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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-20

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist im Grundsatz unbestritten, und die Kommission hat ihr denn auch mit 12 zu 0 Stimmen einstimmig zugestimmt. Ich halte mich deshalb kurz, auch wenn es sich um einen finanziell sehr gewichtigen Brocken handelt. Aus diesem letzteren Grunde ist im Übrigen auch unsere Finanzkommission zu einem Mitbericht eingeladen worden, worauf ich noch zurückkommen werde.

Zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Schweiz beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 1,5 Milliarden Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren. Der Betrag ist damit unverändert, er belief sich schon von 2002 bis 2007 auf eine Summe in dieser Höhe. Damals wurde er um 450 Millionen Franken höher angesetzt, wobei neu auch die Ausgaben an die Sitz- und Verwaltungskosten des IKRK in Genf, welche die Schweiz beisteuert, in diesen Kredit einbezogen wurden. Die Leistungen an das IKRK waren auch dieses Mal ein Thema, wobei unsere Finanzkommission die humanitäre Hilfe als ein unverzichtbares Element der schweizerischen Politik erachtete und die Weiterführung der Aktivitäten zur kurzfristigen Hilfeleistung an Menschen in Notsituationen befürwortete. Hingegen kommentierte sie die weitere Aufstockung des Gesamtbeitrages an das IKRK - verwendet einerseits als Beitrag an das Sitzbudget, andererseits für Aktionen im Feld - insofern kritisch, als der Übergang von der humanitären Hilfe zu Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit fliessend ist.

Dem IKRK wird deshalb von der Finanzkommission empfohlen, nur mit Zurückhaltung ausserhalb seiner Kernaufgaben wie dem Schutz der Genfer Konvention oder der humanitären Nothilfe tätig zu werden. Der zunehmende Mitteleinsatz des IKRK im Bereich der Entwicklungshilfe wird auch aus Gründen der institutionellen Unabhängigkeit als kritisch eingestuft.

Wenn die Aussenpolitische Kommission nun der internen Aufstockung der IKRK-Mittel trotzdem zustimmt, will sie damit keineswegs einer Tendenz des IKRK Vorschub leisten, ausserhalb seiner Kernaufgaben tätig zu werden. Wir gehen davon aus, dass das IKRK hievon auch Kenntnis nimmt. Die APK will indessen keinesfalls eine Kürzung der schweizerischen Beiträge an das IKRK. Wir wollen auch die schweizerische Mitprägung des IKRK nicht schmälern.

Die vorliegende Botschaft beleuchtet in einem ersten Teil die humanitären Herausforderungen, die sich uns stellen. Die Ordnung nach Themen und Regionen gibt einen guten Überblick auch über Zweck und Folgen des neuen Rahmenkredites. Ein zweiter Teil dient der Rechenschaft über die vergangenen vier Jahre. Auch dieser Rückblick ist sehr wertvoll. Er erwähnt im Übrigen auch die Konzentration der Mittel, ein stetes Anliegen unserer Kommission. Dabei ist allerdings auch klar, dass bei der strategischen Fokussierung der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe zwischen den Ereignissen und den Antworten zu unterscheiden ist. Die Fokussierung kommt erst bei der längerfristigen Katastrophenbewältigung und bei der Vorsorge zum Tragen.

In der Kommission haben wir uns auch mit dem Verhältnis zwischen der Hilfe zusammen mit multilateralen Partnern und dem bilateralen Tätigwerden befasst. Dabei kann auf bilateralem Weg relativ rasch gehandelt werden; andererseits ist die Absprache mit multilateralen Partnern vor Ort enorm wichtig. Umgekehrt nimmt die Zahl der multilateralen Partner im System zu. Die internationale Gemeinschaft bemüht sich indessen, nicht noch zusätzliche Akteure zu haben. Dies wird nicht zuletzt über das internationale Genf koordiniert.

Ein Thema der Kommission war zudem die Stellung nichtstaatlicher Organisationen und Hilfswerke und die Frage, inwiefern sie die allgemeinen Leitlinien zu Aktivitäten der humanitären Hilfe einhalten, wie Sie sie auf Seite 9633 der deutschen Ausgabe der Botschaft finden. Die zuständigen Ämter sind aufgefordert worden, bei allfälliger Zweckentfremdung von Bundesbeiträgen direkt einzugreifen. Ich darf aber zur allgemeinen Beruhigung feststellen, dass der Kommission keine Hinweise auf irgendwelchen Missbrauch vorliegen, weshalb auch kein direkter Handlungsbedarf auf rechtsetzender oder auf Aufsichtsebene besteht.

Insgesamt beantragt Ihnen die Kommission mit Überzeugung Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Bundesbeschluss. Zur Detailberatung habe ich - mit Ausnahme des Hinweises auf die Ausgabenbremse bei Artikel 1 Absatz 1 - keine weiteren Bemerkungen.

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