Maissen Theo · Ständerat · 2007-03-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Es wurde schon verschiedentlich gesagt: Es gab eine Zeit, wo landwirtschaftliche Betriebe wegen der Überschuldung Konkurs gingen; wir kennen das ja auch aus der Literatur. In diesem Bauernstand, den zu Beginn der Debatte heute Morgen Herr Altherr angesprochen hat, gab es eben auch zwei Kategorien. Es gab aber nicht nur das Schuldenbäuerlein, wie Herr Frick gesagt hat, sondern es gab effektiv die Schuldenbauern und auf der anderen Seite jene Bauern, die keine Schulden hatten, aufgrund welcher Umstände auch immer. Heute ist die Finanzierungssituation der Landwirtschaftsbetriebe dank der Belastungsgrenze, die es wie gesagt seit etwa sechzig Jahre gibt, besser.
Allerdings ist die Betrachtungsweise von Herrn Frick, welcher die Verschuldungsquote als Vergleich nimmt, eine statische Betrachtung. Wir müssen die Botschaft konsultieren: Auf Seite 6383 ist die Entwicklung der Eigenkapitalbildung der landwirtschaftlichen Betriebe dargestellt. Dort kann man sehen, dass bei einer dynamischen Betrachtung die Situation in Bezug auf die Finanzierung der Landwirtschaftsbetriebe nicht sehr vorteilhaft ist. Wir stellen dort fest, das in den Jahren 1990/92 78 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe eine positive Eigenkapitalbildung hatten, während es im Jahre 2004 nur noch 72 Prozent waren. Der Anteil der Betriebe mit einer negativen Eigenkapitalbildung hat in diesem Zeitraum entsprechend von 22 Prozent auf 28 Prozent zugenommen. Was heisst das? Das heisst, dass ein wesentlicher Teil der Betriebe mit einer negativen Einkommensbildung vom Vermögen leben, das sind die problematischen Betriebe.
Alles in allem hat sich die Belastungsgrenze bewährt, weil diese Entwicklung, die einmal da war, gestoppt werden konnte; dies gilt bezüglich der Verschuldung grundsätzlich, obwohl heute bei einer dynamischen Betrachtungsweise nicht alles so rosig ist, wie einige hier gesagt haben. Ich war 16 Jahre im Vorstand der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft des Kantons Graubünden. Das ist jene Organisation, welche die Investitionskredite, die der Bund zur [PAGE 197] Verfügung stellt, für die Landwirtschaft einsetzt. Wir haben dort immer für jeden Betrieb diese Berechnungen gemacht: Wo liegt, betriebswirtschaftlich gesehen, die Grenze der Tragbarkeit? Die Belastungsgrenze richtet sich ja nach dieser betriebswirtschaftlichen Belastbarkeit. Wenn man sagt, man solle die Belastungsgrenze fallen lassen, heisst das, man könne und solle oder dürfe über diese Belastungsgrenze hinaus investieren. Das bedeutet, dass man dann überinvestiert. Man investiert also mehr, als es die betriebswirtschaftliche Situation der Betriebe zulässt. Das ist nicht sinnvoll.
Dabei ist das Problem der Geschichte nicht nur der Umstand, dass sich die Betriebe wieder verschulden könnten, sondern vor allem die Drittwirkung. Die Drittwirkung ist nämlich die, dass dann die Situation von den Geldgebern anders beurteilt wird, mit sehr gravierenden Konsequenzen. Man geht davon aus, dass ohne diese Belastungsgrenze auch bei den bestehenden Kreditstrukturen der Landwirtschaft pro Jahr mehr Fremdkapitalkosten im Umfang von 40 bis 80 Millionen Franken entstehen; nur wegen dieser Drittwirkung, ohne dass sich irgendetwas ändert. Ich frage mich, was es für einen Sinn macht, ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument über Bord zu werfen, mit der Folge, dass die Landwirtschaft höhere Kosten hat. Wir reden immer davon, man solle die Kosten bzw. die Produktionskosten der Landwirtschaft senken. Aber hier machen wir das Gegenteil; auch vorher bei der Besteuerung der Betriebe haben wir das Gegenteil gemacht. Da erkenne ich einfach die Kohärenz dieser Politik nicht.
Es ist noch festzuhalten, dass es auch mehr administrativen Aufwand bei den Abklärungen usw. geben wird. Alles in allem denke ich, dass die Aussagen, wonach es hier um die Freiheit des Unternehmerstandes Landwirtschaft gehe, sehr fadenscheinig sind. Hier schafft man mit der Begründung von mehr Eigenverantwortung und Unternehmertum eine Vorschrift ab, die an sich für den Bauernstand entlastend ist. Aber all die belastenden Vorschriften in den Bereichen Tierschutz und Umweltschutz und die Helvetisierung der Maschinen und Geräte, die belässt man - das ist alles mit Zusatzkosten verbunden. Das sind die belastenden Vorschriften für die Landwirtschaft und nicht diese Vorschriften hier, die sich im Laufe der Zeit als Wohltat für die Landwirtschaft erwiesen haben. Das haben auch die Kantone erkannt, die für die Umsetzung der Massnahmen bezüglich der Investitionskredite für die Landwirtschaft verantwortlich sind. Ich glaube, es sind zwanzig Kantone, die finden, man solle bei dieser Belastungsgrenze bleiben.
Ich bitte Sie also: Stimmen Sie in diesem Punkt der Minderheit zu.