Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-03-15
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Die Belastungsgrenze hatte einmal durchaus ihre Bedeutung, das bestreite ich nicht. In vielen Punkten konnte ich mich heute den Argumentationen des Schweizerischen Bauernverbandes und den Ausführungen von Kollege Bürgi beim Eintreten anschliessen und habe hier entsprechend die Stimme abgegeben. In der Frage der Belastungsgrenze finde ich diese Argumentation, wie ich sie eben auch von Kollege Maissen gehört habe, aber nicht plausibel. Ich möchte meine Interessenbindungen bekanntgeben:
1. Ich entstamme einer Bauernfamilie.
2. Beruflich habe ich immer wieder mit der Anwendung dieser Belastungsgrenze zu tun.
3. Bei der Kantonalbank, deren Präsident ich bin, gehören natürlich auch viele Landwirte zu unseren Kunden und Kreditnehmern.
Ich bilde mir deshalb auch als Nichtkommissionsmitglied ein, das ganze Thema mit seinen verschiedenen Facetten durchaus zu kennen. Der Kommissionspräsident hat die Ausgangslage geschildert und sehr gut dargestellt. Ich möchte drei Punkte hervorheben:
1. Unsere Landwirte brauchen heute keine Verbeiständung mehr durch den Staat mit einer Belastungsgrenze. Unsere Bauernfamilien sind weder dumm noch verantwortungslos, sie sind durchaus in der Lage, auch in finanziellen Fragen die richtigen Entscheide für ihre Betriebe zu treffen. Wir predigen den Bauern gebetsmühlenartig die Eigenverantwortung. Wieso soll diese Eigenverantwortung bei einem Kreditgeschäft plötzlich nicht mehr funktionieren?
2. Welche Erfahrungen habe ich nun mit Behörden in verschiedenen Kantonen bei der Anwendung und den Bewilligungen im Zusammenhang mit der Überschreitung der Belastungsgrenze gemacht? Ich habe festgestellt, dass der Vollzug dieser Bestimmung zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ja, man hat auch ab und zu von Pseudobudgets gesprochen, die im Zusammenhang mit diesen Gesuchen eingereicht würden. Das Amt für Landwirtschaft in unserem Kanton kann sehr gut ohne diese Belastungsgrenze leben.
3. Es wurde in Zuschriften und auch heute wieder behauptet, dass der Zins für das Fremdkapital bei einer Aufhebung der Belastungsgrenze massiv steigen würde. Auch diese Behauptung kann man nicht so im Raume stehenlassen. Ein Kredit für die Landwirtschaft ist grundsätzlich ein Kreditgeschäft wie jedes andere Kreditgeschäft. Auch heute muss jede Bank die Frage der Tragbarkeit prüfen; deshalb spielt immer auch der Ertragswert eine entsprechende Rolle. Für gute Risiken gibt es generell tiefere Zinsen, und für grössere Risiken gibt es höhere Zinsen. So ist es eigentlich generell. In unserer Bank muss man auch bei einer Aufhebung der Belastungsgrenze keine zusätzliche Administration aufziehen, wie es vorhin behauptet wurde. Mit einer behördlichen Bewilligung für die Überschreitung der Belastungsgrenze übernimmt auch heute keine Behörde eine Art Solidarhaftung für einen irgendeinmal gesprochenen Kredit. Mit anderen Worten: Die Banken haben schon heute die Pflicht, einen Kredit für einen Landwirt bezüglich Tragbarkeit sorgfältig und umfassend zu prüfen - wie jeden anderen Kredit. Mit dieser Kreditpolitik und mit dieser Kreditpraxis ist übrigens unsere Bank durchaus konkurrenzfähig.
Ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.