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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-20

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Der Herr Kommissionssprecher hat zu Recht auf die Beschlüsse zur "AP 2011" [PAGE 253] hingewiesen.

Nur nochmals ergänzend: Rückwirkend, mit Bundesbeschluss vom 5. Juni 2003, hat das Parlament dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt, Finanzmittel von der Marktstützung hin zu Direktzahlungen umzulagern. Im Jahr 2007 haben wir bereits 66 Millionen Franken von der Marktstützung zu den Direktzahlungen über RGVE-Beiträge exklusiv zugunsten der Milchproduzenten umgelagert. Bereits damit wäre an sich das Anliegen des Motionärs erfüllt.

Wie der Herr Kommissionssprecher zu Recht erwähnt hat, hat inzwischen auch der Nationalrat wie Ihr Rat beschlossen, die Verkäsungs- und Silageverzichtszulage beim heutigen Stand zu belassen und auch hier eben die Kompensation, sofern noch möglich und nötig, bei den RGVE-Beiträgen vorzunehmen. Insofern sind die finanziellen Mittel sowohl aus der Marktstützung als auch aus den RGVE-Beiträgen in den Bereich der Milchproduzenten geflossen, was ja die Absicht des Motionärs ist.

Somit ist sein Anliegen erfüllt, und die Motion ist dementsprechend abzulehnen.