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Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Dann kommen wir zum dritten Gang des bäuerlichen Menus, zur Belastungsgrenze. Wir stehen vor der Frage, ob die Belastungsgrenze nach rund sechzig Jahren wieder abgeschafft werden soll. Der Bundesrat schlägt es so vor, die Mehrheit unserer Kommission unterstützt den Vorschlag.

Eingeführt wurde die Belastungsgrenze aus handfestem Grund durch das landwirtschaftliche Entschuldungsgesetz erstmals vor rund 60 Jahren. Es war eine Krisengesetzgebung gegen die Überschuldung des Bauernstandes. Denn zahlreich im Land waren die Bauernkonkurse: Höfe wurden vergantet, weil die Bauern ihre Schulden nicht bezahlen konnten. Es war ein landesweiter Zustand, den Gotthelf bereits als Situation der Schuldenbäuerlein im Bernbiet beschrieben hatte. Die Gesetzgebung war erfolgreich: Bauernkonkurse existieren praktisch nicht mehr. Nun ist aber diese Belastungsgrenze, die wir bis heute kennen, eine Einschränkung der Verfügungsfreiheit. Der Eigentümer kann vorbehältlich einiger Sonderfälle Grundpfandrechte nur bis zum landwirtschaftlichen Ertragswert zuzüglich 35 Prozent errichten.

Was bedeutet das in der Praxis? Laut Faustregel geht man im Mittelland davon aus, dass der Hektarwert inklusive Gebäude bei einer Belastungsgrenze von 20 000 Franken liegt, im Berggebiet bei zirka 10 000 Franken. Das heisst, ein Hof von rund 20 Hektaren hat eine Belastungsgrenze im Mittelland bei etwa 400 000 Franken, im Hügel- und Berggebiet bei rund 200 000 Franken.

Es ist interessant, die Verschuldungssituation der Landwirte in der Schweiz anzusehen. Ich habe mich im Nachgang zur Kommissionsberatung hierüber kundig gemacht, und zwar sowohl über die Frage, wie hoch die Verschuldensquote ist, als auch über die Frage, wie sich der Vergleich zum Ausland darstellt.

Im Vergleich zum Ausland kennt die Schweiz trotz dieser Belastungsgrenze die zweitgrösste Verschuldungsquote, nämlich etwa 53 Prozent, während sie im Ausland nur in Dänemark höher ist, dort liegt sie bei 59 Prozent. In allen anderen Ländern ist sie wesentlich tiefer; ich darf aus der Tabelle zitieren - sie bezieht sich auf Mitte der Neunzigerjahre und dürfte sich nicht wesentlich geändert haben. Bei uns beträgt sie rund 53, in Belgien 36, in Deutschland 18, in Griechenland und Spanien nur 1 bis 2 Prozent. In Frankreich beträgt sie 35, in Irland 5, in Italien 1 Prozent usw. Höher liegt sie nur in Dänemark. Bei der Fremdkapitalquote, das heisst im Verhältnis Investitionen und Eigenkapital zu Fremdkapital, beträgt die Verschuldung in der Schweiz im Schnitt 43 Prozent. Das ist also im europäischen Vergleich recht hoch.

Der Bundesrat und die Mehrheit erachten die Belastungsgrenze trotzdem als überflüssig. Sie sagen Ihnen, dass die Bauern selber in der Lage seien zu beurteilen, wie viel Fremdkapital sie bräuchten. Es liege in der Eigenverantwortung zu beurteilen, wie hoch eine Liegenschaft belastet sei, genau wie andere Eigentümer, Einfamilienhausbesitzer und Gewerbler dazu selber in der Lage seien. Mit anderen Worten: Man traut heute den Bauern mehr Urteilskraft als den Schuldenbäuerlein der Dreissiger- und Vierzigerjahre zu.

Die Belastungsgrenze - das sei beigefügt - hat keinen Einfluss auf die Investitionshilfe; diese ist unabhängig von der Belastungsgrenze. Wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Investitionshilfe gewährt.

Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass weiterhin ein Schutz der Bauern nötig sei, um sie vor einer Überschuldung zu schützen. Sie ist der Ansicht, dass Bauern eben nicht mit anderen Unternehmern gleichgesetzt werden können. Denn ein Unternehmer ist frei darin, was er produziert, wie viel er produziert, wo er die Absatzmärkte sucht, und in diesen Bereichen ist der Bauer nicht frei. Aus diesen Gründen - so die Minderheit - seien Preiseinbrüche abzusehen, und davor müsse man die Bauern mit einer Belastungsgrenze schützen.

Interessant ist auch zu hören, was die Argumente der Kantone und insbesondere der bäuerlichen Organisationen sind: Die Kantone sind fast durchwegs für die Beibehaltung der Belastungsgrenze. Die Bauern führen als Hauptargument an, ihr Rating würde schlechter, es würde künftig jeder einzelne Hof durch die Banken einem Rating unterzogen und der Zinssatz individuell festgelegt, währenddem heute alle Bauern dank der Belastungsgrenze von moderaten Zinssätzen profitieren würden.

Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich entschieden, sich dem Bundesrat anzuschliessen.