Gonseth Ruth · Nationalrat · 2000-12-07
Gonseth Ruth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Mit meinem Antrag zu Artikel 118 Ziffer 3 und Artikel 119 Ziffer 2 bitte ich Sie, bei unserem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und den straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zum Ablauf der vierzehnten Woche nach der letzten Periode zuzulassen. Vierzehn Wochen waren bereits ein Kompromiss nach unten, und ich erinnere Sie daran, dass sich in der Vernehmlassung dreissig Organisationen - darunter die Schweizerische Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen - für sechzehn Wochen ausgesprochen hatten.
Gerade am Dienstag dieser Woche hat die französische Nationalversammlung ihr bisher geltendes Recht von zehn Wochen auf zwölf Wochen Schwangerschaftsdauer verlängert; das entspricht bei uns der Dauer von vierzehn Wochen seit Beginn der letzten Periode. Die französische Nationalversammlung hat diesen Entscheid getroffen, weil die Realität bisher gezeigt hat, dass zwölf Wochen nach der letzten Periode für die Entscheidfindung zu kurz sind, dass in Frankreich deswegen bisher etwa 5000 Frauen jährlich in grosse Schwierigkeiten geraten. Vierzehn Wochen haben die meisten europäischen Länder. Ich finde es schade, dass wir hier einen fragwürdigen Kompromiss schliessen und ein Gesetz machen sollen, das über kurz oder lang wieder revidiert werden muss, wie es jetzt auch in Frankreich geschehen ist.
Im Übrigen bin ich überzeugt, dass mit schlechten Kompromissen in dieser Detailfrage das Referendum nicht verhindert wird. Dieses entzündete sich ja an der obligatorischen Beratung; das zeigt der neue Antrag der Minderheit Cina und der CVP-Fraktion. Vierzehn Wochen entsprechen nicht nur unserem ursprünglichen Beschluss, sondern vor allem auch dem Vorschlag von Fachfrauengruppen und der Beraterinnen der Familienplanungsstellen. Die Fachfrauen bitten uns, bei vierzehn Wochen zu bleiben. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit mit diesen Fristen konfrontiert und wissen aus ihrer Arbeit, dass die nun vorgeschlagene Lösung von zwölf Wochen ein schlechter Kompromiss zuungunsten der Frauen ist.
Ich bitte Sie deshalb, an unserem ursprünglichen, sinnvollen Beschluss festzuhalten und meinem Antrag zuzustimmen.
Zu meinem Antrag zu Artikel 119 Ziffer 2: Ich bin froh, dass die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen darauf verzichten will, dass sich die schwangere Frau in ihrem schriftlichen Verlangen für einen Schwangerschaftsabbruch auf eine Notlage berufen soll und diese darlegen muss. Diesen Verzicht begrüsse ich. Das würde nämlich für weniger sprachgewandte Frauen grosse Probleme aufwerfen.
Aber ich habe eine Frage an Frau Bundesrätin und an die Kommissionssprecher: Was soll dann eigentlich noch auf dem Blatt stehen, wenn jetzt nur ein schriftliches Verlangen vorgelegt werden soll ohne irgendeine Begründung? Wird es da einfach nur ein vorgedrucktes Formular zum Unterschreiben geben? Ich finde eine solche Lösung sinnlos und bitte Sie deshalb, auf ein schriftliches Verlangen zu verzichten. [PAGE 1431] Es ist eine sinnlose Formalität. Das ist auch wieder so ein schlecht gelungener Kompromiss mit dem Ständerat.
Nirgends sonst müssen doch Patientinnen und Patienten, wenn sie zum Arzt kommen, ein schriftliches Verlangen einreichen bezüglich des Anliegens, wegen dem sie kommen. Sie alle wissen, dass der Patient bzw. die Patientin und der Arzt ein Gespräch führen. Dieses Gespräch ist ausschlaggebend, nicht irgendein schriftlicher Antrag.
Deshalb möchte ich Sie bitten, in Artikel 119 Ziffer 2 auf das Wort "schriftlich" zu verzichten.