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Leuthard Doris · Nationalrat · 2000-12-07

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Wir haben heute wieder diverse Anträge auf dem Pult - einmal mehr mit völlig entgegengesetzten Tendenzen. Die einen wollen wieder liberale Formulierungen - noch liberaler, als sie die Kommission für Rechtsfragen vorgesehen hat - stipulieren, auf der anderen Seite haben wir wieder Verschärfungsanträge auf dem Pult.

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, all diese neuen Anträge abzulehnen, sich nun wirklich zusammenzuraufen und unserem Schutzmodell zuzustimmen. Es hat sich in der ganzen Debatte seit Beginn dieses Geschäftes immer mehr als die Lösung herausgestellt, die uns zu einem gangbaren Weg der Mitte zwischen diesen beiden massiven Interessengruppierungen führt.

Herr Cina hat Ihnen das Modell nochmals erläutert, und Sie haben sicher bemerkt, dass sich die CVP-Fraktion nochmals bewegt hat, indem wir die Straflosigkeit der Frau heute unterstützen. Für uns bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Grundsatz verboten. Wir wollen aber nicht, dass die Realität im Widerspruch mit der Gesetzgebung steht, indem Schwangerschaftsabbrüche verboten sind, aber dennoch strafrechtlich nicht verfolgt werden. Das wäre scheinheilig; dazu bieten wir keine Hand. Wir respektieren das Selbstbestimmungsrecht der Frau bzw. hoffentlich der Eltern. Wir halten jedoch auf jeden Fall an der obligatorischen externen Beratungspflicht fest.

Entgegen immer wieder gehörten Behauptungen wird dadurch das Selbstbestimmungsrecht der Frau in keiner Art und Weise eingeschränkt. Der Gang in eine Beratung lässt alle Ergebnisse offen. Die Beratung muss neutral sein, sie muss der Information dienen und nicht der Verbreitung einer Moral oder dem Ziel, dass kein Abbruch stattfindet. In diesem Sinne wird der CVP hier immer Unrecht getan, wenn gesagt wird, das einzige Ziel der Beratung sei, die Frau dazu zu bewegen, dass sie nicht abbricht. Es geht um die umfassende Information über medizinische, soziale und auch finanzielle Fragen wie auch über die Möglichkeit, dass eine Adoption als Option offen steht.

In zahlreichen Gesetzen - die Fortpflanzungsmedizin wurde schon genannt, im Adoptionsrecht usw. - fordern wir Beratungsstellen für Menschen in einer schwierigen Lage. Aber ausgerechnet hier, wo es um das Leben geht, um die Frage "Abbruch Ja oder Nein?", lehnen wir eine Beratung ab.

Die Beratung durch den Arzt, wie sie jetzt in der Vorlage der Mehrheit stipuliert ist, ist für die CVP eine ungenügende Beratung. Der Arzt ist schlichtweg nicht die geeignete Person. Er ist Fachmann für medizinische Fragen; alles andere aber kann er mangels Ausbildung nicht beantworten. Wir müssen uns in diesem Saal auch keine Illusionen machen: Der Arzt oder die Mehrheit der Ärzte wird kaum die nötige Zeit für eine fundierte, breite Beratung der Frau erübrigen. Hinzu kommt, dass der weitaus grösste Teil der Abtreibungen an Migrantinnen durchgeführt wird. Wir haben es also in der Regel mit zusätzlichen Problemen zu tun, mit einer sprachlichen und vor allem auch mit einer kulturellen Problematik. Hier ist die Beratung durch eine unabhängige Fachstelle mit entsprechenden Kenntnissen erst recht absolut nötig. Gerade die Frauen aus diesem Milieu sind dem Druck zur Abtreibung in der Regel sehr massiv ausgesetzt.

Der Aufwand der obligatorischen externen Beratung muss auch zumutbar sein. Diejenigen Frauen, die sich sicher sind und in diesem Sinne keine Beratung nötig haben, werden die Beratung schnell hinter sich haben. Der Aufwand ist nicht grösser als heute, wo man auch Gutachten und ärztliche und psychiatrische Meinungen einholen muss. Für alle anderen Frauen aber, die unsicher sind, die einseitig oder gar nicht informiert sind, kann die Beratung die Beantwortung offener Fragen bringen. Sie kann zur Sicherheit führen, dass man am Schluss den richtigen Schritt tut, die richtige Entscheidung trifft. Die CVP-Fraktion wie auch ich als junge Frau zeigen sich solidarisch mit diesen Frauen. Ich möchte ihnen durch die obligatorische Beratung die nötige Hilfestellung geben, die sie bei einer freiwilligen Lösung eben nicht haben. Auch im internationalen Kontext ist festzustellen, dass sechs von neun europäischen Staaten, welche die Fristenlösung eingeführt haben, eine obligatorische Beratung vorsehen, allerdings verschieden ausgestaltet.

Die Freiheit des Einzelnen schätzt auch die CVP als sehr hohes Gut ein. Die Freiheit ist aber einfach nicht grenzenlos. Sie findet dort ihre Grenze, wo es um den Schutz anderer Güter geht, wo es um Interessenabwägungen geht, die nötig sind.

Ich bitte Sie daher, dem Schutzmodell als einem gangbarem Weg zuzustimmen, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau achtet, der Realität und Gesetz in Einklang bringt und der aber auch dem ungeborenen Leben die bestmögliche Chance bietet.