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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-03-21

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Meine Interpellation beschäftigt sich ja mit zwei Bereichen, die beide Folgen der Digitalisierung des Fernsehens sind. Einerseits geht es darum, zu verhindern, dass mit der "Marktöffnung" beim Fernsehen das Gegenteil passiert, dass nämlich ein Duopol den Markt mehr einschränkt denn je; zweitens geht es um die energiepolitischen Folgen der Digitalisierung.

Ich äussere mich zuerst zum ersten Teil: Das Ganze hat eine ziemlich lange und unrühmliche Vorgeschichte. Ich muss kurz darauf eingehen, weil es auch für die Zukunft von Bedeutung ist. Seit 2002 verfügt die Cablecom über eine Konzession, um in der Schweiz digitales Fernsehen anzubieten. In diesem Konzessionsvertrag steht explizit, dass die Cablecom einen Vertrag über das Abonnementsfernsehangebot nicht vom Kauf einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig machen darf. Die Idee dahinter war, dass der Kunde das sogenannte Decodergerät auf dem freien Markt kaufen kann. Seit 2002 verlangt die Cablecom aber von ihren Kunden und Kundinnen, dass sie die Set-Top-Box bei ihr kaufen oder mieten, und zwar zu einem völlig übersetzten Preis. Erst nachdem der Preisüberwacher eingeschritten war, wurden die Preise gesenkt. In den Jahren vorher bezahlten die Konsumenten jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag zu viel, ohne dass das Bakom oder die Weko eingeschritten wären. Das zeigt, wie problematisch es ist, wenn ein einzelner und erst noch marktbeherrschender Anbieter den Konsumenten die Endgeräte vorschreiben kann.

Nun will der Bundesrat mit dieser für die Konsumenten total unbefriedigenden Situation weiterfahren; man habe ja jetzt noch das Bluewin-Fernsehen als Konkurrenz. Doch die machen genau das Gleiche: Auch sie schreiben den Kunden die Endgeräte vor. Diese Zwangsjacke für die Konsumenten halte ich aber nicht nur aus wettbewerbspolitischer, sondern auch aus medienpolitischer Sicht für sehr problematisch. Diese Zwangsjacke bedeutet nämlich, dass der Konsument und die Konsumentin in Zukunft für den Empfang der Programme des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht nur einmal, sondern zweimal zur Kasse gebeten werden. Zuerst bezahlt man dafür, dass die SRG SSR idée suisse ihre Sendungen überhaupt produzieren kann, und dann muss man den Verbreiter, den Duopolisten, noch einmal bezahlen, damit man die Sendungen auch tatsächlich empfangen kann. Das entspricht in keiner Art und Weise dem, was ich mir unter Service public vorstelle.

Ich überlege mir deshalb, ob wir nicht die Grundverschlüsselung ganz einfach verbieten sollten. Dann könnten die Konsumenten wählen, bei wem sie ihr Abonnement abschliessen, ohne gezwungen zu sein, dort auch noch gerade das Decodergerät zu beziehen. Einzelne Anbieter verzichten ja heute auf die Grundverschlüsselung; ganz offensichtlich geht das. Dass sich die marktbeherrschenden Unternehmen dagegen wehren, ist mir klar. Ich aber möchte einen echten Wettbewerb auf diesem Markt; ich sehe nicht ein, weshalb wir, anstatt den Markt zu öffnen, den Konsumenten gleich wieder eine Zwangsjacke anziehen sollten.

Ich komme noch zum energiepolitischen Teil meiner Interpellation: In der Schweiz gab es Ende 2006 etwa 600 000 dieser Set-Top-Boxen. Mit der Digitalisierung wird diese Zahl im Laufe der nächsten Jahre auf etwa 3,5 Millionen steigen. Diese Boxen verbrauchen unterschiedlich viel Strom. Sie sind aber zum Teil gerade im Stand-by-Verbrauch richtige Stromfresser und nehmen bis zu 13 Watt auf. Auch wenn in den kommenden Jahren nur die energetisch besten Geräte verkauft werden, brauchen wir wegen dieser Set-Top-Boxen [PAGE 259] trotzdem insgesamt etwa 300 Millionen Kilowattstunden mehr Strom; wenn die weniger guten Geräte gekauft werden, werden es weit über 500 Millionen Kilowattstunden sein. Wir haben es jetzt in der Hand, diesen zukünftigen Stromverbrauch oder Strommehrverbrauch zu beeinflussen, denn die Geräte werden jetzt und in den kommenden Jahren gekauft.

Der Bundesrat schreibt zwar in seiner Antwort, dass er den europäischen Code of Conduct unterzeichnet hat und damit etwas gegen diese neuen Stromfresser unternehmen will. Leider geht dieser europäische Code of Conduct aber nicht sehr weit. Er lässt für den Stand-by-Aktivzustand nach wie vor eine Ausstattung von bis zu 15 Watt zu, obwohl es heute bereits Geräte auf dem Markt gibt, die in allen Betriebszuständen weniger als 2 Watt brauchen.

Ich werde deshalb in den kommenden Tagen noch eine Motion einreichen, in der ich für diese Geräte einen Grenzwert für den maximalen Stromverbrauch verlange. Wir können doch nicht immer von Energieeffizienz reden und dann, wenn bei Millionen von Menschen der Kaufentscheid ansteht und man genau hier diese Entscheide in Richtung Energieeffizienz lenken kann, nichts dafür respektive dagegen unternehmen. Ich bitte Herrn Bundesrat Leuenberger dann um eine wohlwollende Prüfung meiner Motion.