Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-20
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte Peter Briner ebenfalls für seinen Vorstoss danken. Er legt mit seinen Darlegungen eines der Hauptprobleme offen, das wir [PAGE 238] staatsrechtlich und mit unseren Institutionen im Moment haben. Die Diskussion darüber muss ohne Scheuklappen geführt werden. Daher danke ich auch Eugen David, dass er seine Sicht der Dinge relativ prononciert eingebracht hat. Es ist sein Votum, das mich dazu führt, das Wort hier auch noch zu ergreifen.
Beim Thema der Glaubwürdigkeit in der direkten Demokratie im Kontext der europäischen bilateralen Beziehungen der Schweiz mit Brüssel sollten wir, so meine ich, zwei Dinge auseinanderhalten: Das eine ist die Frage der Volksentscheidungen, der Abstimmungen in der Schweiz, und das andere ist die Frage der Rechtsfortbildung ausserhalb dieser Volksabstimmungsmechanismen. Zum Ersten meine ich, dass es schon richtig ist, dass wir faktisch eine grosse Beschränkung der Freiheit erfahren haben. Wir sind nicht in allen Dingen frei, über die bilateralen Dinge abzustimmen, wie wir es wollen, denn auch Herr Pfisterer und Herr Stähelin haben darauf hingewiesen: Wenn Sie einen bestimmten Vertrag ablehnen, kann das den Zusammenbruch des gesamten bilateralen Gebäudes bedeuten. Das sind Dinge, die man nicht gerne oder nur mit grosser Zurückhaltung in Kauf nimmt. Indessen daraus abzuleiten, dass das ganze direktdemokratische Prozedere unglaubwürdig sei oder an Glaubwürdigkeit verliere, geht etwas weit. Denn nehmen wir an, wir wären nicht in einer direkten Demokratie, sondern in einer repräsentativen Demokratie, wo z. B. das Parlament oder gar nur der Bundesrat über solche Entscheide zu befinden hätte, dann wäre dieser in der gleichen Aporie wie das Volk. Auch er müsste sich jedes Mal die Frage stellen: Wollen wir hier unserer Freiheit entsprechend Nein sagen, mit der Konsequenz, dass alles zusammenfällt, oder wollen wir Ja sagen und damit im Prinzip bestätigen, dass wir übernehmen müssen, was von Brüssel vorgelegt worden ist? Man würde praktisch einen erheblichen Souveränitätsverlust erleiden. Das ist also nicht eine Frage der Entscheidstufe, nicht von Volk, Parlament oder Bundesrat; diese Frage stellt sich generell und unabhängig von der Art und Weise, wie über solche Verträge abgestimmt wird.
Es geht zu weit, dann zu sagen, wir könnten fast gar nicht anders. Das Leben ist voll von materiellen Schranken. Wir haben theoretisch eine Freiheit, die unbeschränkt ist, aber sie findet überall ihre Schranken. Das lernt man im Rahmen des Mündigwerdens hie und da schmerzhaft, aber reif sein heisst, solche Beschränkungen anzunehmen, ohne dabei in Bitternis und Depression zu verfallen. Das werden wir als Staat in dieser Situation vielleicht auch einmal lernen müssen.
Es ist von Herrn Stähelin darauf hingewiesen worden, dass die Konsequenz nicht sein kann, deswegen nun den EU-Beitritt zu forcieren. Wir dürfen nicht dem Irrtum anheimfallen, wir könnten die direkte Demokratie nach einem Beitritt praktisch gleich wie heute leben. Es gibt Untersuchungen von Professoren, es gibt Untersuchungen der KdK, welche uns haarscharf nachweisen, dass die direkte Demokratie nach einem EU-Beitritt vollumfänglich erhalten bliebe. Aber diese Demonstration der Tatsachen geht dann wirklich haarscharf daneben. Selbstverständlich verbietet uns niemand, weiterhin Volksabstimmungen zu machen; nur ist der Bereich der Gegenstände, über die man noch Volksabstimmungen machen kann, erheblich beschränkt. Sie können dann - ich habe das Beispiel in dieser Session schon einmal gebracht - vielleicht noch über die Breite der Trottoirs entlang der Kantonsstrassen abstimmen oder über die Vorgartentiefe in Bauzonen, aber das Wesentliche wird vergesellschaftet, wird vergemeinschaftet: Es gehört nicht mehr in die Souveränität der einzelnen Staaten, sondern ist Sache der EU-Organe, der Kommission, des Rates usw.
Mit anderen Worten: Wir verlieren zwar nicht das Instrument der direkten Demokratie, aber seinen Anwendungsbereich. Und da meine ich: Es ist nicht ganz fair und nicht ganz ehrlich, wenn man das Instrument als erhaltbar bezeichnet, seinen Anwendungsbereich dabei aber praktisch auf null schrumpfen lässt. Von daher meine ich, sei die ganze Frage der Glaubwürdigkeit der Volksabstimmungen kein Grund, einen Schritt in die EU zu tun. Wir können das durchaus weiterhin mit unseren Methoden machen.
Das zweite Element ist die Rechtsfortbildung. Zunächst glaube ich natürlich, Herr Kollege David, dass bei einem EU-Beitritt die gleiche Problematik vorhanden wäre. Jetzt haben wir die Gemischten Ausschüsse; wären wir in der EU, wäre unser Einfluss keinen Deut grösser, dann wären es Ministerialbeamte, die jetzt dort hinten sitzen, die uns überspielen würden und, wie es im alten Latein hiess, clam, vi aut precario Dinge tun, von denen wir eigentlich nicht wollen, dass sie sie tun. Das ist die Kommissionsdiplomatie, die in der EU gang und gäbe ist. Darauf hätten wir genauso wenig Einfluss wie auf die Gemischten Ausschüsse, die jetzt an der Arbeit sind.
Allerdings - und dazu, meine ich, sollte sich das Parlament in Zukunft einige Gedanken machen - wird mit diesen Gemischten Ausschüssen die direkte Demokratie, wird aber auch das Parlament nachhaltigst unterlaufen. Das ist eine Diskussion, die wir jetzt auch innenpolitisch haben, im Rahmen des NFA, mit der Interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV), mit diesen interkantonalen Konferenzen, die alle zusammen auf Regierungsebene angesiedelt sind. Diese können im Prinzip Dinge tun, welche nach interner staatsrechtlicher Richtung eigentlich eher dem Parlament oder dem Volk vorbehalten sind. Hier haben wir auch Demokratiedefizite, und diese bilden sich international in diesem Bereiche natürlich plastisch ab.
Was kann man dagegen tun? Es ist kaum denkbar, dass wir hintennach, nach erfolgter Verhandlung, auf einer Ebene, von der wir eigentlich gar nicht genau wissen, wo sie dann tatsächlich ist, irgendwo noch einen Einfluss geltend machen. Aber ich meine - und das hat auch einen Bezug zu den internationalen Verträgen, bei denen wir uns dann eben eingebunden oder nicht mehr frei fühlen -, die Idee wäre doch einmal zu verfolgen, ob man nicht Verhandlungsmandate a priori einer Genehmigung, und zwar einer verbindlichen Genehmigung, unterstellen sollte; und zwar auf die neckische, aber intelligente Weise, die Sie beim CO2-Beschluss angewendet haben: Das Verhandlungsmandat wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass diese und jene Punkte erfüllt sind. Dann haben Sie den Bundesrat gebunden, dann haben Sie die Verwaltung gebunden, und es ist nicht möglich, uns völkerrechtlich dann "aufzuhängen", wenn der Bundesrat etwas macht, was wir nicht gewollt haben.
Wir müssen das Volksrecht präventiv spielen lassen und nicht erst nach geschlagener Verhandlungsschlacht. Die Idee, präventiv Verhandlungsmandate zu genehmigen und diese allenfalls dem fakultativen oder auch dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wäre eine Idee, die ich Ihnen gerne mitgeben möchte; ich möchte, dass sich dieses Parlament mit solchen Fragen auseinandersetzt. Dann hätten wir ohne allzu grosse innere Bindung die Fähigkeit, die Möglichkeit und die Freiheit, die Aussenpolitik zu gestalten, wie es nicht nur die Exekutive kann, sondern wie es in unserer direkten Demokratie an sich auch Sache des Volkes ist.