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Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-03-22

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-22

Wortprotokoll

Zugegeben, es geht bei diesem Vorstoss nicht um eine weltbewegende Sache, aber es handelt sich um ein Ding, das bei den direkt betroffenen Bürgern und AHV-Beitragspflichtigen berechtigten Ärger auslöst und ihre Staatsverdrossenheit schürt. Das wollen wir ja alle nicht; im Gegenteil, unsere Bürgerinnen und Bürger sollen die Gewissheit haben, dass sie vom Staat korrekt behandelt und nicht ausgenommen werden.

Aber wie würden Sie selber in einem solchen Fall reagieren? Ich möchte Ihnen einfach kurz einmal diese Gretchenfrage [PAGE 305] stellen. Sie füllen regelmässig Ihre Steuererklärung korrekt und rechtzeitig aus. Ebenso bezahlen Sie pünktlich und gewissenhaft Ihre AHV-Beiträge. Nun bekommen Sie plötzlich von der AHV-Ausgleichskasse eine Zusatzrechnung, ausgelöst beispielsweise durch eine steuerliche Angelegenheit, die sich lange hingezogen und einzig in der Hand des Fiskus gelegen hatte. Oder Sie kommen aus dem Ausland zurück in die Schweiz; im Ausland hatten Sie vorübergehend Ihr steuerliches Domizil. Der zusätzlich geschuldete AHV-Beitrag mag in Ordnung sein. Aber dazu wird Ihnen noch ein Verzugszins von 5 Prozent aufgebrummt, und das in einer Zeit, wo Sie auf dem Sparkonto gerade einmal 0,5 Prozent Zins erhalten. Sie hätten die AHV-Differenz längstens beglichen, konnten aber nicht, weil man Ihnen die Rechnung nicht früher zugestellt hatte. Einzig wegen Schlamperei auf einem Amt beispielsweise wird Ihnen dieser sogenannte Strafzins aufgebrummt; ein persönliches Verschulden von Ihnen ist weit und breit nicht gegeben. Um solche Vorfälle geht es mir hier.

Ich bin froh, dass der Bundesrat mindestens ebenfalls zur Erkenntnis gekommen ist, dass wir es hier mit einem schematischen Regime zu tun haben, das im konkreten Einzelfall zu grosser Härte führen kann, selbst wenn die involvierten Beträge relativ klein sind. Ich meinerseits pflichte dem Bundesrat bei, dass es mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre, jedem Einzelfall gerecht zu werden und von der AHV-Ausgleichskasse zu verlangen, wegen eher kleiner Beträge umfangreiche Recherchen zwecks Abklärung der Verschuldensfrage anzustellen.

Wir befinden uns, Herr Bundesrat, also quasi in einer Pattsituation. Wie kommen wir da am besten heraus? Einen Ansatz zur Lösung sehe ich in Ihrem Hinweis: "Wegen des Verschuldens an der Entstehung der Verzugszinsen kann im Rahmen der geltenden Rechtsordnung eine einzelfallbezogene Lösung getroffen werden." Diese Lösung ist noch besser als das, was ich mit meinem Postulat anbegehrt habe - wegen des besagten bürokratischen Mehraufwandes. Aber haben die betroffenen Bürger wirklich die Gewissheit, dass ihnen der Staat im konkreten Einzelfall mit einer beidseits vernünftigen Lösung entgegenkommt? Ich war mit solchen konkreten Einzelfällen konfrontiert. Wären sie nach dem Schema abgewickelt worden, wie ich es hier in der Stellungnahme des Bundesrates lese, dann hätte ich diesen Vorstoss nie einreichen müssen. Ich erlebte aber das pure Gegenteil. Mit unglaublicher amtlicher Sturheit und Arroganz wurden ehrenhafte Bürger "abgeputzt", als sie sich wegen der unverständlichen Verzugszinsbelastung an die zuständige Behörde wandten.

Herr Bundesrat, darf ich Ihnen deshalb folgenden Vorschlag machen, im Sinne des französischen Mottos "que le meilleur gagne"? Sie versprechen mir, die Ausgleichskassen im nächsten AHV-Kreisschreiben oder -Zirkular - oder wie das Schreiben in dieser Materie heisst - anzuhalten, bei solchen Vorkommnissen zu einer bürgerfreundlichen, einzelfallbezogenen Lösung Hand zu bieten. Wenn Sie mir heute eine solche Zusicherung abgeben können, dann kann ich mein Postulat als erfüllt betrachten und auf eine Abstimmung darüber verzichten. Der Ball ist nun bei Ihnen.