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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-22

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Dieses Postulat zählt 17 Verordnungen auf, im Wesentlichen auf der Departementsstufe, die sich mit Produkte- und Lebensmittelrecht befassen und welche zum grossen Teil sehr detaillierte Regulierungen enthalten. Wie wir alle wissen, wirken sich dichte, allzu dichte Regulierungen in aller Regel preistreibend aus. Sind sie durch ausgewiesene ökologische, gesundheitspolizeiliche oder andere öffentliche Interessen begründet, so sind sie zwar berechtigt, es ist dann aber immer eine Güterabwägung vorzunehmen, welche auch die Notwendigkeit einer Absenkung des hohen schweizerischen Preisniveaus mitberücksichtigt. Die Regulierungsdichte ist abzubauen, wo immer dies möglich erscheint.

Die hohe Zahl der Vollzugserlasse in diesem Bereich des Postulates allein zeigt schon auf, dass es sich um ein administrativ wohlbeackertes Gebiet handelt. Wer zudem die einzelnen Verordnungen zur Hand nimmt, sieht, dass die Vorschriften sehr einlässlich formuliert und sozusagen "eng glismet" sind. Eigentlich hätte ich ein Kilo Papier mitnehmen und Ihnen einige dieser Vorschriften zitieren sollen. Mit dem Postulat will erreicht werden, dass der Bundesrat zum einen einmal aufzeigt, wie diese Regulierungsdichte für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz preistreibend wirkt. Zudem strebt es dann folgerichtig wo immer möglich eine Vereinfachung und Zusammenlegung der Erlasse an.

Der Bundesrat beantragt nun Ablehnung des Postulates und begründet dies ausschliesslich mit Hinweisen auf dessen drittes Ziel, nämlich mit gleicher Absicht die technischen Handelshemmnisse, namentlich mit der EU, abzubauen. Er sei gewillt, die heute noch bestehenden Differenzen zwischen dem schweizerischen und dem EG-Recht zu beseitigen. In der Folge hält der Bundesrat auch fest, wie er vorgeht, um europäisches Recht möglichst deckungsgleich übernehmen zu können. Für diese Absicht und für das diesbezügliche Tätigwerden des Bundesrates möchte ich ihm durchaus bestens danken und ihn dabei dann auch unterstützen. Meine Anliegen sind damit aber nur sehr teilweise erfüllt, und die beiden anderen Ziffern des Postulates, die Ziffern 1 und 3, werden von der Stellungnahme des Bundesrates nicht einmal angesprochen, geschweige denn, dass ein bundesrätliches Bemühen sichtbar würde, die Regulierungsdichte all dieser Erlasse aus eigenem, schweizerischem Antrieb zu reduzieren. Vereinfachungen und Zusammenlegungen sind aber zweifellos möglich. Mit der Übernahme bzw. Anpassung an das EG-Recht allein ist es nicht getan. Schweizerische Vorschriften mit zusätzlichen Anforderungen sind ebenso anzugehen.

Ich habe mir ja, wie Sie wissen, über Jahre hinweg ein Hobby daraus gemacht, überflüssige Erlasse des Bundes an den Pranger zu stellen. Ich bin dankbar, dass die Bundeskanzlei zurzeit aktiv mit einer Überprüfung der Rechtsetzung in meinem Sinne begonnen hat. Gegenstand dieses Postulates ist nun ein Bereich, dessen Entschlackung für die Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbare Wirkung entfalten kann. Wirtschaftliche Tätigkeiten und Abläufe können vereinfacht werden. Nicht zuletzt hilft dies kleineren Betrieben. Schweizerische Hochpreise können so abgebaut werden. Ich kann schlicht nicht einsehen, weshalb sich der Bundesrat dagegen stemmen sollte.

Ich bitte Sie um Annahme des Postulates.