Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2000-12-07
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Sie haben bei Artikel 25bis soeben der Kommissionsmehrheit zugestimmt und damit eine wichtige Differenz zum Ständerat bestehen lassen. Ich meine, man kann für die Haltung beider Seiten durchaus Verständnis haben. Im Ständerat war ja das Resultat, wie schon erwähnt, sehr knapp. Es bestehen meines Erachtens also durchaus Chancen, dass der Ständerat hier auf die Linie des Nationalrates einschwenken wird, vielleicht mit gewissen Änderungen.
Anders sieht es bei Artikel 25ter aus: Hier war das Resultat im Ständerat wesentlich deutlicher, klarer, und bei uns war es nicht ganz so klar wie bei Artikel 25bis. Ich schlage Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit vor, dem Ständerat zu folgen und diesen Artikel zu streichen. Sie leisten damit einen Beitrag zur effizienten Differenzbereinigung und zur raschen Umsetzung des Gesetzes. Ich bin auch überzeugt, dass der Ständerat dann bei Artikel 25bis leichter einschwenken wird.
Ich darf Sie aber auch daran erinnern, warum die Kommissionsminderheit diesen Artikel als unzweckmässig betrachtet: Mit dem EMG wollen wir Wettbewerb bei Produktion und Handel schaffen. Das Netz aber soll für alle Erzeuger und Verbraucher frei zugänglich sein und soll diskriminierungsfrei Energie für alle transportieren. Artikel 25ter widerspricht [PAGE 1424] diesem Grundsatz massiv. Das Anliegen, kleinere Anlagen zu stützen, welche Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, ist bekannt.
Das EMG trägt diesem Anliegen auch ohne Artikel 25ter bereits mehrfach Rechnung. So wurde Artikel 6, insbesondere Absatz 2, so angepasst, dass die Erzeugung auf unterer Netzebene besonders zu berücksichtigen ist. Da profitieren diese Kleinanlagen bereits mit. In Artikel 24 Absatz 4 ist festgehalten, dass die Produktion dieser Anlagen zu erhöhten Preisen gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes abzunehmen ist; auch hierin werden kleinere Anlagen bevorzugt. In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c erhalten diese Anlagen sofort Zugang zum Markt, was ein erheblicher Vorteil ist.
Diesen Vorteil werden die Kleinproduzenten bestens zu nutzen wissen. Wir haben in der Schweiz begehrte Ökostromangebote und gut funktionierende Solarstrombörsen. Der Preis dieser Produkte scheint in diesem Nischenmarkt zu stimmen. Lassen Sie sich nicht abschrecken von Äusserungen über die Netzkosten. Die Netzkosten müssen alle bezahlen, ob sie zu hoch oder zu niedrig sind; es ist geregelt, wie man damit umgehen will. Aber alle haben sie zu bezahlen. Die Produktion dieser kleinen Anlagen wird zudem richtigerweise auch mit dem CO2-Abgabegesetz Vorteile erringen. Es gibt also bereits eine Vielzahl von Fördermassnahmen. Eine weitere Subvention - und darum würde es sich handeln - über die Befreiung von Netzkosten ist somit nicht nur gegen den Grundsatz dieses Gesetzes, sondern unseres Erachtens auch nicht notwendig.
Es kommt hinzu, dass dies eine Subventionierung darstellen würde, welche unser Volk ja deutlich abgelehnt hat. Ich glaube, da hat man bei der Interpretation der Volksabstimmung keine Schwierigkeiten. Betroffen von diesem Artikel wären vor allem kleinere voralpine Netze, namentlich in den Kantonen St. Gallen und Glarus. Sie könnten kaum mehr eigene Netzeinnahmen erzielen und wären völlig auf die Unterstützung durch den Ausgleich über das Hochspannungsnetz angewiesen.
Auch dies spricht gegen diesen Artikel, weshalb ich Ihnen nochmals dessen Streichung empfehle.