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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-22

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Zu Absatz 3 von Artikel 3 ergab sich in der Kommission vor dem Hintergrund, den wir hier beim Eintreten bereits gehört haben, eine längere Diskussion. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen ist in Artikel 44 der Bundesverfassung geregelt und gilt für das gesamte Gesetz: "Bund und Kantone unterstützen einander und arbeiten zusammen", heisst es in diesem Artikel.

Die Formulierung im bestehenden Gesetz wurde geändert, weil die Kantone finanziell nicht mehr einen Drittel der Kosten übernehmen, sondern weil der Bund die Verantwortung für die Orchestrierung und für die Kosten des Gesamtprogramms trägt. Daher hat die Mehrheit den Artikel, wie er jetzt im Gesetzestext steht, gutgeheissen.

Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass man hier den Kantonen - psychologisch, würde ich jetzt einmal sagen - etwas entgegenkommen kann und dass die Zusammenarbeit mit ihnen gesucht werden soll. Ich denke, diese Zusammenarbeit ergibt sich selbstverständlich aus dem bereits vorhandenen Bundesverfassungsartikel. Es ist hier mehr eine semantische oder eine psychologische Diskussion, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit zustimmen wollen, und es geht in den beiden Anträgen nicht um wirklich grundsätzliche inhaltliche Differenzen.