheint mir, nebst dem Selbstbewirtschaftungsprinzip, die Preisbegrenzung nach wie vor das richtige und ein sehr wichtiges Instrument zu sein. Der Bundesrat begründet die Aufhebung der Preisgrenze damit, dass er die Bodenmobilität fördern will. Dahinter steht die Überlegung, dass eben eher Boden verkauft wird, wenn man damit einen höheren Preis lösen kann, als dies heute möglich ist. Gleichzeitig schreibt der Bundesrat aber in der Botschaft: "Ein Kostenanstieg infolge der Aufhebung der Preisgrenze muss nicht erwartet werden." Das ist nun doch etwas widersprüchlich. Entweder erhofft man sich von der Aufhebung der Preisgrenze, dass eben höhere Preise gelöst werden können und dass damit die Verkaufslust gesteigert wird, oder der Kostenanstieg findet nicht statt; dann ändert sich gegenüber heute aber auch nichts.

Die Mehrheit der WAK will, wie mein Vorredner gesagt hat, die bundesrechtliche Lösung abschaffen, aber eine kantonsrechtliche Lösung weiterhin zulassen. Aus meiner Sicht ist diese Lösung aber eine Alibilösung. Denn sie bedeutet letztlich nichts anderes, als dass zuerst die Preise steigen müssen, und zwar überdurchschnittlich, und erst dann kann der Kanton eingreifen. Dann ist es aber eigentlich zu spät. Beim Antrag der Mehrheit der WAK kommt noch etwas dazu: Der Kanton darf nur unter bestimmten Umständen überhaupt noch Höchstpreisgrenzen festlegen. Er hat also nicht einmal mehr die Freiheit, das zu tun, was er möchte.

Der Antrag der Minderheit der WAK, den ich Ihnen zur Annahme empfehle, behält die bundesrechtliche Regelung bei, gibt den Kantonen aber einen zusätzlichen Spielraum. Mit der Lösung des Bundesrates und der Mehrheit der WAK genügt es, dass ein oder zwei Bauern in einer Gegend reich bzw. reich geworden sind und dann alles blockieren können, weil sie die Möglichkeit haben, irgendeinen Preis zu bezahlen. Das führt zu einer Verteuerung des landwirtschaftlichen Bodens. Genau das wollen wir eben nicht.

Die Landwirtschaft ist kein freier Markt. Immerhin fliessen jedes Jahr fast 4 Milliarden Steuerfranken in diesen Bereich. Da wollen wir mit höheren Bodenpreisen doch nicht den Bauern das sauer verdiente Geld wieder wegnehmen. Es gibt übrigens auch in unserem Rat - das haben wir herausgefunden - mehrere Eigentümer von landwirtschaftlichem Boden. Sie haben mir auf Nachfrage hin bestätigt, dass ein höherer Preis, den sie beim Verkauf lösen könnten, nicht zwingend dazu führen würde, dass sie das landwirtschaftliche Land, das sie besitzen, verkaufen würden, ausser wenn man da ganz plötzlich beträchtlich mehr Geld verdienen könnte. Aber genau das wollen wir nicht.

Zur Bodenmobilität und zum Strukturwandel: Der Bundesrat begründet die Vorlage und die Aufhebung der Preisgrenze damit, dass er die Bodenmobilität fördern und damit auch den Strukturwandel fördern oder erleichtern möchte. Aus meiner Sicht ist die Bodenmobilität nicht die einzige Form eines sinnvollen Strukturwandels. Auch die Spezialisierung oder die Diversifizierung in der Landwirtschaft sind mögliche und sinnvolle Formen, um auf die veränderten Bedürfnisse der Landwirtschaft zu reagieren. Das sagt übrigens auch die Kommission, die den Bundesrat in Landwirtschaftsfragen [PAGE 191] berät und die von ihm leider bis heute zu wenig berücksichtigt wurde.

Wir sollten aufhören, uns ausschliesslich auf die Flächenmobilität zu konzentrieren, und wir sollten uns, wenn wir das forcieren wollen, auch mit den negativen Auswirkungen beschäftigen, und zwar, bevor es zu spät ist.

Ich bitte Sie, der Minderheit der Kommission zu folgen.